Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist ein starkes Land. Es wird getragen durch das Miteinander der Menschen, durch Solidarität und Hilfsbereitschaft. Selbst in schwierigsten Zeiten gibt es immer wieder Lichtblicke, gibt es bemerkenswerte Persönlichkeiten und Vorbilder, die uns dieses Miteinander vorleben. Einer solchen Persönlichkeit, Mevlüde Genç, haben wir eben gedacht. Sie hat auch in schwierigsten Zeiten den inneren Kompass nicht verloren. Sie hat mit großer Stärke anderen Menschen den Weg des Miteinanders aufgezeigt. Gerade in diesen schwierigen Zeiten, in denen Hass und Gewalt auf der Welt wieder zunehmen, ist es wichtig, dass wir uns auf gemeinsame Stärken besinnen und die Herausforderungen auf allen Ebenen Landtag gemeinsam und in einem verantwortlichen Miteinander angehen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir befinden uns in einer extremen und außergewöhnlichen Situation. Die seit über zweieinhalb Jahren andauernde Coronapandemie hat unser aller Leben verändert. Diese Krise machte nicht nur weitreichende Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich, sondern es bedurfte auch zahlreicher und außergewöhnlicher wirtschaftspolitischer Maßnahmen. Gerade als wir dabei waren, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen, kam am 14. und 15. Juli letzten Jahres die furchtbare Unwetterkatastrophe dazu. In dieser Nacht hat eine Jahrhundertflut Teile von Nordrhein-Westfalen schwer getroffen und viele Menschenleben gekostet. Der russische Vernichtungskrieg in der Ukraine, der auch ein Angriff auf die Weltordnung, die Menschenwürde und die Menschenrechte ist, beschäftigt uns täglich. Unterbrochene Lieferketten und eine Energiepreiskrise mit hohen Strom- und Gaspreisen haben darüber hinaus die Inflation weiter angetrieben, steigende Zinsen verursacht und lassen eine Rezession immer wahrscheinlicher werden. Die Wirkungen für die Menschen sind jeden Tag greifbar. Mehrere Katastrophen in so kurzer Zeit haben in Nordrhein-Westfalen wie auch in den Ländern um uns herum Spuren hinterlassen. Hinzu kommen die großen Herausforderungen wie die für uns alle spürbaren Folgen des Klimawandels, die demografische Entwicklung und der sich verstärkende Fachkräftemangel, der sich in vielen Bereichen ebenfalls schmerzlich zeigt. Es bedarf daher besonderer Anstrengungen, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Dabei dürfen wir nicht nur an die kurzfristige Zukunft denken, sondern wir müssen auch die Interessen der nachfolgenden Generationen klar im Blick haben. In diesem gesellschaftlichen sowie finanz- und wirtschaftspolitisch anspruchsvollen Umfeld gilt es, den Haushalt für das Jahr 2023 aufzustellen. Dabei haben Entscheidungen auf Bundesebene viele Prozesse leider zusätzlich erschwert; sie engen die aktuellen Handlungsspielräume für uns noch weiter ein. Beim Entlastungspaket III der Bundesregierung pokert der Bundeskanzler seit Wochen und verweigert bisher eine faire Lastenverteilung. Heute sitzen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler erneut in Berlin zusammen, um über die einzelnen Maßnahmen zu beraten, die für unser Land von großer Bedeutung sind, um die Energiekrise sozial gerecht für die Menschen abzupuffern und die Wirtschaft zu stabilisieren. Wir alle hatten uns nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler Ende September/An-02.11.2022 fang Oktober mehr Klarheit erhofft, aber diese Klarheit ist damals nicht eingetreten. Unklar ist nach wie vor, wie die Lastenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern insbesondere bei wichtigen Themen wie dem Wohngeld, der Finanzierung der Nachfolge des 9-Euro-Tickets im Verkehrsbereich sowie bei der Flüchtlingsfinanzierung aussieht. Unklar ist aber auch, wie die Gas- und Strompreisbremse im Einzelnen wirken sollen und wie der Bund die Ausgestaltung des geplanten Härtefallfonds vorsieht. Der