Jochen Klenner
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Natur ist so einfach: Die Sonne strahlt kostenlos vom Himmel, wir müssen sie nur nutzen. Warum ist der Mensch so kompliziert? – Das fragte mich am Anfang der Woche der Chef einer Solarfirma in meinem Wahlkreis, den ich getroffen hatte, um über den heutigen Antrag zu sprechen und damit wir uns über die Möglichkeiten zum Ausbau der Solarenergie austauschen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Wollte er Sub- ventionen haben?) Richtig ist auf jeden Fall, dass wir Regeln und Vorgaben auf den Prüfstand stellen und Bürokratie konsequent abbauen, um die Solarenergie schneller ausbauen zu können. Der heutige Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU ist dabei ein erster Baustein. Wir setzen uns für eine Steuerbefreiung von kleinen Photovoltaikanlagen ein. In der aktuellen Debatte über Energiepreise und Energieversorgungssicherheit sind die PV-Anlagen ohnehin stärker in den Fokus gerückt. Zuverlässiger, unabhängiger und nachhaltiger Strom vom eigenen Dach ist für viele Menschen und die Gesellschaft noch einmal attraktiver geworden. Der Ausbau auf den privaten Dächern in unserem Land ist daher richtig und wichtig. Er leistet künftig einen immer stärkeren Beitrag zu der öffentlichen und besonders auch privaten Energieversorgung. Viele erkennen den Wert dieser Investition in die Zukunft. Die Nachfrage ist stark gestiegen. Es gibt teilweise monatelange Wartezeiten. Steuerliche Unsicherheiten stellen jedoch bislang ein Hemmnis dar. Deshalb ist unserer Auffassung nach genau jetzt der richtige Zeitpunkt, diese Fragen anzugehen, zu lösen und vor allem zu vereinfachen. Das bestätigt zum Beispiel auch der Verband Haus & Grund in einer ersten Reaktion auf den heutigen Antrag. Die Experten erwarten dadurch einen enormen Schub für den Ausbau auf privaten Dächern; unabhängige Stromversorgung sei in der heutigen Zeit wertvoller denn je – so der Verband Haus & Grund. Wie ist es bisher? Es gibt teilweise eine Befreiung von der Ertragsteuer, aber keine Vereinfachung bei der Umsatzsteuer. Ist die Anlage größer als 10 kWp, kommt wieder die Ertragsteuer ins Spiel. Ich erspare Ihnen jetzt die ganzen Details, die wir ja ohnehin abschaffen wollen. Kurz zusammengefasst: Der einfache Besitzer einer kleinen Photovoltaikanlage muss beim Finanzamt plötzlich wie ein Unternehmer behandelt werden. Dieser riesige Aufwand für teilweise monatliche Meldungen, Jahreserklärungen, Abrechnungen und Kontrollen steht in keinem sinnvollen Verhältnis zu den eigentlichen Werten. Wir reden hier teilweise über Cent-Beträge bei der Umsatzsteuer. Wir unter-Landtag stützen also auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern im Land, die wir von dieser Arbeit entlasten können. Unsere Zukunftskoalition setzt sich für eine rechtssichere und steuerartenübergreifende Vereinfachung der Besteuerung von kleinen PV-Anlagen ein. Wie schon erwähnt, stehen Aufwand und Steuerertrag ohnehin in keinem vernünftigen Verhältnis. Wenn wir nun den Anteil der Erneuerbaren am Gesamtbedarf konsequent steigern wollen, ist eben auch eine steuerrechtliche Anpassung sehr gerechtfertigt – neben den vielen anderen Initiativen, die Sie kennen. PV-Anlagen sind eine Investition in nachhaltige Energie und schützen vor Energiepreisschwankungen. Deshalb soll sich Nordrhein-Westfalen beim Bund für eine gesetzliche Ertragsteuerbefreiung und für eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp einsetzen. Wir starten damit auch konsequent mit der Umsetzung unserer Ziele beim Ausbau der Stromerzeugung aus Photovoltaik. In unserem gemeinsamen Zukunftsvertrag haben wir uns als CDU und Bündnis 90/Die Grünen dazu klare Ziele gesetzt – Sie merken, dass wir sie direkt in der ersten Sitzung nach der Pause jetzt konkret angehen –: Verfahren effizienter gestalten, Anreize für den Ausbau setzen und zusätzliche Flächen verfügbar machen; möglichst jedes geeignete Dach soll künftig für Solarenergie genutzt werden. Lassen Sie mich noch Folgendes erwähnen: Wir gehen bei öffentlichen Einrichtungen und insbesondere bei den Landesliegenschaften als Vorbild voran. Da haben wir eindeutige Ziele festgelegt. Bis Ende 2025 müssen geeignete Dachflächen auf den Landesliegenschaften nachgerüstet werden. Heute machen wir also einen ersten Schritt. Wir laden dazu ein, diesen Schritt mitzugehen, und bitten Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und um Unterstützung der Initiative beim Bund – für nachhaltige Energie auf den Dächern von Nordrhein-Westfalen und für die Menschen in unserem Land. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
