Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich sagen, dass es landauf, landab eine Diskussion darüber gibt, wie wir jetzt und auch mittelfristig mit der Coronapandemie umgehen. Es ist immer eine Abwägung zwischen Vorschriften auf der einen Seite und Freiheit und Eigenverantwortung auf der anderen Seite. Warum haben wir jetzt eine generelle Regelung, was die Isolation angeht? Wir möchten keine Einzelanordnung der Isolation mehr machen, wie wir es viele, viele Monate während der gesamten Pandemie gemacht haben, als man den Brief vom örtlichen Gesundheitsamt bekam, dass man sich isolieren muss. Wir haben gesagt, das wollen nicht mehr, aber dann gibt es eben eine Regelung, die für alle gilt. Landtag Diese Regelung ist zurzeit so: Wenn man infiziert ist, hat man eine Isolationspflicht für die ersten fünf Tage, und nach zehn Tagen ist die Isolation auf jeden Fall von selbst beendet. In Nordrhein-Westfalen haben wir noch die Regelung, dass man von dem fünften Tag an, wenn man vorher aus der Isolation herausmöchte, einen negativen POC-Test braucht. Diese Regelung haben nicht alle Bundesländer. Wir haben sie, weil wir der Meinung sind, und dazu stehe ich, dass es klug ist, dass positiv getestete Menschen erst dann wieder zur Arbeit gehen, wenn sie einen negativen Test haben, damit sie ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen nicht anstecken. Jeder soll für sich selbst entscheiden, wie er denken würde, wenn in seinem engsten Umfeld, am Arbeitsplatz, eine Kollegin/ein Kollege wäre, die trotz positiven Coronatests mit ihm zusammenarbeiten sollten oder müssten. Denn da ist die Eigenverantwortung am Ende. (Carolin Kirsch [SPD]: Das ist es!) Wenn man sich diese Frage stellt, kommt man, glaube ich, zu der Überlegung, dass es nicht ganz neben der Kappe ist, wenn eine solche Krankheit festgestellt wurde, dass man erst dann wieder zur Arbeit oder zur Schule geht, wenn man einen negativen Test hat. Dazu stehe ich auch. Ich will einen weiteren Punkt nennen, der uns leitet. Der muss uns auch, wenn wir klug sind, weiterhin leiten. Ich bin immer verwundert, wer alles die Expertise hat, was jetzt richtig ist. Ich gebe hier offen und freimütig zu, dass wir über diese wissenschaftliche Expertise auch im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen nicht verfügen. Deswegen haben wir das RKI. Das gibt Empfehlungen auf einer vernünftigen wissenschaftlichen Basis heraus. Ich habe schon den Eindruck, dass wir, weil wir uns an die RKI-Empfehlungen gehalten haben, politisch und was unser Land angeht, ganz gut durch diese Pandemie gekommen sind. Dass man das RKI fragen kann: „Könnt ihr diese Frage mal neu überdenken?“, ist in Ordnung. Ich halte es für richtig, sich in diesen Fragen am RKI zu orientieren, denn das ist ohne Frage die Institution, die aus wissenschaftlichen Erkenntnissen relativ frei von Politik Vorschläge macht. Die Vorschläge möchte ich gern auch weiterhin zur Grundlage unserer Coronaschutzverordnungen machen. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Jetzt noch mal zu dem Thema „Eigenverantwortung“: Es wird gefordert, dass die Isolationspflicht entfällt, wenn man an Corona erkrankt ist. Klar ist: Wenn man so starke Krankheitssymptome hat – das stellt auch die FDP überhaupt nicht in Abrede –, dass man nicht arbeiten kann, weil es einem schlecht geht, dann wird man krankgeschrieben. Dann ist man wie bei jeder 02.11.2022 anderen Krankheit arbeitsunfähig und hat Anspruch auf Lohnersatzleistungen usw. Für alle anderen würde das aber bedeuten, sie hätten keine Eigenverantwortung mehr, sondern sie müssten arbeiten gehen. Wenn ich nicht krankgeschrieben bin und es keine Verordnung gibt, dass ich mich fünf Tage isolieren muss, dann muss ich meinen Arbeitsplatz aufsuchen und dem Arbeitgeber meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Da ist nichts mit Eigenverantwortung. Wir haben in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht. Ein Schüler, der positiv getestet ist und keine Symptome hat, wäre, wenn wir das so machen würden, verpflichtet – nichts mit Eigenverantwortung –, in die Schule zu gehen. Wir sehen an diesen Beispielen, dass auch mit Eigenverantwortung in dem System, in dem wir leben, nicht jeder machen kann, was er will. Es gibt die Schulpflicht, und es gibt für Arbeitnehmer die Pflicht, wenn sie nicht krank sind, ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Auch das muss man dabei bedenken. Ansonsten ist es richtig, alles daranzusetzen, dass wir einen immer normaleren Umgang mit dieser Pandemie bekommen. Aber ich würde nicht sagen, dass wir sie mit der Grippe gleichstellen können; denn die Symptome, die ich bei Menschen mit Long COVID sehe, kenne ich von Grippeerkrankungen in diesem Umfang nicht. Das sollten wir ein bisschen in unsere Gedanken einschließen. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
