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Oliver Lottke

SPD 13.09.2023 5:51 min Tagungsabschnitte 19/9

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank. - Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat uns einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes vorgelegt. In diesem Gesetzentwurf geht es um den flächendeckenden Einsatz des Gemeindenotfallsanitäters bzw. der Gemeindenotfallsanitäterin. Herr Wille hat in der Analyse vieles richtig beschrieben, was die Notwendigkeit und die Überlastung angeht. Ich glaube, wir sind parteiübergreifend davon überzeugt ‑ jedenfalls die Fraktionen, die in der letzten Legislaturperiode gemeinsam an den guten und wegweisenden Ergebnissen der Enquetekommission zur medizinischen Versorgung mitgearbeitet haben ‑, dass die Einführung des Gemeindenotfallsanitäters in Niedersachsen sinnvoll wäre. ‑ Ja, das ist ja oftmals so, dass man in Sätzen den Konjunktiv verwendet, um dann irgendwann in die Erklärung zu kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Gesetzentwurf bezieht sich die CDU-Fraktion auf die Erfahrungen aus dem Projekt Gemeindenotfallsanitäter der Landkreise Ammerland, Cloppenburg und Vechta sowie der Stadt Oldenburg, das, wie eben beschrieben, 2019 gestartet worden ist. Ich habe mich Ende 2021 vor Ort mit den an diesem Pilotprojekt Beteiligten getroffen und es mir vorstellen lassen. Herr Nacke, Sie haben heute Geburtstag ‑ herzlichen Glückwunsch! ‑, ich mache Ihnen die Freude: Es ist wirklich ein sehr gutes Projekt. Sie hören das gerne, deswegen wiederhole ich das an der Stelle: Es ist wirklich ein sehr gutes Projekt. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sprechen auch für sich. Wir haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell im Sozialausschuss einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorliegen, der sich mit der Entlastung und der Neuausrichtung der Notfallversorgung in Niedersachsen befasst mit dem Ziel, im Notfall die richtige Versorgung zu gewährleisten. Unter Punkt 8 unseres Antrags finden Sie die Aufforderung, „den flächendeckenden Einsatz von Gemeindenotfallsanitäterinnen und Gemeindenotfallsanitätern (GNS) oder gleich qualifizierten Personen zu ermöglichen. Dafür gilt es insbesondere, bei den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren der Selbstverwaltung sowie den zuständigen Kostentragenden auf eine gemeinschaftliche Finanzierung hinzuwirken sowie … Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Etablierung der GNS in weiteren niedersächsischen Rettungsdienstbereichen ermöglicht.“ Das ist ein wichtiger Punkt. Es gab ja eine Pressemitteilung der KV Niedersachsen, die der Meinung ist, dass in Ihrem Gesetzentwurf eine zu einseitige Belastung der KV vorgeschlagen wird, was die Finanzierung diverser Einsätze angeht. Deswegen ist, glaube ich, der Punkt, auf eine gemeinschaftliche Finanzierung der zuständigen Kostentragenden hinzuwirken, elementar wichtig. Diesen sollten wir in den weiteren Beratungen berücksichtigen. Unter Punkt 9 wird gefordert, „den Austausch und die Aktivitäten zur Neuausrichtung der Notfallversorgung in einem gemeinsamen Landesgremium gemäß § 90 a SGB V zu bündeln. In dem Landesgremium sollen die maßgeblichen Akteurinnen und Akteure aller drei Sektoren der Notfallversorgung sowie die Landesregierung vertreten sein. Es soll sowohl Empfehlungen für eine sektorenübergreifende Notfallversorgung in Niedersachsen abgeben als auch den bevorstehenden Reformprozess auf Bundesebene konstruktiv begleiten.“ Auf Bundesebene ist die Notwendigkeit der Reformierung des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung ebenfalls erkannt worden. Vor wenigen Tagen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Vorschläge der Regierungskommission vorgestellt. Unter dem Punkt „Personalmanagement“ finden Sie Folgendes: „Die Befugnisse von Notfallsanitätern sollen ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen). Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis … den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen. Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.“ Wir erleben also auf den verschiedensten Ebenen von verschiedensten Protagonisten, die sich mit dem Thema Notfallversorgung und Rettungsdienst beschäftigen, jede Menge Vorschläge und Diskussionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meines Erachtens müssen wir die Einführung des Gemeindenotfallsanitäters und der Gemeindenotfallsanitäterin auch unter dem Aspekt des überall herrschenden Fachkräftemangels betrachten. Daher sollten wir ‑ ich weise noch einmal darauf hin ‑ auf Kooperationen der Kassenärztlichen Vereinigung mit dem Rettungsdienst hinwirken und diese unterstützen. Am Ende sollte das Ziel stehen, unnötige Rettungsfahrten zu vermeiden, die verschiedensten Systeme nicht weiter zu überlasten und dauerhaft für eine gute Notfallversorgung zu sorgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten Ihren Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes im Kontext mit dem bereits erwähnten Antrag beraten und auch die Ergebnisse der Regierungskommission mit einbeziehen. Ob es sinnvoll ist, Ihre Änderung des Rettungsdienstgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt separat aufzunehmen, wage ich jedoch zu bezweifeln. Ich freue mich trotzdem auf die Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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