Ralf Witzel
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Liminski, Sie haben eben einiges zu Beurlaubungen und der Praxis dazu ebenso wie zu Nebentätigkeiten ausgeführt. Mein Bild ist, dass es aus Sicht des Dienstherrn immer auch um die Frage der Funktionsfähigkeit des Apparates geht. Während Sie bei Nebentätigkeiten relativ wenig Möglichkeiten haben, etwas nicht zu wollen, weil es entweder anzeigepflichtig oder stark begründungsbedürftig wäre, jemandem etwas zu versagen, würde mich interessieren, wie es bei den Beurlaubungen und deren begründeter Rechtfertigung aussieht. Was sind die potenziell denkbaren und die in diesen konkreten Fällen, in denen Beurlaubungen für die Arbeit in Parteigliederungen zum Ende der Legislaturperiode hin ausgesprochen worden sind, auch tatsächlich praktizierten Gründe, denen Sie mit Blick auf die Kriterien stattgeben?
