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Dr. Marcus Optendrenk

02.11.2022 Sitzungen 18/11

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist, glaube ich, angezeigt, noch ein paar wenige Hinweise zu den Punkten zu geben, die von Herrn Kutschaty und Herrn Höne angesprochen worden sind. Herr Kutschaty, wenn Sie die Frage beantworten wollen, wer mitspielt: Wenn jemand etwas aufs Spielfeld wirft und anschließend wegläuft, ist es etwas schwer, von Mitspielern zu sprechen. Das ist im Grunde die Situation, die Herr Scholz wochenlang produziert hat. (Beifall von der CDU) Die Frage, was Sie als stellvertretender Bundesvorsitzender der SPD getan haben, um ihn aufs Spielfeld zurückzubringen, mögen bitte andere beantworten oder vielleicht Sie selbst hier noch. Die Legende davon, dass wir nicht helfen und nichts tun, ist spätestens seit dem Nachtragshaushalt falsch gewesen; damals haben Sie diese Leier auch versucht. Wir investieren 900 Millionen Euro in Zukunftsthemen. Wir räumen Themen ab, die Sie nicht haben abräumen können. Wir gestalten Zukunft in den Bereichen, in denen Handlungsnotwendigkeiten wirklich evident sind und, dachten wir, in der letzten Wahlperiode, insbesondere zum Ende der Wahl-02.11.2022 periode, auch im Konsens dieses Hohen Hauses gesehen wurden. (Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Wenn Sie dann behaupten, wir hätten noch immer nichts getan, muss ich sagen: Vielleicht haben wir es falsch deklariert. Wahrscheinlich hätten Sie den Nachtragshaushalt und den Basishaushalt als Doppelwumms deklariert. Wunderschön! (Heiterkeit von der CDU) Es bringt aber im Ergebnis nichts. Schauen Sie auf die Fakten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Hier wurde ein Popanz aufgebaut, es gebe erst einmal vorläufige Hinweise und dass vielleicht der Koalitionspartner … Herr Wüst hat doch schon in der Regierungserklärung deutlich gemacht, dass wir selbstverständlich eigene Akzente setzen, wenn wir wissen, was beim Bund nicht ausreicht. Das entspricht exakt dem, was in der vergangenen Wahlperiode bei der Coronabekämpfung gemacht worden ist. Man hat geschaut, wo der Bund bestimmte Dinge nicht geregelt hat, und dann haben wir gemeinsam in diesem Land Dinge geregelt, die noch zu regeln waren, Lücken geschlossen und Verantwortung übernommen. Das ist die Aussage der Landesregierung. Deshalb bin ich Frau Schäffer sehr dankbar dafür, wie klar sie das formuliert hat. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie haben den Punkt „Investitionen“ angesprochen. Da kann ich nur noch den Kopf schütteln. Es sind immer Sozialdemokraten, die sagen, dass die volkswirtschaftliche und finanzstatistische Einordnung, was eine Investition sei, nicht so richtig passe, weil Investitionen in Köpfe, in Menschen doch auch Investitionen darstellten. Jetzt erklären Sie mir hier, dass die Investitionen in Köpfe, in Bildung, in Nachhaltigkeit, in Alltagshelfer, in Kitas, in Sprach-Kitas und Zuschüsse an andere – mit denen wir in Menschen investieren –, bei einem sehr geringen Absinken der Investitionen in Beton, schädlich seien. Das sei ganz schlimm. Wenn Ihr Investitionsbegriff stimmen sollte, haben wir Rekordinvestitionen in diesem Land. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die FDP sollte sich noch einmal mit der Frage beschäftigen, ob es vielleicht hilfreich wäre, wenn sich der Bundesfinanzminister die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern unter finanzpolitischen Gesichtspunkten noch einmal anschaute. Ich habe das hier in einer früheren Debatte schon einmal gesagt. Der Bundesfinanzminister gehörte früher selbst diesem Landtag an. Er weiß ganz genau, dass die Landtag Herren Plisch und Plum seinerzeit 1968 und 1969 ganz klar gesagt haben: Die Konjunkturpolitik, also alles, was zur Grundlage der gesamtstaatlichen Wirtschaftspolitik gehört, soll in der Verantwortung des Bundes liegen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Entsprechend