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Lara Evers

CDU 10.12.2024 3:32 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und anderer Gesetze

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir bei diesem Tagesordnungspunkt den Finanzausgleich in den Fokus rücken, dann sollten wir uns explizit seiner Bedeutung bewusst werden. Denn der Name ist Programm. Wir wollen damit Unterschiede in der Finanzkraft ausgleichen und allen Kommunen ermöglichen, unabhängig von ihrer eigenen Wirtschaftskraft angemessene öffentliche Dienstleistungen anzubieten. Der Ausgleich soll für finanzielle Stabilität und vor allem für Planungssicherheit sorgen, er ist also für die kommunale Ebene ganz elementar und für finanzschwache Städte und Gemeinden nicht selten ein überlebenswichtiger Tropf. Denn wir alle wissen, dass nach dem Konnexitätsprinzip unsere Kommunen immer mehr Aufgaben diktiert bekommen, die gut erfüllt und eben auch finanziert werden müssen. Bei Änderungen in der finanziellen Arithmetik sind die Belange der Kommunen also ganz maßgeblich. Daher braucht es Fingerspitzengefühl und Weitsicht. Und genau das findet sich hier nicht wieder. Zum einen wird der Finanzausgleich mit diesen Modifikationen komplexer und wenig planbar. Es werden Dinge geregelt, die gar nicht geregelt werden müssen. Das bestätigen die kommunalen Spitzenverbände, die die unterstellte unklare Rechtslage in Artikel 1 Nrn. 2 und 3 des Gesetzentwurfes nicht nachvollziehen können. Mindestens fragwürdig ist ebenso, dass den Ergebnissen des Zensus, gegen die gerade unzählige Klagen laufen, kurzfristig ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt wird. Angemessen wäre eine Übergangslösung für Niedersachsens Städte und Gemeinden. Auch in Sachen Fernwärme ist noch offen, welche konnexitären Ansprüche die Kommunen stellen können. Da ist die Regelung insofern ebenfalls überstürzt. Im Übrigen bemängeln die Spitzenverbände, dass die Kommunen eine finanzielle Lücke bei den SGB‑II-Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge offenbar dauerhaft selbst füllen müssen. Kurzfristige Ausgleichszahlungen sind ja gut, aber der kommunale Kämmerer benötigt bestmögliche Planbarkeit. Diese Verbindlichkeit haben unsere Kommunen verdient, und genau das muss dann doch der Anspruch einer Landesregierung sein. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf trägt den Belangen der Kommunen nicht ausreichend Rechnung. Es fehlen Übergangsregelungen zur Abfederung der Zensusfolgen, klare Finanzierungszusagen für Pflichtaufgaben wie die Wärmeplanung und dringend benötigte Planungssicherheit für die Kommunen. Als CDU-Fraktion wollen wir den Finanzausgleich gar nicht ausbremsen, im Gegenteil. Aber wir fordern, dass die Interessen unserer Kommunen fair und angemessen berücksichtigt werden und dass die Spitzenverbände mitgehen können. Das ist hier definitiv nicht der Fall, und deshalb können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Evers. - Als Nächstes hat

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