Klaus Esser
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürger! Verehrte Ministerin Neubaur! Und an dieser Stelle auch ausdrücklich: Sehr geehrte Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer! Wir wissen, wie schwer die Last ist, die Sie aktuell auf Ihren Schultern tragen. Ich bitte Sie: Halten Sie durch – in der Gewissheit, dass Sie nicht alleine sind, sondern auch in den Parlamenten noch Verbündete haben und nicht gänzlich dem Deindustrialisierungsminister aus Berlin ausgeliefert sind. Die Vertreter der übrigen Parteien höre ich jetzt schon kritisieren, wir würden uns einseitig zum Retter von Unternehmen aufschwingen wollen. Ich lade aber jeden Einzelnen von Ihnen ein: Lassen Sie uns heute gemeinsam als Retter von Unternehmen auftreten. Es geht nicht um Parteipolitik, sondern um Hunderttausende wirtschaftlicher Existenzen in NRW. Seit mehr als zweieinhalb langen Jahren beutelt Corona unsere Wirtschaft. Viele Maßnahmen waren chaotisch, willkürlich, teilweise auch überzogen. Wir fordern daher immer noch einen Corona-Untersuchungsausschuss, der Missstände aufarbeiten soll. Seit letztem Winter kommt eine Energiepreisspirale hinzu, die durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine, aber leider – das gehört zur Wahrheit dazu – auch durch unsere vielleicht politisch gebotenen, aber faktisch dennoch selbstschädigenden Sanktionen weiter befeuert wird. Viele Unternehmen mussten bereits die Produktion schließen oder den Verkauf einstellen oder, wie man früher in der Zeit vor grünen Wirtschaftsministern sagte, Insolvenz anmelden. Unzählige weitere Unternehmer stehen kurz davor, denselben Weg gehen zu müssen. Die Finanzen sind aufgebraucht, die Energie ist erschöpft, und die Hoffnung ist fast versiegt. In dieser Situation setzt jetzt Ihre Wirtschaftsförderung der besonderen Art ein: eine Rückzahlungsforderung an kleine Selbstständige und Unternehmer, meist in Höhe von 7.000 Euro. Wie konnte das passieren? Ende März 2020 gaben Bundestag und Bundesrat das Versprechen, corona-Landtag bedingte Umsatzeinbußen zu erstatten. Erst am 31. Mai 2020 definierten die Ministerien, dass nur Liquiditätsengpässe erstattungswürdig seien und dass sie dadurch plötzlich nur noch realisierte Verluste statt, wie zuvor versprochen, Umsatzrückgänge ausgleichen wollten. Die Schlussbescheide werden seit etwa einem Jahr verschickt. Einige kamen auch erst vor wenigen Wochen bei den Unternehmern an. Die Unternehmer, die diese Gelder 2020 im Vertrauen auf die Aussagen des Staates beantragt und eingesetzt hatten, stehen jetzt jedoch vor einer schockierend hohen Rückforderung: in der Regel 7.000 Euro – 7.000 Euro, die bereits vor meist zwei Jahren verwendet wurden; 7.000 Euro, die in der aktuellen Energiekrise von kaum einem Unternehmen zusätzlich erwirtschaftet werden können. Rund 430.000 Selbstständige in NRW haben Corona-Soforthilfen beantragt. Selbst Behördenvertreter mussten vor dem Verwaltungsgericht Köln neulich einräumen, dass es keine seriöse Planung, sondern eine Nacht-und-Nebel-Aktion war. Am 16. August 2022 verhandelte das Verwaltungsgericht Düsseldorf dazu drei Musterverfahren, die für einen Großteil der weiteren Fälle repräsentativ sein könnten, zumindest sein könnten. Die Süddeutsche Zeitung zitiert die Vorsitzende Richterin wie folgt: „Unklarheiten gehen immer zu Lasten der Behörden, nicht der Empfänger.“ Jetzt höre ich die Kritiker: Der Rechtsstaat arbeitet doch. Warum sind wir denn jetzt aufgefordert, aktiv zu werden? – Weil bereits jetzt über 2.000 Unternehmer Klage eingereicht haben. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind aktuell 500 Fälle anhängig; beim Verwaltungsgericht Köln sind es 400. Die Gerichte sind bereits ohnedies überlastet. Die erwartbare Klageflut würde unser Justizwesen weiter verstopfen und blockieren. Die Wirtschaft steckt in einer schweren Krise. Viele Unternehmer fragen sich gerade, ob sie überhaupt noch weitermachen können – und dann kommt eine zumindest potenziell fehlerhafte Zahlungsaufforderung über 7.000 Euro. Lassen Sie uns gemeinsam Gerichte und Unternehmer entlasten und beschließen, dass erstens alle Rückzahlungsforderungen zunächst bis zur endgültigen rechtlichen Klärung der Sachverhalte gestoppt werden und dass zweitens alle Abschlussbescheide von Amts wegen überprüft werden – unabhängig davon, ob Klage eingereicht wurde, und unabhängig davon, ob bereits zurückgezahlt wurde. Ich lade Sie ein, heute gemeinsam ein starkes Signal an alle Unternehmer zu senden. Als demokratische Partei setzen wir, die AfD, uns für Unternehmer, für 29.09.2022 den Erhalt von Arbeitsplätzen in Nordrhein-Westfalen und für den Rechtsstaat ein. Wir bitten Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
