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Oliver Lottke

SPD 27.02.2025 8:30 min Tagungsabschnitte 19/23

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute unseren Entschließungsantrag „Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen". Das Recht auf Wohnen ist ein grundlegendes Menschenrecht. Es bildet die Basis für ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Dennoch betrifft die Wohnungs- und Obdachlosigkeit nach wie vor zahlreiche Menschen und ist eng mit Armut und sozialer Ausgrenzung verbunden. Wohnungslose Menschen verfügen über keinen eigenen oder mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Und eine besonders betroffene Teilgruppe sind obdachlose Menschen, die weder bei Freunden, Verwandten noch in Wohnungslosenhilfen unterkommen können und im öffentlichen Raum leben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen ist aus meiner Sicht eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Wir müssen uns nicht nur mit dem Symptom dieser Problematik beschäftigen, sondern wir müssen entschlossen Maßnahmen ergreifen, die den betroffenen Menschen wirklich helfen und langfristig, nachhaltig und vor allen Dingen auch auf Augenhöhe stattfinden. In Niedersachsen leben Tausende von Menschen ohne festen Wohnsitz. Sie sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Sie kämpfen mit psychischen Erkrankungen, ständiger Unsicherheit und der Stigmatisierung durch die Gesellschaft. Für diese Menschen ist der Weg in ein sicheres Leben alles andere als einfach. Gucken wir uns die Zahlen an! Diese sind in der Tat alarmierend. Anfang 2024 lebten in Niedersachsen bereits 33 000 Menschen ohne festen Wohnsitz. Ein Drittel davon waren ukrainische Geflüchtete; diese haben die Zahlen natürlich nach oben katapultiert. Aber man darf natürlich schon sagen: Diese vielen Menschen sind ein Zeichen dafür, dass unser System an der Stelle nicht ausreicht, um denjenigen zu helfen, die es am meisten brauchen. Besonders besorgniserregend ist die Situation der obdachlosen Menschen auf der Straße oder in den Unterkünften, ohne eine Chance auf Perspektive, ohne ein Dach über dem Kopf und ohne die Chance auf eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Und noch ein Satz: Menschen, die auf der Straße leben, sterben im Durchschnitt mit 47 Jahren. Wenn wir uns die Lebenserwartung von uns anderen angucken, ist das schon ein deutliches Zeichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Aufgabe, etwas zu ändern. Wir haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass jeder Mensch in Niedersachsen ein Zuhause finden kann. Das Ziel ist klar. Wir müssen Wohnungs- und Obdachlosigkeit nachhaltig bekämpfen und die Strukturen so anpassen, dass niemand mehr auf der Straße leben muss. Wir haben in Niedersachsen schon eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen. Da ist Niedersachsen auch gut aufgestellt, zusammen mit den vielen Akteurinnen und Akteuren vor Ort. Wir haben auch schon viel erreicht, aber das alles reicht noch nicht aus, wir müssen unsere Anstrengungen intensivieren und ausbauen. Der im März 2024 veröffentlichte Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit setzt ein wichtiges Signal für die nachhaltige und umfassende Bekämpfung dieser Probleme. Er unterstreicht die Bedeutung eines strukturierten Ansatzes, um das Ziel zu erreichen, Wohnungs- und Obdachlosigkeit langfristig zu überwinden. Die Maßnahmen, die in diesem Nationalen Aktionsplan beschrieben worden sind, bieten eine gute Orientierung für die Entwicklung entsprechender Landesprogramme. Genau vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung, zur Prävention und Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit alle laufenden Aktivitäten in einem Landesprogramm zu bündeln, zusammenzufassen und noch weitere Maßnahmen hinzuzufügen. Im Fokus müssen dabei besonders Housing-first-Prinzipien stehen. Diese müssen sichtbar im System verankert werden. Wir dürfen nicht länger warten, bis Menschen ihre letzte Chance auf eine Wohnung verloren haben. Wir müssen frühzeitig niedrigschwellig und proaktiv unterstützen. Das heißt, dass wir die Hilfsangebote für betroffene Menschen noch weiter ausbauen müssen und ihnen die Wahl lassen, welche Unterstützung sie benötigen. Das Prinzip ist also, eine Wohnung zur Verfügung zu stellen und dann mit dem Betroffenen zu verhandeln, welche Hilfe benötigt wird. Eventuell wird auch gar keine Hilfe benötigt. Bisher machen wir das immer so: Wir „zimmern" erst mal alles drumherum, und dann gucken wir, ob der Betroffene auch in das System passt. Das müssen wir umkehren, und das ist ein Paradigmenwechsel an der Stelle. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen. Ein weiterer Schritt ist die Schaffung von mehr Wohnraum. Der soziale Wohnungsbau muss weiter gefördert werden. Wir müssen private Anbieter und Wohnungsgesellschaften stärker in die Verantwortung nehmen. Denn nur durch die Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum können wir eine echte Chance auf ein Ende der Wohnungslosigkeit bieten. Deswegen wollen wir ein Modellprojekt zur sozialen Wohnraumakquise mit einem Fokus auf die Gewinnung von Wohnraum durch private Anbieter oder Wohnungsgesellschaften nach § 67 ff. SGB XII an je einem ländlichen, städtischen, großstädtischen und sozialsystembezogenen Standort initiieren. Das Ziel dabei ist es, herauszufinden: Was für Unterstützung brauchen Vermieterinnen und Vermieter? Was für Hilfestellungen brauchen sie, um mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen? Ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesem Modellversuch Mechanismen herausfinden, was helfen könnte, und dass wir dadurch tatsächlich auch mehr Wohnraum akquirieren können. Wir müssen die Unterstützungsstrukturen weiter ausbauen: die Tagesaufenthalte, die für viele Menschen ein wichtiger Anlaufpunkt sind. Nein, sie sind nicht nur ein Anlaufpunkt, sie bieten den Lebensmittelpunkt am Tage. Da wird gegessen, gekocht, gefrühstückt, da gibt es soziale Kontakte, da findet das soziale Leben statt. Die Mitarbeitenden sind aber mit der Zahl derer, die da mittlerweile ankommen, überfordert. Das heißt, wir müssen den Personalschlüssel in diesen Tagesaufenthalten erhöhen, damit wir den Menschen eine bessere Beratung und Unterstützung zukommen lassen. Dazu gehört auch, ein Grundangebot zur Hilfe nach § 67 ff. SGB XII zu unterstützen, das eine unabhängige Beratung fördert. Ein Beispiel: Ich habe in meinem vorigen Leben eine Wohnungslosenunterkunft geleitet. Wir haben Verträge mit Wohnungsgesellschaften und mit dem kommunalen Träger gehabt, die uns Bescheid gesagt haben, wenn jemand bedroht war, nach zwei nicht gezahlten Mieten seine Wohnung zu verlieren. Wenn man präventiv auf diese Menschen zugehen kann, kann man vermeiden, dass auch noch die dritte Miete nicht gezahlt wird. Man kann über eine Tilgung dafür sorgen, dass die Miete weitergezahlt wird. Damit wird Wohnraumverlust vermieden. Das ist das Stärkste, was wir machen können. Denn wenn die Wohnung erst mal weg ist, ist es noch schwieriger, wieder irgendetwas zu finden. An dieser Stelle müssen wir solche niedrigschwelligen Angebote relativ bürokratiearm aufbauen. Zusätzlich müssen wir zusehen, dass wir Menschen über Clearingstellen helfen, ins reguläre Gesundheitssystem zu kommen. Wir müssen dafür sorgen, Bedarfe zu ermitteln, und gucken: Was für pflegerische und medizinische Bedarfe sind in dieser Betroffenengruppe vorhanden? Die vorliegenden Forderungen, meine Damen und Herren, sind keine leeren Versprechungen. Sie zielen darauf ab, die bereits gut etablierten Strukturen der sozialen Hilfe weiterzuentwickeln und sie an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Lassen Sie uns gemeinsam die richtigen Weichen stellen, damit Menschen, die in Armut und auf der Straße leben, eine echte Perspektive auf ein würdiges Leben haben! Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um das Menschenrecht auf Wohnen für alle in Niedersachsen zu garantieren! Es sind die Schwächsten der Gesellschaft, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Danke schön.

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