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Ralf Witzel

FDP 31.08.2022 Sitzungen 18/5

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesen Wochen erkennen wir die zahlreichen Fehlentscheidungen und Fehlanreize der bundesweiten Energiepolitik der letzten Jahre. Im Vordergrund stand dabei leider nicht die Versorgungssicherheit der Bürger und Betriebe mit bezahlbarer Energie, sondern der für ein Industrieland einmalige internationale Sonderweg eines Überbietungswettbewerbs um den schnellstmöglichen Ausstieg aus funktionierenden Systemen. Es ist spät, aber gut und richtig, dass jetzt alles erneut auf den Prüfstand kommt. Hoffentlich ist es für eine Versachlichung und Revision der Energiepolitik der letzten Jahre nicht zu spät. (Beifall von Christian Loose [AfD]) Die Blackout-Gefahren sind noch nie so groß gewesen. Angesichts der Versorgungsengpässe und der Kostenexplosion muss jetzt schnellstmöglich die maximale Leistungsfähigkeit jedes verfügbaren Energieträgers genutzt werden. Auch der schnelle Ausbau von Photovoltaikkapazitäten ist ein wichtiger Baustein, um die Gasverstromung in der Grundlast so häufig wie irgend möglich überflüssig zu machen und so die absehbare Kostenexplosion bei den Strompreisen zumindest etwas zu dämpfen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist ein längerer Betrieb bestehender Kernkraftwerke, den wir eben beantragt haben. Einem noch wirkungsvolleren Zubau von Photovoltaikkapazitäten auf den vielen ungenutzten Dach-31.08.2022 flächen stehen neben aktuellen Lieferengpässen leider noch immer viel zu häufig bürokratische Hürden im Weg, die auch der Antrag anspricht. Ein wichtiges Beispiel für einen Bremsklotz ist die bekannte, im vorliegenden Antrag nochmals thematisierte Problematik der steuerlichen Behandlung von kleineren, im Regelfall privaten Photovoltaikanlagen im Bereich von 10 bis 30 kWp Maximalleistung. In Abgrenzung zu dieser Anlagengröße profitieren nur kleinere Anlagen bis 10 kWp von einer Reihe an Steuervereinfachungen bzw. -befreiungen. Bei diesen besteht die Möglichkeit eines Betriebs ohne Gewinnerzielungsabsicht als sogenannte Liebhaberei. Da ist der Betrieb ertragsteuerlich unbeachtlich. Das ist mit Blick auf die Einkommensteuererklärung wichtig. Erübrigt sich die Gewinnermittlung, bedeutet dies eine deutliche Reduzierung des jährlichen Aufwands. Entscheidet sich ein Anlagenbetreiber außerdem für die Kleinunternehmerregelung, entfällt auch sämtliche Bürokratie hinsichtlich der Umsatzsteuer. Es gibt dann keine Umsatzsteuerabführung und keinen Vorsteuerabzug bei der Anschaffung. Außerdem müssen sich die Bürger mit kleinen Anlagen bis 10 kWp nicht mit der Frage der Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuerzahlung befassen. Anders sieht dies bekanntlich bei Anlagen zwischen 10 und 30 kWp aus. Die gerade genannten Vereinfachungen und Steuerbefreiungen greifen bei diesen nicht. Für die selbst genutzte Anlage ist zwangsläufig eine Gewerbeanmeldung inklusive Gewerbesteuer fällig. Der vermeintliche Mehrertrag einer etwas größeren Anlage wird in diesen Fällen spätestens von einer höheren Jahresrechnung für den Steuerberater aufgezehrt. Das Ergebnis sehen wir, wenn wir uns mit offenen Augen die installierten PV-Anlagen auf den Dächern bei uns im Land ansehen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Dächer nicht vollständig genutzt werden. Ein Teil der Dachflächen bleibt bewusst frei, weil Bürger den Mehraufwand bei Überschreitung der magischen 10 kWp fürchten und strategisch ausweichen. Viele angebotene Komplettsets für private PV-Anlagen erreichen daher nicht ganz zufällig eine Leistung von bis zu 9,9 kWp. Ich sage ganz deutlich: Spätestens vor dem Hintergrund der sich immer weiter zuspitzenden Energiekrise können wir es uns nicht leisten, dass bei neu installierten privaten Photovoltaikanlagen mit immer leistungsstärkeren PV-Modulen größere Teile der Dächer zukünftig ungenutzt bleiben – und das nur aufgrund der steuerrechtlichen Leistungsgrenze, die einen Bürger mit zu vielen Modulen auf dem Dach ganz schnell zum Unternehmer macht. Das Thema, über das anhand des vorliegenden Antrags hier debattiert wird, ist allerdings nicht neu. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner hat Landtag sich in den letzten Wochen mehrfach damit beschäftigt und, wie Sie sicherlich wissen, schon öffentlich erklärt, dass er bezüglich einer Verschiebung der 10- kWp-Grenze nach oben auch seinerseits dringenden Handlungsbedarf sieht und in seinem Ministerium bereits die Vorbereitungen zur Umsetzung einer Veränderung in dem Sinne, in dem es auch die Antragsteller hier darlegen, laufen. Insofern ist Ihr Antrag in der Sache aus unserer Sicht richtig. Es braucht aber sicherlich keiner gesonderten Erinnerung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen, weil es sich um eines der Themen handelt, die bei der Bundesregierung auf der Agenda stehen. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Antrag daher enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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