Jan-Philipp Beck
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und anderer Gesetze
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes gesagt, handelt es sich bei vorliegendem Gesetz eher um ein förmliches Verfahren, wie Bundesmittel an die Kommunen weitergeleitet werden. Gleichwohl ist es für unsere kommunale Familie ein sehr wichtiger Gesetzentwurf. Wir alle wissen ja: Die Unterbringung von Geflüchteten, die Herausforderungen im Bildungswesen und die kommunale Wärmeplanung stellen unsere Kommunen vor Herausforderungen. Deshalb ist es richtig und wichtig, die Kommunen hier an dieser Stelle bei den Belastungen durch das Fluchtgeschehen, beim Klimaschutz vor Ort, wenn er gestärkt werden muss, und auch beim Thema Chancengleichheit im Bildungssystem zu unterstützen. Die bereitgestellten Finanzmittel werden den Kommunen ganz konkret und spürbar helfen. Es ist gut, dass wir heute als Landtag die landesgesetzliche Rechtsgrundlage dafür schaffen, damit das Geld auch dort schnell ankommt, wo es hingehört, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben im Verfahren den Gesetzentwurf noch um einige Stellen ergänzt, unter anderem um eine förmliche Anpassung im Berufsbildungsgesetz, vor allem aber auch beim Punkt der leistungsorientierten Bezahlung. Von Kommunen und Gewerkschaften ist dies schon lange gewünscht worden. Der jetzige Gesetzentwurf und die jetzige Formulierung sorgen für Rechtssicherheit, sorgen dafür, dass die Unsicherheiten rechtlicher Art, die bestanden haben, ausgeräumt werden und auch die unterschiedlichen Auffassungen zur Auslegung beseitigt werden. Damit wird auch weiterhin ein Gleichklang zwischen Tarif- und Besoldungsbereich gewährleistet. Das ist ein ganz wesentlicher Beitrag dazu, den Betriebsfrieden im öffentlichen Dienst sicherzustellen. Auch dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine gute Entscheidung für unsere Kommunen. Aktuell diskutieren wir viel darüber, wie ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Kommunen und Land aussieht.
