Christof Rasche
Vielen Dank. – Ministerin Neubaur hat jetzt für die Landesregierung das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat Bund und Land im Frühjahr 2020 vor eine – so dachten wir damals – nie da gewesene Herausforderung gestellt. Die wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems mussten aufgefangen werden. Zu Beginn des Lockdowns im März 2020 ist daher für Hunderttausende Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen innerhalb weniger Tage ein milliardenschweres Hilfsprogramm auf die Beine gestellt worden: die NRW-Soforthilfe 2020. Die damalige Bundesregierung sah die Notwendigkeit, ein aus Bundesmitteln finanziertes Förderprogramm über die Länder zu bewilligen und auszuzahlen. Die damalige Landesregierung aus CDU und FDP verfolgte bei der Ausgestaltung des Verfahrens den Ansatz, die NRW-Soforthilfe als Pauschale schnell, volldigital und unbürokratisch zur Auszahlung zu bringen. Das Vorgehen, Unternehmerinnen und Unternehmern sofort zu helfen und erst in einem 29.09.2022 nachgelagerten Verfahren den Liquiditätsengpass zu bestimmen, wurde vom Landtag fraktionsübergreifend begrüßt. Es war das bundesweit schnellste Vorgehen und hatte den Vorteil, den Betroffenen unmittelbar liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung zur pauschalen Auszahlung des maximalen Förderbetrags ist vor dem Hintergrund der damaligen dramatischen Umstände zu verstehen, die sich durch den plötzlichen Geschäftseinbruch ergaben. Unternehmerinnen und Selbstständige schilderten in unzähligen Briefen, E-Mails und Telefonaten dem Wirtschaftsministerium, den Bürgercentern, der Staatskanzlei und den Bezirksregierungen zum Teil tragische finanzielle, persönliche und betriebliche Umstände. Die nachgelagerte Liquiditätsprüfung fand dann ab Dezember 2020 statt. Bekanntermaßen haben die Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Köln als erste Gerichte in Nordrhein-Westfalen über die Rechtmäßigkeit der nachgelagerten Rückforderungsbescheide entschieden. Am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haben am letzten Freitag weitere mündliche Verhandlungen stattgefunden. In mehreren für die Gerichte repräsentativen Verfahren wurde also über die Rechtmäßigkeit der ergangenen Schlussbescheide geurteilt. Kern dieser Ex-post-Beurteilungen der Gerichte waren in allen Fällen die Vorläufigkeit des Bewilligungsbescheids und der Liquiditätsengpass. Beides war – so die Auffassung der Verwaltungsgerichte – in den Bewilligungsbescheiden nicht hinreichend konkret formuliert, sodass die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe nicht von vornherein mit einer Rückzahlung rechnen mussten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Als Landesregierung prüfen wir, ob bei den Urteilen Berufung einzulegen ist und die Klagen vor die höhere Instanz des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu bringen sind. Die im Antrag genannten Feststellungen und Forderungen lehnt die Landesregierung ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
