Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Es wird Sie nicht überraschen, aber aus fachlichen wie aus praktischen Gründen empfiehlt die Landesregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abzulehnen. (Ralf Witzel [FDP]: Och!) 29.09.2022 Zunächst zum Inhalt und zur Historie auch für die Geschichtsbücher: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 10. April 2018 entschieden, dass ab dem 1. Januar 2025 neue Bemessungsgrundlagen bei der Grundsteuer anzuwenden sind, und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung des Grundsteuerrechts bis Ende des Jahres 2019 eingeräumt. Eine relativ kurze Zeit. Ende 2019 hat dann tatsächlich der Bundesgesetzgeber das sogenannte Bundesmodell mit einer Länderöffnungsklausel verabschiedet. Nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung nach Beratung in offiziellen Gremien der Koalition keinen Gebrauch von dieser Öffnungsklausel gemacht. Für Nordrhein-Westfalen gilt so, wie für die Mehrzahl der Länder, das Bundesmodell. Die Lautstärke der Ausführungen des Kollegen Witzel stehen also in keinem Verhältnis zu dem dröhnenden Schweigen in der letzten Wahlperiode. (Beifall von der CDU) Damit werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt, was das Modell angeht. Wir nehmen beispielsweise auf, dass der Belastungsgrund benannt wird und die Bemessungsgrundlagen für die Grundstücke in realitätsgerechten Relationen abgebildet werden. Ich möchte an dieser Stelle meinem Vorgänger, Herrn Staatsminister a. D. Lutz Lienenkämper, ausdrücklich für sein Engagement bei der Umsetzung gerade der bürgerfreundlichen und praktikablen Vorschläge danken, die er gemacht hat, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern alle verfügbaren Daten der Finanzverwaltung in Papierform vorab zur Verfügung zu stellen. Das hat kein anderes Bundesland so gemacht. (Beifall von der CDU) Zum Thema „praktische Umsetzung“. Ich glaube, wir müssen nicht über die Frage reden, dass man theoretisch alles tun kann, aber praktisch eben nicht. Wenn Sie heute einen Gesetzesbeschluss dieser Art fassen würden, wie die Fraktion der FDP ihn vorgeschlagen hat, dann müsste er umgesetzt werden in IT-Technik, in Programmierung. Dann müsste er mit all den Dingen verprobt werden, die dann auf der kommunalen Ebene noch zu tun sind. Insofern, Herr Kollege, bei allem Respekt dafür, dass wir den rechtlichen Umsetzungszeitraum noch nicht abgeschlossen haben: Die tatsächliche Umsetzung in IT würde selbst ein von Ihnen besonders geschätztes privatwirtschaftliches Unternehmen nicht mehr schaffen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben am 1. Juli 2022 mit der Erklärungsabgabe begonnen. Das machen ganz viele privat und machen einige Landtag auch unter Zuhilfenahme der steuerberatenden Berufe. Das entscheidet jedermann selbst. Es ist nicht klug, den Menschen, die jetzt bereits abgegeben haben, mitzuteilen, dass sie leider auf dem falschen Startplatz gestartet sind und es demnächst vielleicht noch mal irgendwann neu machen sollten. Das wäre aber die Konsequenz Ihres Vorschlags, den dann auszuarbeiten wir ja erst noch mal anfangen müssten. Ihr Vorschlag würde vielmehr zwingend dazu führen, dass die Kommunen in 2025 keine Grundsteuereinnahmen mehr erzielen würden, weil die Voraussetzungen für die Erhebung der Grundsteuer nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt wären. Deshalb gilt weiterhin: Wir werden uns bemühen, uns bei allen Schwierigkeiten, die es da in der Praxis gibt, und bei allem, was wir vonseiten des Bundesverfassungsgerichts an Vorgaben haben, möglichst bürgerfreundlich weiter diesem Thema zu widmen. Deshalb haben wir die Hotline noch einmal aufgestockt, und zwar nicht deshalb, weil da der von Ihnen immer prognostizierte Alarm stattfindet, sondern weil wir den Menschen dabei helfen, das konkret umzusetzen, was sie umsetzen müssen. Wir haben von YouTube-Videos bis zu Info-Schreiben, wir haben von Homepages bis hin zu Hotlines alles gemacht, um an der Stelle eine maximale Bürgerfreundlichkeit bei diesem nicht schönen Thema, das auch ich geerbt habe, umzusetzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich gestatte mir noch einen kleinen Seitenhieb auf das Thema der Leistungsfähigkeit und größeren Weitsicht anderer Bundesländer. Da können wir vielleicht einfach nur mal den Hinweis weitergeben, dass die Programmierung von ELSTER als einem der großen IT-Projekte der öffentlichen Hand im Bereich der Finanzverwaltung nicht in Nordrhein-Westfalen erfolgt, sondern uns die Servicedienstleistung eines großen süddeutschen Flächenlandes ermöglicht, dass man bei ELSTER eine Programmierung hat. Wenn möglicherweise die Programmierung bei ELSTER nicht so ist, wie der Kollege Witzel und andere sich das wünschen, dann ist das vielleicht eine der Sachen, die bei den anderen Formularen – ich habe mir das nämlich von Bayern, Niedersachsen und anderswo angeschaut – nicht anders ist. ELSTER ist ELSTER, und die Programmierung ist die gleiche. Die Zielführung des Programms ist an der Stelle auch so, wie sie ist. Sie folgt einer Logik der Steuergerechtigkeit und der Sicherheit der Datengrundlagen. Es ist nicht die maximale Bürgerfreundlichkeit, aber das brauchen Sie bitte nicht NRW ans Bein zu heften. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Um es abschließend mit einer kleinen Analogie aus der Luftfahrt zu sagen: Das Flugzeug ist in der Luft. Jedem war klar, dass es kein einfacher und störungs-29.09.2022 freier Flug werden würde. Mitten im Flug hektisch und nervös am Steuer zu ziehen, ist in der Regel keine gute Idee. Wir setzen stattdessen weiter auf besonnenes Handeln – jetzt und in der Zukunft. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