Ankündigung großer Zahlen sind bisher kaum konkrete Fakten gefolgt. Das alles verantwortet der Bundeskanzler. Er gibt den Menschen, den Unternehmen und den Kommunen große Zahlen, aber keine Antworten auf ihre drängendsten Fragen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Erst wenn klar ist, was der Bund im Einzelnen vorhat, werden wir in Nordrhein-Westfalen wissen, ob und wo es weitere Hilfen geben muss. Selbstverständlich bereiten wir uns auf alle denkbaren Szenarien vor, aber handeln können wir erst, wenn wir die Rahmenbedingungen kennen. Alles andere wäre blinder Aktionismus, den man aus Sicht der Opposition fordern kann, der Rolle entsprechend vielleicht auch fordern muss. Eine Landesregierung, die mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verantwortungsvoll umgeht, darf solchen Forderungen aber nicht nachgeben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Übrigen gibt es derzeit schon ein funktionierendes Instrumentarium, das den Unternehmen in Krisensituationen helfen kann und ihnen die notwendige Liquidität zur Verfügung stellt. Bei uns sind das in erster Linie die umfangreichen Angebote der NRW.BANK, aber auch der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Zudem stellt das Wirtschaftsministerium zahlreiche Beratungsangebote zur Verfügung. Nur noch einmal zur Erinnerung: Die Ursache der Verzögerungen liegt in Berlin. Der Schlüssel für eine Lösung liegt daher ebenfalls dort. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aufgrund der bestehenden Unklarheiten und Unsicherheiten müssen wir auch mit dem Haushalt 2023 zunächst auf Sicht fahren. Wir legen Ihnen deshalb zunächst einen Basishaushalt vor. Dieser enthält die Maßnahmen des Entlastungspaketes (Zuruf von Henning Höne [FDP]) weder auf der Einnahmen- noch auf der Ausgabenseite, da deren Belastungshöhe für den Landeshaushalt derzeit noch nicht bezifferbar ist. Was umfasst dieser Basishaushalt, und wo setzen wir Prioritäten? Landtag Erstens. Der Basishaushalt enthält alles, wozu wir rechtlich aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen verpflichtet sind. Das sind alle gesetzlichen Leistungen und in der Vergangenheit eingegangene Verpflichtungen des Landes. Zweitens sind selbstverständlich alle Personalkosten umfasst, die wir für die aktuellen Beschäftigten sowie die Pensionärinnen und Pensionäre leisten. Die Personalausgaben in Höhe von 32 Milliarden Euro machen rund 34 % des gesamten Haushalts aus. Drittens ist die Weiterfinanzierung der Maßnahmen aus dem Nachtragshaushalt 2022 prioritär. Der Nachtrag enthält bereits politische Schwerpunkte der neuen Landesregierung, auf die wir uns verständigt hatten und die wir entsprechend weiterfinanzieren werden. Gemeint sind etwa das Alltagshelferprogramm in den Kitas und das OGS-Helferprogramm. Die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldungen auf A13 für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen und in der Sekundarstufe I ist ebenfalls enthalten. Bei den Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge nach dem FlüAG sind angesichts der drastischen Entwicklung, die wir derzeit sehen, weitere Mittel zu veranschlagen. Allein die Ausfinanzierung des Nachtragshaushalts 2022 im jetzt vorgelegten Haushaltsentwurf 2023 führt bereits zu einer Haushaltsbelastung von rund 750 Millionen Euro. Viertens müssen rechtliche und sonstige Zwangsläufigkeiten umgesetzt werden, beispielsweise im Bereich der Jugendhilfe, des Landeskinderschutzgesetzes oder der Beschulung aus der Ukraine Geflüchteter. Hieraus resultieren Belastungen in Höhe von rund 375 Millionen Euro. Fünftens entstehen Haushaltsmehrbelastungen in Höhe von 465 Millionen Euro im Vergleich zur alten Finanzplanung aufgrund sonstiger Zwangsläufigkeiten in den Ressorts. Hier sind insbesondere Kostensteigerungen für Energie und Benzin, die Erstattung von nicht refinanzierten Mehrbelastungen