Frank Henning
Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen
weil sie zu teuer geworden sind. Davon wollen wir die Bauherren und Investoren befreien. Das ist doch eine vernünftige Maßnahme. Lassen Sie mich zum Schluss kommen, meine Zeit läuft nämlich weg. Wo ich auch bei Ihnen bin, ist der Punkt 7, die Barrierefreiheit. Den § 49 müssen wir uns in der Tat sehr gut angucken. Da geht es um den Begriff des Abstellraums, da geht es aber auch um rollstuhlgerechte Wohnungen und um die Frage, ob wir da möglicherweise überreguliert haben. Ich glaube: ja. Wir werden uns im Ausschuss gemeinsam darüber unterhalten müssen, inwieweit man bei einer zukünftigen Novelle oder möglicherweise auch bei dieser Novelle zu Veränderungen kommt. Wir wollen das auf jeden Fall prüfen. Zu Punkt 8. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, § 85 a als die zentrale Vorschrift für Umbauten einzuführen. Da gilt dann das Mitteilungsverfahren, und damit wollen wir auch die kommunalen, die unteren Bauaufsichtsbehörden entlasten. Deswegen ist es richtig. Ich muss mich einmal entscheiden. Wenn ich § 85a anwende, bin ich im Mitteilungsverfahren, dann kann ich nicht einfach wieder in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zurückkehren. Das war eine bewusste Entscheidung, um auch hier zu klaren Strukturen zu kommen. Da bin ich nicht bei Ihnen und würde Ihnen nicht folgen wollen. Und der Punkt 10 als letzter Satz vielleicht: Es ist eine interessante Frage, ob der Bauherr den Prüfstatiker selbst bestimmen sollte. Es geht sich hier um eine hoheitliche Tätigkeit. Ich kann Ihr Ansinnen und auch, warum Sie das so machen, durchaus nachvollziehen. Ob es, wenn vom Bauherrn bestimmt wird, welcher Prüfstatiker die eigene Statik noch einmal überprüft, am Ende noch eine unabhängige Prüfung ist? Ich wage es, ein Fragezeichen daran zu machen. Aber wir können gern im Ausschuss diskutieren, inwieweit man Ihnen da folgt oder eben auch nicht. Ich bin gespannt, wie sich die Landesregierung dazu verhält. Denn ich kenne Fälle aus anderen Bundesländern, in denen man diese hoheitliche Tätigkeit auch privatisiert hatte und das wieder zurückgeführt hat, weil es im privaten Bereich eben nicht funktioniert hat. Sie dürfen zum Ende kommen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, und meine Redezeit ist tatsächlich eingehalten. Vielen Dank. Bevor wir zu der Kurzintervention von Herrn Frölich auf Ihren Beitrag kommen, möchte ich noch einmal
