Ralf Witzel
Herr Kollege Rock, ich antworte Ihnen mit dem, was ich Ihnen, in den Protokollen nachlesbar, zu diesem Komplex bereits im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt habe und will auch gern hier in diesem Hohen Hause auf die beiden Punkte eingehen. Das eine ist, dass es einen Unterschied zwischen dem Beschluss eines Modells und der Umsetzung eines Modells gibt. So habe ich Ihnen auch in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses 29.09.2022 gesagt, dass man das hessische Modell sehr viel einfacher und auch bürokratieärmer hätte umsetzen können, wenn Schwarz-Grün in Hessen das besser gemacht hätte. Die Angaben, die dort erhoben werden, liegen vor. Sie hätten den Bürgern vorausgefüllte Steuererklärungen zuschicken können, Mitteilungen, die dann von den Betroffenen nur noch auf „richtig“ und „falsch“ zu überprüfen gewesen wären. Diese Chance hat Hessen vertan und damit die Chancen, die dieses Modell bietet, nicht genutzt. Es ist schade, dass CDU und Grüne das nicht gemacht haben. Zugleich sage ich Ihnen aber auch: Wir haben hier nicht eins zu eins den Parteitagsbeschluss der FDP eingebracht, um Ihre Frage zu beantworten. Vielmehr haben wir ein Modell gewählt, das es Ihnen als schwarz-grüne Koalition einfach machen soll und von dem die Kollegen der CDU wissen, dass wir dies als Modell auch in der letzten Wahlperiode in der schwarz-gelben Koalition noch als Referenzmodell vorgeschlagen haben, das wir wählen können. Herr Kollege Rock, mit diesem Modell, haben wir es Ihnen einfach gemacht. Denn ein Modell einer christlich geführten Regierung mit grüner Regierungsbeteiligung kann für Sie ja nicht des Teufels sein. Im unmittelbaren Nachbarland Hessen hat man sich für diesen Weg entschieden. Das habe ich persönlich Ihnen bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, Herr Kollege Rock: Wir können über jede Stellschraube dieses Gesetzentwurfs reden, wenn wir ihn gemeinsam verbessern wollen. Dass wir ein Modell vorgelegt haben, zu dem sich CDU und Grüne in einem anderen Bundesland entsprechend bekannt haben, war unser Beitrag, um hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Das sollten Sie auch als einen solchen Beitrag werten. Auch in Hamburg haben Sie sich für ein flächenbasiertes Modell entschieden, genauso wie auf der C-Seite die CSU in Bayern und die CDU in Niedersachsen. Wir haben bewusst auf Grundlagen zurückgegriffen, die in Ihrer Partei woanders offensiv beworben werden. Der niedersächsische CDU-Finanzminister hat noch erklärt, in Niedersachsen hätten es die Bürger besonders einfach, weil man sich dort für ein Flächenmodell entschieden habe. Wir glauben, dass die Leute nicht alle verrückt sind bei dem, was sie dort öffentlich vortragen. (Beifall von der FDP) Ich will Ihnen etwas zur Haltung der FDP sagen. Unser Ziel ist ein Staat, der es den Menschen möglichst einfach macht. Deshalb sage ich Ihnen: Selbstzweck der Steuererhebung darf nicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerberater oder die Finanz-Landtag verwaltung sein. Sie stellen gerade Hunderte von Leuten bei den Finanzämtern für Ihr Modell in Nordrhein-Westfalen ein. Ständig werden es mehr, da diese ansonsten unter der Arbeitslast zusammenbrechen. Wenn wir als FDP-Landtagsfraktion von Entlastung sprechen, dann meinen wir doch nicht nur Entlastung von Bürokratie, sondern auch finanzielle Entlastung. Ihr „Scholz-Modell“ hat eine eingebaute Steuererhöhung. Die SPD hat ja das genauso wie die kommunalen Spitzenverbände ganz offen eingeräumt. Da sagen wir: Wir sehen das anders. Wir leben leider in Zeiten, in denen sich Menschen und Betriebe sorgen, wie sie die Energiekosten noch stemmen sollen. Da sagen Sie, es sei völlig in Ordnung, wenn auch die zweite Miete durch die Grundsteuer automatisch steigt – und das nicht, weil ein Stadtrat vor Ort das im Einzelfall transparent und im öffentlichen Diskurs so beschließt, sondern weil dies so automatisch, heimlich, still und leise im Modell angelegt ist. Wir meinen: Das ist so nicht in Ordnung. (Beifall von der FDP) Dann gibt es die zahlreichen Widersprüche, die dem behaupteten Ziel, eine möglichst genaue Wertermittlung, diametral widersprechen. Ich nenne nur als ein Beispiel das Genossenschaftsprivileg. Man nehme zwei vollständig identische Wohnungen in ein und demselben Haus auf ein und demselben Flur. Der Mieter der einen Wohnung, der einer Genossenschaft, bekommt nun von Ihnen im Vergleich zur identischen Nachbarwohnung eines privaten Vermieters automatisch einen 25-prozentigen Rabatt. Das ist in einem Wertmodell absolut sachfremd, da sich der Wert der Wohnungen doch gar nicht unterscheidet. Aus all diesen Gründen haben alle CDU-Finanzminister in allen westlichen Flächenländern das „Scholz-Modell“ abgewählt und ein flächendeckendes Modell beschlossen – nur in Nordrhein-Westfalen nicht. Herr Finanzminister, deshalb raten wir Ihnen: Seien Sie in Ihren eigenen Reihen nicht der letzte Gralshüter für das „Scholz-Modell“. (Beifall von der FDP) Sie sagen gerne, Sie hätten das „Scholz-Modell“ nicht beschlossen, sondern geerbt. Ich sage Ihnen: Sie sind zwar legitimerweise Mitglied einer christlichen Partei, aber allein deshalb ist das „Scholz-Modell“ für Sie doch noch nicht gottgegeben. Wir machen doch Politik, da wir einen Gestaltungsanspruch haben, Dinge zu verbessern. Stellen Sie sich in Nordrhein-Westfalen endlich dieser Verantwortung. (Beifall von der FDP) Zusammen mit einem starken Bündnis von Handwerk, IHK sowie unternehmer.nrw, zusammen mit dem Bund der Steuerzahler, mit Haus & Grund, mit 29.09.2022 der Wohnungswirtschaft und vielen Bürgern in diesem Land werben wir heute für einen Neustart der Vernunft. (Beifall von der FDP) Lassen wir nicht Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg die einzigen westlichen Länder sein, die sich etwas zutrauen. Nutzen wir die Länderöffnungsklausel endlich auch in Nordrhein-Westfalen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