für die Universitätskliniken sowie Mehrbelastungen aus der Betreuung und Sicherheitsdienstleistungen in Unterbringungen für Flüchtlinge zu nennen. Sechstens gibt es Haushaltsbelastungen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Kofinanzierungsmitteln für Bundes- und EU-Mittel, auf die wir selbstverständlich nicht verzichten wollen. Es gibt neben den ursprünglich vorhandenen Handlungsspielräumen aber auch weitergehende Zwangsläufigkeiten, die wir entsprechend umsetzen wollen. Wir starten weitere politische Prioritäten über die Festlegung des Nachtragshaushalts hinaus und geben damit die Möglichkeit, wichtige Projekte zu 02.11.2022 beginnen. Insgesamt sind für diesen Teil rund 482 Millionen Euro vorgesehen. Darin enthalten sind Projekte zur Transformation und Klimafolgenanpassung. Wir nehmen zusätzliche Mittel für die soziale Begleitung von Kindern und Jugendlichen, für die berufliche Bildung sowie für Studierende in die Hand. Wir investieren in neue Projekte für mehr Sicherheit, Katastrophenschutz, Cybersicherheit und Krisenbewältigung. Für soziale Projekte in den Bereichen „Gesundheit“, „Stärkung des Ehrenamtes“ und „Sport“ werden ebenfalls zusätzliche Mittel bereitgestellt. Wir erleben derzeit angespannte Zeiten. Deshalb sind eine zukunftsorientierte Finanz- und Wirtschaftspolitik, eine stabilitätsorientierte verlässliche Finanzpolitik so wichtig. Für einen soliden und zukunftssicheren Landeshaushalt ist deshalb mehr als sonst eine strenge Ausgabendisziplin erforderlich. Das bedeutet eine klare Priorisierung von Ausgabenschwerpunkten im Rahmen der bestehenden Haushaltsspielräume, und das bedeutet: Wir bleiben verlässlich. Das ist einer der Eckpfeiler unserer Haushaltspolitik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In vielen Bereichen – das erleben wir jeden Tag – steigen die Preise drastisch, allen voran die Energiepreise, aber nicht nur die. Bei vielen Menschen geht die Angst um, wie es im Winter weitergehen soll. Auf der Ebene des Landes treffen wir bereits Vorsorge. Im Basishaushalt sind zunächst 170 Millionen Euro zusätzlich für die Energiekosten der Landesliegenschaften vorgesehen. Darüber hinaus schaffen wir eine Absicherung in Höhe von weiteren 300 Millionen Euro für weitere, möglicherweise auftretende Energiekostensteigerungen, soweit sie von den Bundesmaßnahmen nicht gedeckt oder abgepuffert werden. Von dieser Vorsorge können auch wieder Landesliegenschaften, Hochschulen, aber auch soziale Einrichtungen in freier Trägerschaft, freie Träger im Bereich der Jugendarbeit und viele andere profitieren. Der Staat muss den Menschen und Unternehmen dabei helfen, die immensen Kosten infolge der Energiekrise aufzufangen. Die geplanten Entlastungspakete des Bundes sind deshalb grundsätzlich richtig und wichtig. Denn es ist zuallererst Aufgabe des Bundes, Maßnahmen zur Konjunkturstabilisierung zu ergreifen. Das ist auch die Aufgabenverteilung des Grundgesetzes. Diese Maßnahmen haben allerdings zugleich starke Auswirkungen auf die Landeshaushalte. Ich will Ihnen das an einem Beispiel erläutern: Landtag In Nordrhein-Westfalen schlägt allein die Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen in diesem und in den nächsten Jahren mit über 1 Milliarde Euro zu Buche. Insgesamt reden wir bei dem Entlastungspaket III von Belastungen für das Land von voraussichtlich rund 3 Milliarden Euro im Jahr 2023. Es ist zwingend, dass die Bundesregierung mit ihren Hilfspaketen nicht nur die großen Player des Energiesektors bei der Bewältigung der Gaspreiskrise unterstützt, sondern gerade auch die kommunalen Energieversorger, denn ohne sie ist die Energieversorgung nicht zu sichern. Hier hilft nur eine ganzheitliche Lösung. Darauf drängen wir in den Verhandlungen in Berlin. