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Dr. Marcus Optendrenk

31.08.2022 Sitzungen 18/5

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Photovoltaikanlagen leisten einen praktischen Beitrag für eine zuverlässige, unabhängige und nachhaltige Energieversorgung. Mehr machen, weniger Bürokratie – darum geht es jetzt. Wir wollen, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland die Photovoltaik auch tat-Landtag sächlich in größerem Umfang nutzen. Das Steuerrecht ist dabei ein wichtiger Baustein. Der Betrieb von kleineren Anlagen muss in jeder Hinsicht steuerlich unberücksichtigt bleiben. Über die verschiedenen Steuerarten hinweg brauchen wir einheitliche und einfache Regeln, und zwar solche, die mit dem technischen Fortschritt der Anlagen mithalten. Kurzum: Wir brauchen eine gesetzliche Ertrags- und Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen. Und nur eine gesetzliche Regelung schafft an dieser Stelle Rechtssicherheit. Mit Blick auf den technischen Fortschritt bedeutet das konkret: keine Ertragssteuer für Strom aus leistungsfähigeren Anlagen bis 30 kWp. Das ist der richtige Ansatz. Die Steuerbefreiung soll unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms gelten. Damit sind Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen unabhängig davon steuerfrei, ob der erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist, zum Aufladen eines privaten oder betrieblich genutzten E-Autos verbraucht oder von Mieterinnen und Mietern genutzt wird. Infolge der Steuerbefreiung entfallen Erklärungs- und Gewinnermittlungspflichten für Investitionen in Photovoltaikanlagen. Das bedeutet weniger Bürokratie und einfachere Regeln. Die Reform des europäischen Mehrwertsteuerrechts im Frühjahr ermöglicht nun auch die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung für die Dächer von Privatleuten. Der mit einer Umsatzsteuerbefreiung verbundene Wegfall von Umsatzsteuererklärungen wird ebenso wie der Wegfall von Erfassungs- und Kontrollaufwand durch die Verwaltung für alle Beteiligten eine deutliche bürokratische Entlastung zur Folge haben. Im Ergebnis schaffen wir damit ein großes Stück Rechtssicherheit für privates Engagement in der Energiewende auf dem eigenen Dach. Haushaltspolitisch wird die Maßnahme die öffentlichen Haushalte voraussichtlich nicht erheblich belasten. Ich teile insoweit die Einschätzung der Bundesregierung. Sie schätzt die jährlichen Steuermindereinnahmen bei Umsetzung der hier und heute zur Diskussion stehenden Maßnahme bundesweit auf anfänglich 100 Millionen Euro. Die Landesregierung stimmt deshalb dem Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu. Sie wird dieses Anliegen auch kurzfristig aufgreifen, Herr Kollege Zimkeit, und im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 initiativ werden. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Insofern geht es um konkrete Umsetzung in einem Gesetzgebungsverfahren, das jetzt gerade läuft und 31.08.2022 das bis zum Jahresende zum Abschluss kommt. Ich bitte dabei auch um Ihre Unterstützung und bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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