Dr. Hartmut Beucker
Frau Präsidentin! Auch von mir herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Sitzungsleitung. Sehr verehrte Damen und Herren! Werte Kollegen und Kolleginnen! Die Grundsteuer beschäftigt derzeit die Öffentlichkeit stark. „Wird die Steuerbelastung höher?“, ist die bange Frage. Es regt sich Unmut wegen der Aussicht auf regelmäßig steigende Steuern in einer unheilvollen Belastungsdynamik und der Ungleichbehandlung mit genossenschaftlichem Wohnraum. Das ist Anlass genug, zu fragen, ob das Grundvermögen überhaupt eine geeignete Besteuerungsanknüpfung ist. Wir als Alternative für Deutschland meinen: Nein. Denn das tragende Prinzip der Besteuerung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit, und die Tatsache, Grundeigentum zu haben, ist noch lange kein Anzeichen dafür, leistungsfähig zu sein. Wenn dem Grundeigentum keine Einkünfte gegenüberstehen, wird die Grundsteuer sogar zur Substanzsteuer – mit der Folge, dass man das Grundeigentum im schlechtesten Fall verkaufen müsste. Zudem wird die Steuer auf Mieter umgelegt und trifft diese unabhängig von deren Einkommenslage. Das ist eine deutliche Ungerechtigkeit. Die Lösung der AfD liegt auf der Hand: die Abschaffung der Grundsteuer. Das nimmt den Kommunen als Begünstigten der Grundsteuer auch keine Einnahmen. Denn im Gegenzug sollten sie einen Zuschlag zur Einkommensteuer erheben können. Das würde auch die finanzielle Leichtfertigkeit so mancher Kommune dem Bürger jeden Monat sehr dezidiert vor Augen führen. Beinahe überflüssig zu erwähnen ist, dass damit auch eine bedeutende Verwaltungsvereinfachung einhergeht. Prima Lösung also! Sie wird gleichwohl nicht kommen. Denn bevor hier ein Vorschlag der Opposition zur Gesetzeslage wird, fließt das Wasser des Rheins bergwärts. Das gilt natürlich auch für die FDP. Doch warum reichen Sie diesen Gesetzesvorschlag erst jetzt als Nicht-mehr-Regierungspartei ein? Zeit genug war ja, wie das Beispiel Hessen zeigt. Sie haben offensichtlich die CDU nicht überzeugen können. 30.06.2022 Jedenfalls weigert sich diese, einen solchen Versuch anzuerkennen. War Ihnen die ungerechte Behandlung des Bürgers schlicht egal, weil Macht träge macht und Sie sich erst in der Opposition regen müssen? Immerhin setzen Sie sich richtig ein – gegen den Bundesfinanzminister, der die von Ihnen kritisierte Gesetzeslage derzeit verantwortet, in seiner bösartigen Unfähigkeit, die Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Doch hoppla! Der wird ja von der FDP gestellt und ist Ihr eigener Vorsitzender. Es ist also ein Muster: An der Macht ist der FDP die Ungerechtigkeit der Grundsteuer gleichgültig. Zudem führen Sie den Wähler in die Irre, wenn Sie vorgeben, auf Landesebene etwas anderes umsetzen zu wollen als auf Bundesebene. Das Bild zeigt: Wenn Sie auf der hellen Seite stünden, dann wären Sie da erst recht kurz und nur aus opportunistischen Gründen. Immerhin geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Also ein Glück, dass das so ist? Zum Thema „Ein Glück noch“ fällt mir da das Tante-Jolesch-Diktum ein. Der Schriftsteller Friedrich Torberg beschreibt um diese Tante herum das jüdische Großund Bildungsbürgertum samt Kaffeehausmilieu in den ehemaligen K.-u.-k.-Ländern nach dem Ersten Weltkrieg. Er kannte die Tante über ihren Lieblingsneffen, dem sie einmal zuhörte, wie er einen Unfall mit dem Auto beschrieb. Die Schilderung endete mit der Bemerkung: „Noch ein Glück, dass ich mit dem Wagen nicht auf die Gegenfahrbahn gerutscht bin, sondern ans Brückengeländer.“ Da hob die Tante mahnend den Finger und sagte mit Nachdruck: „Gott soll einen schützen vor allem, was noch ein Glück ist.“ Schützen also auch vor diesem Entwurf des kleineren Übels, der nur an Kleinigkeiten herumdoktert, anstatt die großen Linien zu sehen, und schützen vor dem Ausgangsgesetz natürlich auch! Allein: Der liebe Gott hat beschlossen, den Wähler die selbst erwählte Suppe auslöffeln zu lassen. Das sind trübe Aussichten, mit denen ich aber meine erste Rede an diesem Platz nicht beenden möchte. Das Buch von Friedrich Torberg „Die Tante Jolesch“ ist – nicht im Gleichklang mit dem vorgelegten Entwurf der FDP – brillant geschrieben, vergnüglich zu lesen und wohlfeil zu haben. Ich lege es Ihnen auch als kulturpolitischer Sprecher meiner Fraktion hiermit ans Herz. Wir werden der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD) Landtag