ist auch die Finanzverantwortung in der Verteilung von Steuern und Abgaben austariert. Nun sagen Sie: Die Länder haben dafür bei Corona weniger ausgegeben, weil all die Konjunkturkomponenten abgefedert worden seien. (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Hendrik Schmitz [CDU]) Ja, klar. Der Bund wollte diesen Bereich seit 50 Jahren haben, hat ihn auch und verfügt über die Steueranteile. Ich kann nichts dafür, dass er sich genauso wie zuvor Herr Scholz dafür entschieden hat, alles über den laufenden Haushalt abzuwickeln, während die Länder dies weitgehend über Sondervermögen getan haben. Die Tatsache, dass die Kosten in einem Verhältnis von drei Vierteln zu einem Viertel getragen wurden, entspricht exakt den Vorgaben der Verfassung und dem, was fair ist. Deshalb ist auch das, was hier jetzt ansteht, keine Frage von fifty-fifty. Die konjunkturellen Themen sind laut Verfassung Sache des Bundes. Uns sind die großen Verwaltungsblöcke und Personalkostenblöcke zugeordnet, die der Bund bis auf die Bundeswehr und den Zoll nicht hat. Deshalb ist es nicht richtig, von „fifty-fifty“ zu sprechen. Dies ist nämlich die unfairste Verteilung, die man sich vorstellen kann. Gleiches behandelt man bitte gleich und Ungleiches bitte ungleich. Die Verteilung von Verantwortlichkeiten im Föderalismus sollte man auch in der Verteilung der Kosten entsprechend abbilden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Henning Höne [FDP]) Zum Thema „Grunderwerbsteuer“ ein redaktioneller Hinweis – das ist in der Tat etwas schwer zu finden, man hätte es nur im Haushalt 22 finden können –: Der Haushaltgesetzgeber hat in der vergangenen Wahlperiode keine Bindung der 400 Millionen Euro Grunderwerbsteuerhilfe an das Haushaltsjahr vorgenommen. Dadurch fließen diese Mittel über das Förderprogramm, das die NRW.BANK abwickelt, genauso lange weiter, bis die 400 Millionen Euro zu Ende sind. Deshalb und weil der bisherige Mittelabfluss – das hatten wir in der letzten Debatte auch vorgetragen – es nicht als wahrscheinlich erscheinen lässt, dass wir 2023 frisches Geld brauchen, haben wir keinen zusätzlichen Etat veranschlagt. Das ist überhaupt kein Problem. Es liegen mehr als 20.000 zugesagte Bewilligungen vor, und es sind mehr als 100 Millionen Euro zugesagt. Das ist aber von den 400 Millionen Euro so weit entfernt, dass wir 02.11.2022 2023 kein frisches Geld brauchen, um das Programm weiterzuführen. (Beifall von Thorsten Schick [CDU]) Sie fragen, ob wir das jetzt auslaufen lassen wollen oder nicht. Dazu muss man etwas ganz anderes sehen. Der Bundesfinanzminister hat noch nicht mal eine Arbeitsgruppe einberufen, um das rechtliche Problem zu lösen, von dem wir alle wollen, dass es gelöst wird, damit die Möglichkeit besteht, eine eigene Landesregelung zu treffen. Wenn Sie also die Gelegenheit haben, mit ihm zu sprechen, dann sagen Sie ihm, er könnte seine Priorität an der Stelle vielleicht noch verändern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Den kleinen Popanz bei den Straßenausbaubeiträgen verstehe ich ehrlicherweise auch nicht. (Marcel Hafke [FDP]: Popanz?) Im Haushalt sind weitere 65 Millionen Euro für die nächste Tranche enthalten. Auch ist das Problem überhaupt nicht, das wir das auf der Basis dessen, was wir gemeinsam gemacht haben, nicht zu 100 % erstatten wollten. Die rechtliche Regelung wird kommen. Das Geld für die Bürgerinnen und Bürger steht zur Verfügung. (Henning Höne [FDP]: Wann kommt denn die Regelung? – Christian Dahm [SPD]: Im nächsten Basishaushalt, wenn das Konzept kommt! Am 23. Juni! – Henning Höne [FDP]: Welches Jahr?) Wir werden das jetzt alles miteinander weiterbehandeln. Im Haushalt ist Geld vorhanden, sowohl aus den Resten aus dem Jahr 2022 als auch im Entwurf für das Jahr 2023. Wenn Sie dem zustimmen, werden die Bürgerinnen und Bürger ihren Anteil auch 2023 nicht zahlen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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