Carolin Kirsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Anpassung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, den die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebracht haben, wollen wir zukünftig auch für diesen Bereich dauerhaft die Bereitstellung digitaler Weiterbildungsangebote sichern. Diese vorgesehene Anpassung zeigt exemplarisch, dass die enormen Herausforderungen, die die Weiterbildung insgesamt mit Blick auf die Digitalisierung zu stemmen hatte, auch große Chancen beinhalten. Diese Chancen der Digitalisierung sollten wir weiter nutzen, wo es sinnvoll ist. Viele Arbeitnehmer*innen werden sicherlich zukünftig wieder Präsenzveranstaltungen nutzen und freuen sich, dass diese wieder möglich sind. Weiterbildungskurse weiterhin auch digital anzubieten bedeutet eine wichtige Ergänzung. Landtag Weiterbildungsträgern wird damit auch die Möglichkeit gegeben, ihr Angebot breiter aufzustellen und eine größere Anzahl an Arbeitnehmer*innen anzusprechen. So wird Weiterbildung auch Menschen ermöglicht, für die Präsenzveranstaltungen eine nicht zu überwindende Hürde darstellen. Das Ziel der stärkeren Digitalisierung der Weiterbildung muss sein, mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Zugangschancen zu gewährleisten. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Wir sollten aber auch das Risiko, dass bestimmte Zielgruppen mit digitalen Angeboten nicht so gut erreicht werden wie mit Präsenzangeboten, im Blick haben. Bei der Jubiläumsveranstaltung des Landesverbandes der Volkshochschulen wurde in der letzten Woche sehr eindringlich auf die soziale und demokratische Funktion der Weiterbildung hingewiesen. Wir sollten nicht verkennen, dass der Schub der Digitalisierung, den Corona mit sich brachte, nicht selbstverständlich ist. Er kann nicht einfach so und ohne Unterstützung weitergehen. Dies gilt im Übrigen für die gesamte gemeinwohlorientierte Weiterbildung. Bereits auf der 23. Weiterbildungskonferenz, die der Wissenschaftsausschuss noch in der letzten Wahlperiode im März 2022 durchgeführt hat, wurde dies deutlich. In der Coronazeit wurde im Bereich der Digitalangebote viel ausprobiert und improvisiert. Diese Phase der Improvisation müssen wir nun verlassen und die Angebote professionalisieren und verstetigen. (Beifall von der SPD) Das bedeutet aber auch, dass die digitale Struktur professionalisiert werden muss. Dies können die Weiterbildungseinrichtungen zumeist nicht alleine stemmen. Schon 2020 wurde daher von vielen Verbänden in Anlehnung an den DigitalPakt Schule ein „Digitalpakt Weiterbildung“ gefordert, denn es braucht finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern, insbesondere bei investiven Ausgaben. Auch die notwendigen laufenden Ausgaben für die Digitalisierung müssen bei einer von uns unterstützten und geforderten Dynamisierung der Zuschüsse in Zukunft berücksichtigt werden. Natürlich muss außerdem die nötige digitale Infrastruktur im Land bereitstehen, damit Menschen mit schnellem Internet diese Angebote überhaupt gut nutzen können. Durch die Entfristung haben die Weiterbildungsträger der Arbeitnehmer*innenweiterbildung die nötige Planungssicherheit für eine erfolgreiche digitale Arbeit. Daher werben wir für diesen Entwurf. Ich möchte zum Schluss die Gelegenheit für einen Hinweis nutzen. Viele kleinere Weiterbildungsträger haben aufgrund der Nach-Corona-Effekte große 02.11.2022 existenzielle Sorgen und warten auf ein Signal der Landesregierung. Auch hier ist Planungssicherheit erforderlich und sogar ohne zusätzliche Mittelbereitstellung möglich. Ich bin sicher, dass für die Träger eine gute Lösung gefunden werden kann und Sie dies bereits im Blick haben. Dieses Signal sollte nun schnell kommen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Matthias Kerkhoff [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
