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Sebastian Haug

CDU 02.11.2022 Sitzungen 18/11

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns im dritten Jahr der Coronapandemie, und wir spüren alle, dass einerseits ein gewisser Gewöhnungseffekt hinsichtlich der Existenz des Virus eingetreten ist und dass andererseits das Verständnis in Teilen der Bevölkerung für Einschränkungen unserer individuellen Freiheiten kontinuierlich abnimmt. Es ist deshalb grundsätzlich richtig, einmal getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus immer wieder zu evaluieren, sie auf ihren Nutzen und ihre Berechtigung zu überprüfen und bei der Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das hat diese Landesregierung, genau wie die Vorgängerregierung seit 2020, auch immer getan. Minister Laumann selbst hat in der vergangenen Woche Landtag angekündigt, dass das Land aufgrund des aktuellen in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehens derzeit auf die Anordnung weiter gehender Schutzmaßnahmen verzichtet. Genauso richtig und wichtig ist es aber, sich bei einer Politik, die den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zum Ziel hat, vor Schnellschüssen und Forderungen, die vor allem gefällig und populär sein sollen, zu hüten. Und dieser Antrag ist ein Schnellschuss. Ich kann auch beim aufmerksamen Durchlesen der Begründung keine validen Daten, keine aktuellen Zahlen, keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse finden, die den Schluss nahelegen, die Isolationspflicht ausgerechnet jetzt aufheben zu können. Momentan haben wir für diese Jahreszeit zwar außergewöhnlich warme Außentemperaturen, aber der Spätherbst und der Winter stehen vor der Tür und mit ihnen – das zeigen alle unsere bisherigen Erfahrungen – ein Ansteigen der Infektionszahlen. Zudem sind neue Virusvarianten im Umlauf. Wenn wir den vergangenen gut zweieinhalb Jahren irgendetwas gelernt haben, dann, dass es bei der biologischen Fortentwicklung des Virus bzw. der Varianten und beim Infektionsgeschehen keine hundertprozentige Sicherheit gibt. Dieser Antrag ist ein Schnellschuss, auch weil er undifferenziert ist. Sie fordern ganz allgemein dazu auf, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit zuzulassen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen und präventive Maßnahmen wie das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2- Maske ergriffen werden. Es wird nicht unterschieden zwischen der allgemeinen Bevölkerung und Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen usw. Möchten Sie wirklich, dass positiv Getestete in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Arbeit geben und Patienten behandeln? Ich kann mir das nicht vorstellen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Was die Personalausfälle in den sogenannten kritischen Infrastrukturen angeht: Erstens sieht § 12 Abs. 2 der bestehenden Corona-Test und -Quarantäneverordnung dafür schon eine Ausnahme vor. Zweitens finde ich es – mit Verlaub – etwas naiv, zu glauben, dass das Ende der Isolationspflicht für symptomlos Infizierte eine sinnvolle Strategie gegen Coronafehltage am Arbeitsplatz ist. Abschließend noch eine kurze Bemerkung zu Ihrer Aufforderung, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts einzusetzen: In den vergangenen Monaten und Jahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Robert Koch-Institut grundsätzlich verlässlichen und fundierten Rat gibt. Wir als Landtag sind, ebenso wie die Landesregierung, gut beraten, sehr sorgsam auf 02.11.2022 die Expertise der einschlägigen wissenschaftlichen Disziplinen zu hören. Hüten wir uns als Politiker davor, bessere Wissenschaftler als die tatsächlichen Experten in Deutschland sein zu wollen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Bei allem, was diese Landesregierung zur Bewältigung der Coronapandemie unternimmt, hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung die absolut höchste Priorität. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Isolationspflicht schützt vor allem vulnerable Gruppen und stellt damit nach wie vor ein effektives Mittel zur Eindämmung des Virus dar. Bei allen Maßnahmen, insbesondere solchen, die die individuellen Freiheiten einschränken, gilt deshalb: Ja zu regelmäßigen Evaluationen und regelmäßiger Überprüfung auf Nutzen und Berechtigung, Ja zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, aber Nein zu Schnellschüssen ohne ausreichende Faktengrundlage. Die CDU-Fraktion lehnt daher diesen Antrag ab. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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