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Dr. Marcus Optendrenk

30.06.2022 Sitzungen 18/4

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne will ich heute die Gelegenheit nutzen, kurz auf die auch den Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion bekannten Hintergründe rund um dieses Thema hinzuweisen. Mit Urteil vom 10. April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ab dem 1. Januar 2025 neue Bemessungsgrundlagen bei der Grundsteuer anzuwenden sind, und hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung des Grundsteuerrechts bis Ende des Jahres 2019 eingeräumt. Der Bundesgesetzgeber hat Ende 2019 das sogenannte Bundesmodell mit einer Länderöffnungsklausel verabschiedet. Nordrhein-Westfalen hat in der letzten Legislaturperiode nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile – auch unter den Koalitionspartnern – von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht. Damit gilt für Nordrhein-Westfalen das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der übrigen Bundesländer. Insofern erfüllt das Bundesmodell auch die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen. Es benennt nämlich den Belastungsgrund, und die Bemessungsgrundlagen für die Grundstücke werden in realitätsgerechten Relationen abgebildet. Im Gegensatz zu anderen Modellen führt dieses Bundesmodell zu einer vielschichtigen Wertdifferenzierung zwischen den verschiedenen Grundstücksarten. (Beifall von der CDU) Übrigens hatte Nordrhein-Westfalen bereits in vielen Abstimmungen mit dem Bundesfinanzministerium deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz erreichen können. Deshalb ist das Bundesmodell einfacher und besser geworden, als es ursprünglich im Bundesfinanzministerium geplant war. So müssen beispielsweise die tatsächlichen Mieten oder die üblichen Mieten nicht erklärt werden, was das Ganze deutlich vereinfacht. Eine weitere Anmerkung: Die Kommunen können völlig problemlos die Aufkommensneutralität dauerhaft sichern, insbesondere über die Feststellung des Grundsteuerhebesatzes. Man muss ja Hebesätze nicht immer nur erhöhen, sondern kann sie bei anderen Immobilienwerten auch in eine andere Richtung anpassen. Am Schluss kommt es doch darauf an, was man addiert und was man multipliziert. Der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion geplante Modellwechsel wäre zudem aus zeitlichen Gründen nicht umsetzbar und ist deshalb 30.06.2022 abzulehnen. Denn die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen bereits am 1. Juli, also morgen, mit der Erklärungsabgabe. Dafür sind vier Monate bis zum 31. Oktober 2022 eingeplant. Die Finanzämter müssen anschließend alle rund 6,5 Millionen Grundstücke in Nordrhein-Westfalen bewerten und dementsprechend 6,5 Millionen Grundsteuerwertbescheide und zusätzliche 6,5 Millionen Grundsteuermessbescheide erstellen und bekannt geben. Das ist eine besondere Zusatzaufgabe, auf die wir uns in Nordrhein-Westfalen in der Finanzverwaltung aber vorbereitet und eingestellt haben. Es ist nicht wirklich klug, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Wettkampfs erst nach dem Start mitzuteilen, dass sie auf dem falschen Startplatz gestanden haben. Oder wenn ich es etwas flapsig ausdrücken darf: Sie kennen doch „1, 2 oder 3“ von Michael Schanze. – Eigentlich hat das Licht jetzt schon geleuchtet. (Heiterkeit von Klaus Voussem [CDU]) Mit diesem Zeitfaktor müssen wir bei der Grundsteuerreform sehr verantwortlich umgehen, auch im Interesse der Kommunen. Denn Ihr Vorschlag von der FDP würde dazu führen, dass rein faktisch die Kommunen in 2025 keine Grundsteuereinnahmen mehr erzielen würden, weil die Voraussetzungen für die Erhebung der Grundsteuer nach neuem Recht realistischerweise nicht mehr umgesetzt werden können. (Ralf Witzel [FDP]: Quatsch! Zweieinhalb Jahre haben Sie Zeit!) Wer kann das wollen? Und wollen Sie dafür die Verantwortung übernehmen? Auch für die neue Landesregierung gilt: Wir werden das neue Grundsteuerrecht mit der maximal möglichen Bürgerfreundlichkeit umsetzen. Wir werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer intensiv bei ihrer Steuererklärung unterstützen. Dazu sind durch die Landesregierung bereits sehr viele gute Unterstützungsangebote vorbereitet worden. Ich will diese gerne im Einzelnen noch einmal nennen. Zur weiteren Information der Eigentümerinnen und Eigentümer sind Schreiben übersandt worden, die für die Wohngrundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die digital verfügbaren Daten enthalten, die bei der Abgabe der Erklärung hilfreich sind. Hierzu gehört ferner die aussagekräftige Internetseite www.grundsteuer-geodaten.nrw.de mit einem eigens für die Grundsteuerreform erstellten Geoportal, aus dem die Bürgerinnen und Bürger sowohl den Bodenrichtwert als auch die Grundstücksfläche ablesen können. Ebenfalls ist die Abgabemöglichkeit auf der bekannten ELSTER-Plattform als Bestandteil der Erleichterung zu nennen. Landtag Auch die Entwicklung der entsprechenden Erklärungsvordrucke mit aussagekräftigen Ausfüllanleitungen will ich ansprechen. Schließlich verweise ich auf die Hotline, die Nordrhein-Westfalen bei dem jeweils zuständigen Finanzamt für Fragen der Bürgerinnen und Bürger mit zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellt. Mein Fazit: Nordrhein-Westfalen hat schon viel getan, um die zwingend notwendige Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach umzusetzen. Ihr Vorschlag kommt zu spät. Wir würden die Umsetzung der Grundsteuerreform nicht vereinfachen, sondern die Betroffenen nur erneut verunsichern. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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