Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verweise zunächst auf meine gestrigen Ausführungen zur Haltung der FDP-Landtagsfraktion. Die Pflegekräfte und die weiteren nichtärzlichen Beschäftigten der Universitätsklinika unseres Landes erbringen eine wertvolle Leistung. Als ein zentrales Element unserer Gesundheitsversorgung verdient dieses Personal unsere Anerkennung und volle Wertschätzung sowie bessere Arbeitsbedingungen durch Entlastungen. (Beifall von der FDP) Für uns ist klar, dass Verbesserungen bei der Stellensituation und bei der Stellenbesetzung Kosten verursachen, die aufzubringen sind. Da es sich bei der Belastung der Pflegekräfte aber um ein bundesweites Phänomen an allen Kliniken handelt, sollte dies vorrangig einheitlich durch die Krankenkassen und nicht prioritär über den Landeshaushalt sowie auch nicht nur singulär für Universitätsklinika geschehen. Die aktuellen Forderungen der SPD-Landtagsfraktion in dem zur Debatte stehenden Antrag begegnen daher mehreren Bedenken unsererseits. Erstens. In den bevorstehenden Tarifverhandlungen muss das Land als Arbeitgeber eine Verhandlungsposition haben. Das ist de facto nicht mehr gegeben, wenn man sich bereits im Vorfeld weitgehend verpflichtet, ohnehin alle Forderungen von ver.di zu übernehmen, egal wie diese letztlich aussehen. Zweitens. Wenn das Land einseitig nur die Betriebskosten der Uniklinika mit deutlichen finanziellen Zuwendungen aus dem Landeshaushalt fördert, entsteht für alle anderen Träger ein Wettbewerbsnachteil. Kommunale, gemeinnützige und private Kliniken können mit Erfolgsaussicht dagegen klagen. Zudem dürften Sonderzuwendungen nur an die sechs Uniklinika als eine EU-beihilferechtswidrige Besserstellung zu qualifizieren sein, weil ein fairer Anbieterwettbewerb bei diesem Sonderweg nicht mehr gegeben wäre. Drittens. Rein sachlich ist nicht begründbar, warum belastete Arbeitskräfte an Uniklinika mit dem Geld der Steuerzahler anders behandelt werden sollten als ebenso belastete Pflegekräfte bei anderen Arbeitgebern. Wir schlagen daher noch einmal vor, die Bestrebungen des Bundes aus Nordrhein-Westfalen heraus zu Landtag unterstützen und unsererseits zu forcieren, eine allgemein verbesserte Pflegepersonalregelung 2.0 zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus zeitnah auf den Weg zu bringen. Die derzeit noch bestehenden Personaluntergrenzen stellen keine qualitätsbasierte Personalbemessung dar und haben sich daher auch nach Auffassung der Koalitionsparteien im Bund als ungeeignet erwiesen. Das Vorgehen auf Bundesebene würde allen Pflegekräften unabhängig von ihrem Arbeitgeber helfen und zugleich die Krankenkassen sachgerecht zur Finanzierung heranziehen. Dieser Lösungsansatz würde auch in der Finanzierungssystematik bleiben. Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz kommt die öffentliche Hand für die Investitionskosten auf, während die Personal- und Sachkosten als Betriebskosten vor allem von den Krankenkassen übernommen werden. Bei den Investitionskosten hat das Land gerade in den letzten Jahren ganz besondere Leistungen und Zuwächse erbracht; das wissen wir alle hier nicht nur, aber auch im Kontext der Coronapandemie. Ich komme an dieser Stelle deshalb noch einmal auf meine Warnungen und Hinweise des gestrigen Tages zurück. Die überhastete Gesetzesänderung mit dem Ausstieg des Landes aus der Tarifgemeinschaft der Länder – TdL – erweist sich, wie erwartet, im weiteren Vorgehen als großes Problem und als zu teuer und wird weitere haushaltswirksame Forderungen – zum Beispiel solche, wie sie der vorliegende Antrag der SPD-Landtagsfraktion enthält – provozieren. Das war gestern meine feste Überzeugung, und es hat sich auch in dieser Debatte bewahrheitet, in welche Richtung die Diskussion geführt wird. Leider wollten sich die Antragsteller bei der schwarzrot-grünen Antragsinitiative am gestrigen Tag nicht die Zeit für eine sorgfältige Abwägung und Anhörung von Sachverständigen nehmen, wie das von der Sache her angezeigt gewesen wäre, obwohl das einiges an Klarheit auch für das weitere Vorgehen gebracht hätte. Insofern ist es bei dem Entschließungsantrag, der heute von CDU und Grünen vorliegt, ein wenig wie beim kleinen Zauberlehrling: „Die Geister, die ich rief, …“ Gestern wurde von Ihrer Seite aus mit großem Zeitdruck eine Entscheidung gefällt, und all das, was wir Ihnen an Erwartungen, die jetzt kommen, vorhergesagt haben, das finanziell zu unterlegen, hat sich unmittelbar bewahrheitet. Die Debatte, wie sie auch die antragstellende SPD-Landtagsfraktion hier geführt hat, war so absehbar und erwartbar. Aus unserer Sicht hätten Sie das bei Ihrer Entscheidung gestern mit einpreisen sollen. Deshalb komme ich zum Schluss und bleibe dabei: Das Beste ist, wir finden eine insgesamt richtige und faire Regelung, die dann bundesweit für alle Träger gilt, und reden nicht immer nur über Ausnahme-30.06.2022 regelungen, von der einen Sonderregelung zur nächsten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