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Landesregierung stärkt unsere Kommunen auch über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023; das wird die Kollegin Scharrenbach gleich noch etwas grundsätzlicher ausführen. Von mir schon der Hinweis: Es handelt sich immerhin um 1,2 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2022. Damit steigt das Volumen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 auf 15,2 Milliarden Euro, eine Steigerung von rund 8,3 % gegenüber dem Vorjahr. Neben den ernsten geopolitischen Konflikten, einer Coronapandemie, die wir noch nicht vollständig bewältigt haben, sowie der aktuellen Energiekrise erleben wir seit dem Frühjahr auch einen rasanten Zinsanstieg. Die höheren Zinsausgaben haben ihre Ursache in der Zinswende der Europäischen Zentralbank. Sie bekämpft damit – für viele erst viel zu spät – die extrem gestiegene Inflation. Für den Landeshaushalt sind erhebliche Ausgabensteigerungen für Zinsen eingeplant. Hinzu kommt der Wegfall von erwarteten Agio-Einnahmen, die den Zinstitel des Haushaltes zusätzlich belasten. Die Zinsausgaben erhöhen sich im Haushalt 2023 um rund 1,4 Milliarden Euro. Die Zinsen könnten in den kommenden Jahren daher wieder zu einer der am stärksten wachsenden Ausgabenposition im Haushalt werden und das Land vor weitere Herausforderungen stellen. Da das Land seine Verpflichtungen bisher vorausschauend mit einer längeren Zinsbindungsdauer versehen hat – immerhin im Durchschnitt mittlerweile 19 Jahre –, bin ich dennoch zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren weniger stark mit steigenden Zinsen belastet sein werden, als es ohne das vorausschauende Handeln der letzten Jahre der Fall gewesen wäre. Der Finanzierungsspielraum ist bereits aufgrund all dieser Fakten enorm eingeschränkt. Hinzu kommt, dass die aktuellen Prognosen darauf hinweisen, dass mit erheblichen Abwärtsrisiken für die Wirtschaft zu rechnen ist. 02.11.2022 Noch im Frühjahr gingen die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute davon aus, dass die Erholung von der Coronapandemie stark genug sein würde, um die bereits seit Mitte 2022 steigenden Energiepreise zu kompensieren. Im ersten Halbjahr 2022 hat das reale Bruttoinlandsprodukt der deutschen Gesamtwirtschaft auch noch um 2,8 % zugenommen, das von Nordrhein-Westfalen immerhin um 2,5 %. Mittlerweile sind wir jedoch auf dem Weg in die Rezession. Wenn Deutschland seine wirtschaftlichen Probleme nicht in den Griff bekommt, werden wir eine erhebliche Verlagerung von Produktionsstätten erleben, eine Deindustrialisierung, die gerade das Industrieland Nordrhein-Westfalen drastisch treffen würde. Die expansive Geld- und Finanzpolitik der EZB in der Vergangenheit hat die jetzt vorhandene Inflation zusätzlich verstärkt. Die Verbraucherpreise sind auf breiter Front gestiegen und haben im September 2022 in Gesamtdeutschland die Marke von 10 % erreicht. Die verfügbaren Oktoberzahlen liegen sogar noch geringfügig darüber. Die Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung schwanken allerdings sehr stark. So kommt das Bundeswirtschaftsministerium im Ergebnis zu einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts für das nächste Jahr von nur minus 0,3 %, weil es unterstellt, dass die Gaspreisbremse vollumfänglich und schnell wirkt. Das Institut der deutschen Wirtschaft dagegen prognostiziert einen Rückgang des realen Inlandsprodukts von 1,75 %. In jedem Fall kommen schwierige Zeiten auf uns zu. Auch lässt sich weiterhin schwer prognostizieren, wie es im Zusammenhang mit der Coronapandemie weitergeht. Bei vielen Menschen mag Corona seinen Schrecken verloren haben; gleichwohl werden auch zukünftig erhebliche Belastungen für notwendige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung auf den Landeshaushalt zukommen. Bisher werden im Land alle Maßnahmen zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Coronapandemie aus dem NRW-Rettungsschirm finanziert. Auch wenn der Rettungsschirm in seiner jetzigen Form nicht weiter