Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Vor genau fünf Jahren habe ich meine erste Rede hier im Haus zum Thema „Tihange“ und dem Schutz der Bevölkerung bei einem möglichen Großschadensereignis in diesem belgischen Atomkraftwerk nahe der deutschen Grenze gehalten. Auch damals ging es um den grenzüberschreitenden Katastrophenschutz. In den letzten fünf Jahren ereigneten sich die Coronapandemie und die Hochwasserkatastrophe vom 14./15.07.2021. Auch da ging es wieder um das Thema „Katastrophenschutz“. Für den Katastrophenschutz sind grundsätzlich die Länder zuständig. Die in Art. 35 Grundgesetz vorgesehene Amtshilfe durch den Bund geht von einer in 30.06.2022 der Regel durch die Länder bestimmten Gefahrenlage aus. Bereits im Dezember 2012 wurde mit der Drucksache 17/12051 ein Bericht der Bundesregierung zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz gefertigt, der sich daher auch an die Bundesländer richtete. Gegenstand der Ausarbeitung waren unter anderem die beiden Szenarien „Pandemie“ und „Hochwasser“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war 2012. Sie sehen: Die Themen waren bekannt, und die Vorbereitungen auf solche Katastrophen lagen bei den Bundesländern alleine – und das sehr mehr als zehn Jahren. Zu Recht wurde daher im Spätsommer 2021 ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, um zu klären, ob und, wenn ja, welche Versäumnisse es auf Landesebene gab. Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ aus der letzten Legislaturperiode blieb aber nur wenig Zeit – gerade einmal sieben Monate –, um den umfangeichen Untersuchungsauftrag zu erfüllen. Im Verlauf des alten PUA „Hochwasserkatastrophe“ wurden viele Strukturen und Abläufe auf den Prüfstand gestellt. Das betrifft sowohl die Warnung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der freiwilligen Hilfsorganisationen als auch die Bewältigung der Katastrophe im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr. Bereits die bisherigen Ergebnisse haben ergeben, dass Nordrhein-Westfalen auf extreme Hochwasser gerade an mittleren und kleinen Flüssen und Gewässern nicht gut vorbereitet war. Schwachstellen lagen vor allem bei den Pegelmessungen, bei der Datenzusammenführung und Datenauswertung von Meteorologie und Hydrologie, aber auch bei der Ermittlung eines Echtzeitlagebildes und der Frühwarnung der Bevölkerung. Darüber hinaus haben die Untersuchungen unklare und unvollständige gesetzliche Regelungen des BHKG zutage gefördert. Ein genaues Bild von dem, was alles verbessert werden muss, zeichnet sich ab. Nicht ausgereicht hat jedoch die zur Verfügung gestandene Zeit, um alle benannten Zeugen zu hören und die gestellten Gutachten, die vorliegen, auszuwerten. Insbesondere bedeutsame Fragen der Zuständigkeiten und Kommunikation der Beteiligten, zur technischen Ausstattung der Rettungskräfte und der im BHKG ungeregelten Strukturen – und damit meine ich ungeregelte Strukturen – sind noch zu beantworten. Auch gilt es, zu klären, wie eine verlässliche Hochwasservorhersage im Zusammenspiel von Meteorologie und Hydrologie rechtzeitig gewährleistet werden kann. Das Ziel des PUA geht jedoch weiter als die bisherigen Erkenntnisse, die uns vorliegen. Das Ziel ist nämlich auch und gerade die Verbesserung des Landtag Katastrophenschutzes in seinen Grundstrukturen generell und insgesamt. Trotz intensiver Arbeit mit wöchentlichen Sitzungen reichte die bis zum Ende der Legislatur verbliebene Zeit nicht aus, um zu einem ordentlichen Abschluss zu kommen. Der Ausschuss konnte lediglich einen Zwischenbericht über den damaligen Sachstand vorlegen. Was bedeutet das im Hinblick auf den Untersuchungsauftrag? – Viel zu wenig. Ein Zwischenbericht liefert, wie der Name schon sagt, nur einen Zwischenstand, aber kein Ergebnis. Eine Auswertung der Erkenntnisse, die durch Aktenkunde, Zeugenaussagen und Gutachten gewonnen wurden, hat bis jetzt nicht stattgefunden. Ein Untersuchungsausschuss ohne Ergebnis ist jedoch wertlos. Ohne Ergebnis ist ein Untersuchungsausschuss nur eine Verschwendung von Zeit, Ressourcen und Steuergeldern. Insofern ist es zwingend notwendig, die Untersuchungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021 zu einem vernünftigen und zufriedenstellenden Abschluss zu bringen. (Beifall von der FDP) Die Aufklärung kann aber erst dann als abgeschlossen erachtet werden, wenn der Ausschuss die Aufklärungsarbeit für beendet erklärt und einen Abschlussbericht vorgelegt hat, nicht aber weil die Legislaturperiode abgelaufen ist. In der letzten Ausschusssitzung haben sich alle Fraktionen für eine Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hochwasserkatastrophe“ in dieser neuen Legislatur ausgesprochen. Begründet wurde diese Haltung insbesondere damit, dass man es den 49 Todesopfern und ihren Angehörigen schuldig sei, die möglichen Missstände, die zu dem Unglück geführt haben könnten, aufzudecken. Dieser Grund ist nicht weggefallen, weil sich die politischen Verhältnisse geändert haben. Die bisherige Aufklärung und auch die Politik, also wir alle, würden unglaubwürdig, wenn wir nicht weitermachen würden. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Daher muss ein Abschlussbericht mit Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse, der dazu führt, dass die zutage getretenen Defizite beseitigt werden, das ernsthafte Ziel des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hochwasserkatastrophe“ sein. Ich freue mich, dass jetzt auch CDU und Grüne dem Antrag zustimmen werden. Ob und inwieweit der 10-Punkte-Plan des Umweltministeriums und der 15-Punkte-Plan des Innenministeriums aus der letzten Legislaturperiode ausreichend sind, ob das Broemme-Gutachten, das der 30.06.2022 Innenminister persönlich fertigen ließ und das erst wenige Wochen vor der Wahl vom Innenministerium veröffentlicht wurde, umgesetzt wird und ob und inwieweit die Vorschläge der Hilfsorganisationen und der betroffenen Kreise selber umgesetzt werden, sind Fragen, die ebenfalls zu klären sein werden. Wir als Parlament sind zuständig für die Regelungen, die im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bezogen auf alle möglichen Szenarien gelten. Mit „alle möglichen Szenarien“ meine ich nicht nur den Katastrophenschutz bei Hochwasser. Daher ist der Abschlussbericht für die Weiterentwicklung eines funktionstüchtigen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes in einer sich durch den Klimawandel ändernden Welt zwingend notwendig. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
