Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Grundsteuer – ein wichtiges, ein aktuelles Thema, ein Thema, dem ich letzte Woche eineinhalb Stunden meines Lebens für meine Frau am PC gewidmet, um nicht zu sagen, geopfert habe. Die war vor dem ELSTER-Formular eingeknickt. Von meinen Vorrednern hat ja wohl keiner eine persönliche Erfahrung damit einbringen können. Nicht, dass es die Fülle der einzugebenden Daten erfordert hätte, diese Zeit aufzuwenden. Nur das Aufbauen der jeweils zwingend zu öffnenden Seiten hat immer so an die fünf Minuten gedauert. Das lag nicht an der Netzleitung oder dem Browser, andere Seiten waren normal schnell aufgebaut. Es lag auch nicht an der Zeit, es war halb zwölf Uhr nachts. – So viel zur mangelnden Servicequalität und zur schlampigen Vorbereitung der Datenerhebung. Das hat der Bürger nicht verdient. (Beifall von der AfD) Verdient hätte er wohl eher das, und mindestens das, was wohl jetzt den Kommunen gewährt wird: Fristverlängerung. In Wuppertal, meiner Heimatstadt, liegt das Problem allerdings noch ein bisschen anders. Dort hat vor ungefähr zehn Wochen der Kämmerer in aller Öffentlichkeit zugeben müssen, dass die Stadt gar nicht weiß, wie viele und welche Grundstücke sie hat. Die letzten vier Oberbürgermeister kamen erst von der SPD, dann von der CDU, dann wieder von der SPD, und jetzt ist es ein Grüner. Diese Marodität, wenn es das Wort gibt, ist aber immer gleich. Es kann einen fast fassungslos machen. Das alles ist dann genauso verbesserungswürdig wie das bisher für NRW vorgesehene Grundsteuermodell. Es ist zu bürokratisch. Zu viele Bedienstete werden für die Aufnahme der Daten und für die Verarbeitung gebraucht – und das alle sieben Jahre. Landtag Es ist ungerecht. Es kann dazu kommen, dass identische Wohnungen je nachdem, wem sie gehören, unterschiedlich besteuert werden. Herr Kollege Witzel hat darauf hingewiesen. Es treibt die Inflation, denn der Grundstückswert muss alle sieben Jahre neu bestimmt werden, und der ist zuletzt dauernd gestiegen. Die Wertkomponente überhaupt wird in diesem Modell überbewertet. Diese Kritikpunkte räumt der FDP-Vorschlag weitgehend ab. Grundsätzlich hat das auch die Anhörung im Ausschuss, der man nur eine hohe Qualität attestieren kann, bestätigt. Alle relevanten Punkte wurden angesprochen und erörtert. So kam allerdings auch heraus, dass es keineswegs in Stein gemeißelt ist, dass der Gesetzentwurf zu spät kommt. Auch dies ist also ein Punkt für den FDP-Vorschlag. Herr Kollege Witzel hat dann in der Ausschusssitzung nach der Anhörung die für den hier zweitzulesenden Entwurf sprechenden Argumente beinahe schon virtuos zusammengefasst. Herr Kollege Zimkeit nannte das zwar etwas beckmesserisch einseitig, aber das ist ja eigentlich Sinn und Zweck einer solchen Sache. Herr Kollege Witzel hätte uns überzeugt, wenn nicht unser Vorschlag, den wir dazu machen, etwas besser wäre. Wir würden die Grundsteuer abschaffen. Wenn sich die Lage weiter so entwickelt, werden wir das schon mittelfristig auch tun können. Die Kommunen erhalten dafür einen Zuschlag zur Einkommensteuer – ergänzt durch die Möglichkeit, darauf einen Hebesatz anzuwenden. Das ist zielgerichtet, weil zur Steuer die wirklich Leistungsfähigen adäquat herangezogen werden. Und die Bürokratie geht fast gegen null. Der hier vorliegende Entwurf dagegen lässt deutlich erkennen, dass er von der FDP stammt. Die Probleme sind überwiegend richtig erkannt. Der Entwurf zeugt durchaus von Fachkenntnis, aber er geht den Weg bei Weitem nicht zu Ende. Schade, aber typisch. Daher werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