bestehen bleibt, haben die Bekämpfung der Pandemie und die gesundheitspolitische Vorsorge weiterhin hohe Priorität. Die Landesregierung wird weiter Vorsorge treffen, um notwendige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu finanzieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Haushaltsentwurf 2023 basiert der Steuereinnahmeansatz auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2022. Es sind Steuereinnahmen in Höhe von 75,4 Milliarden Euro geplant bei sonstigen Einnahmen in Höhe von 17,9 Milliarden Euro. Damit werden die Steuereinnahmen in der Prognose um Landtag 3,6 Milliarden Euro höher liegen als die Steuereinnahmen des Nachtragshaushaltes 2022. Die Ergebnisse der Herbststeuerschätzung 2022 liegen mit einem Plus von rund 250 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen sogar noch leicht über den Ergebnissen der Maisteuerschätzung; allerdings beruht diese Steuerschätzung auf der sehr positiven Konjunkturprognose der Bundesregierung, die eben von der vollständigen Wirksamkeit der Gaspreisbremse schon ab dem 1. Januar ausgeht. Ein vorsichtiger Kaufmann würde hier vermutlich anders agieren. Die genannten Mehreinnahmen der Herbststeuerschätzung sind noch nicht in den Basishaushalt eingepreist. Wichtiger aber ist, dass auch die erheblichen Steuermindereinnahmen aufgrund der geplanten Steuererleichterungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Rahmen des Entlastungspakets III noch nicht eingepreist sind. Das wird auf der Steuerseite zu deutlichen Mindereinnahmen im Landeshaushalt führen. Wir werden deshalb nach dem Abschluss der Gespräche in Berlin – ich hoffe, dass es am heutigen Tage Ergebnisse gibt – zeitnah eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2023 vorbereiten und Ihnen zuleiten, damit die noch offenen Punkte zügig im Landtag beraten werden können. Die Wahrung des Budgetrechts des Parlaments ist mir als langjährigem Mitglied dieses Hohen Hauses ein wichtiges Gut. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Basishaushalt 2023 hat ein Volumen von 93,4 Milliarden Euro. Das sind knapp 5 Milliarden Euro mehr als im Entwurf des Nachtragshaushaltes 2022. Dieser Basishaushalt wird weiterhin ohne neue Schulden geplant. Ich bin sehr zufrieden, dass die Landesregierung trotz aller widrigen Umstände zunächst einen gut austarierten und ausgewogenen Basishaushalt für das Jahr 2023 auf die Beine stellen konnte. Wir schaffen damit Stabilität. Wir können den Menschen und Unternehmen nicht alle Sorgen nehmen, aber wir können mit einem soliden Haushalt richtige Weichenstellungen vornehmen. In einem solch schwierigen Umfeld ist die Entwicklung der öffentlichen Finanzen mit besonderen Unsicherheiten verbunden. Wir werden darauf achten, dass die Finanzpolitik die notwendige Balance zwischen erforderlichen Zukunftsinvestitionen, notwendiger Krisenbewältigung und soliden sowie zukunftsfesten Staatsfinanzen wahrt. (Beifall von der CDU und der FDP) Die zwingenden Erfordernisse der Gegenwart dürfen nicht dazu führen, dass wir nicht weiter in die Zukunft investieren. Das käme auf Dauer zu teuer und würde unsere Kinder und Enkel belasten. Wir haben allen Grund, mit dem nötigen Respekt, aber auch ohne Angst in die Zukunft zu blicken. Mit 02.11.2022 Mut und Zuversicht werden wir es gemeinsam durch diese herausfordernde Zeit schaffen. Bei den Beratungen in den nächsten Wochen wünsche ich mir eine sehr sachliche Diskussion in einer Atmosphäre des wertschätzenden Miteinanders, der notwendigen inhaltlichen Kontroverse und auch des notwendigen Fingerspitzengefühls für die derzeitige Situation. Das alles sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Ich bin sehr froh, dass wir trotz der widrigen Umstände den mehr als ambitionierten Zeitplan bisher einhalten konnten, und freue mich nun auf die weitere parlamentarische Beratung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
