Christof Rasche
Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe ja gerade schon erläutert, dass die Strafbarkeit das schärfste Schwert eines Rechtsstaates ist, gleichsam die Ultima Ratio, dass es aber insgesamt für das Regulieren unseres Zusammenlebens eine ganze Reihe von Rechtsnormen gibt. Darunter fällt beispielsweise auch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und dementsprechend ist auch nicht alles, was strafrechtlich nicht relevant ist, gesellschaftlich zu akzeptieren. Daher ist Teil des Aufbauprozesses dieser Meldestellen, die Fragen und die Abgrenzung des Phänomenbereiches noch einmal zu definieren. Ich verweise allerdings darauf, dass es bereits bestehende Meldestellen gibt, die sich vor allem mit dem Phänomenbereich „Antisemitismus“ befassen. Dort können Sie auch in der Berichterstattung nachlesen, um welche Definitionen es sich in diesem konkreten Fall handelt und welche Fälle dort schlicht und ergreifend dokumentiert werden. Denn, um das noch mal zu unterstreichen: Es geht um das Dokumentieren ausgrenzenden und diskriminierenden Verhaltens, das aus meiner Sicht in einer offenen Gesellschaft eben nicht zur Teilhabe aller beiträgt. Es geht aber nicht um die Erfassung personenbezogener Daten oder gar personenbezogener Anzeigen. Dies obliegt und wird auch weiterhin immer den Strafverfolgungsbehörden obliegen.
