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Rainer Schmeltzer

31.08.2022 Sitzungen 18/5

Herzlichen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter Witzel, erst einmal muss ich sagen: Bei den fünf Nebentätigkeiten, über die wir sprechen, reden wir ja nicht über Beurlaubungen. Das ist klar. (Ralf Witzel [FDP]: Ich meine die Beurlau- bungsfälle!) – Sie meinen darüber hinausgehend Beurlaubungsfälle? Dafür gilt der Maßstab, den ich gerade eben mitgeteilt habe. Es muss auch ein Interesse der öffentlichen Hand gegeben sein, also die Beurlaubungen können nicht in alle Richtungen stattfinden. Dann wird das im Einzelfall entschieden. Aber das ist, wie gesagt, an dieser Stelle nicht einschlägig. Generell gilt das, was Sie selbst gerade angeführt haben, dass natürlich zu keinem Zeitpunkt die Handlungsfähigkeit des Dienstherrn an der entsprechenden Stelle, wo der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin vorher tätig war, beeinträchtigt sein darf. Das hat dann manchmal damit zu tun, dass das über Zeitpunkte entschieden wird, zu denen man eine Beurlaubung dann erst ausspricht oder entsprechende Ersatzlösungen oder andere Dinge. Eine inhaltliche Bewertung findet nach meiner Kenntnis nicht statt, außer dahin gehend – ich habe es gerade eben gesagt –, dass es ein erkennbares öffentliches Interesse geben muss, auch dahin gehend, dass man davon ausgehen muss, dass der Mitarbeitende, die Mitarbeitende nachher wieder zurückkommt und natürlich am besten etwas gelernt hat, was auch im Sinne des Dienstherrn ist. Landtag

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