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Ralf Witzel

FDP 29.09.2022 Sitzungen 18/9

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag weist in der Tat eine große Ähnlichkeit zum früheren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stoppt die Zeitungs-GEZ! NRW muss sich einer weiteren Verstaatlichung der Medienlandschaft entgegenstellen“ auf. Was vor zweieinhalb Jahren schon falsch war, ist auch heute nicht richtig. Ihre Annahme, der Landtag wolle die Verlagshäuser verstaatlichen, ist unzutreffend. Ich sage das ausdrücklich wegen der politischen Redlichkeit und nicht, weil ich hier Regierungssprecher oder es mein Job wäre, den Ministerpräsidenten einer schwarz-grünen Regierung zu verteidigen. Ich kann ehrlicherweise nur berichten, dass sich keine Äußerung unseres Ministerpräsidenten kenne, der die von Ihnen heraufbeschworene Gefahr realistisch erscheinen ließe. Es geht bei der Debatte um die Zukunft der Printmedien und Verlagshäuser in Wahrheit um etwas anderes. Das Thema lautet: Vielfaltssicherung im Journalismus. Für die FDP-Landtagsfraktion darf ich bekennen: Dieses Anliegen als solches halten auch wir für richtig, wichtig und berechtigt. Wir leben in einer Zeit, in der Fake News, Filterblasen und kontrafaktische Propaganda das Handeln 29.09.2022 bestimmter gesellschaftlicher Gruppen immer stärker bestimmen. Medien haben in dieser Situation als faktisch vierte Gewalt in unserem Land einen großen Einfluss auf die Meinungsbildung und daraus abgeleitete Handlungen von Menschen. Es sollte deshalb ein Anliegen der Landespolitik in Nordrhein-Westfalen sein, Qualitätsjournalismus zu erhalten und Vielfaltssicherung zu fördern, (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) damit unterschiedliche Standpunkte im demokratischen Diskurs beleuchtet werden. (Beifall von der FDP) Die FDP-Landtagsfraktion sieht daher durchaus eine Berechtigung für einen öffentlichen Beitrag, der freien Journalismus in einem freien Wettbewerb, unterschiedliche Medienerzeugnisse und die damit verbundene Meinungsvielfalt erhält. Zu einer legitimen Förderung von Journalismus gehören beispielsweise eine öffentlich geförderte Journalistenausbildung und -weiterbildung, zum Beispiel durch die Hochschulen unseres Landes oder Angebote der Landesanstalt für Medien, oder die Schaffung eines Status der Gemeinnützigkeit für nichtkommerzielle journalistische Projekte. Gegenwärtig wird auch über einen öffentlichen Beitrag zum Erhalt der Zustellungsinfrastruktur für Printerzeugnisse debattiert. Diese Debatte wollen wir als FDP-Landtagsfraktion ergebnisoffen und konstruktiv begleiten. Wenn man ein öffentliches Interesse an dem Vorhandensein eines Verbreitungswegs für Printerzeugnisse bejaht, die jeder Wettbewerber zu fairen Bedingungen nutzen kann, ist das ein Beitrag zur Sicherung der Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. Eine rein technische Infrastruktur zur Distribution von Presseerzeugnissen ist jedenfalls kein Wettbewerbsproblem an sich und stellt keinen Eingriff in die inhaltliche journalistische Arbeit dar. Das Gegenteil ist richtig: Wenn der Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb durch explodierende Zustellentgelte bei Post- oder Zeitungsausträgern faktisch immer mehr Leser jenseits von großen Ballungsregionen nicht mehr erreicht, dann ist die Medienvielfalt zukünftig ebenso in Gefahr wie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land beim Zugang zu medialen Informationen. Wer jedes öffentliche Interesse an einer Stabilisierung des Zeitungsmarktes negiert, sorgt dafür, dass nur noch der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine flächendeckende Belieferung der Bevölkerung mit Medieninhalten sicherstellt. Dessen Grundversorgungsauftrag ist nämlich sogar verfassungsrechtlich inklusive einer garantierten Finanzierung robust abgesichert. Angesichts der bisherigen Äußerungen des Antragstellers ist die Hinnahme dieser Entwicklung, die eine Meinungsbildung durch private Medien Landtag immer stärker durch den rechtlichen Rundfunk ersetzen würde, erstaunlich. Im Wettbewerb mit einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Finanzierung weitgehend abgesichert ist und die als öffentliche Pflicht durchgesetzt wird, ist gerade der Erhalt von Printmedien für eine mediale Ausgewogenheit entscheidend. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Wer öffentliche Infrastruktur als Verbreitungsweg für Verlagserzeugnisse will, leistet dadurch einen Beitrag zur Vielfaltssicherung. (Beifall von der FDP) Wichtig für private Medien ist es daher vor allem, sicherzustellen, dass der mit 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzierte und durch Staatsvertrag abgesicherte öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht durch diesen Wettbewerbsvorteil seine privaten Konkurrenten verdrängt. Für einen fairen Wettbewerb haben wir daher fraktionsübergreifend in den letzten Jahren beispielsweise die Werbeeinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrenzt. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Von dem Werbekuchen soll auch für private Anbieter noch etwas übrig bleiben. Gleichzeitig erwarten wir als Partei von Innovation und Wettbewerb, dass auch Verlagshäuser ihre Geschäftsmodelle an neuen Gegebenheiten ausrichten. Sie sollten in aller Regel ihr Angebot verbreitern …

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