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Delia Klages

AfD 25.09.2024 3:33 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz

Mal ganz kurz zur Chronologie: Am 29. September 2023 reicht die AfD-Fraktion ihren Gesetzentwurf in der Drucksache 19/2451 ein, mit dem die proaktive Handlungsweise des Opferschutzbeauftragten gestärkt werden soll. Am 11. Oktober 2023 hat dieses Hohe Haus der Überweisung jenes Gesetzentwurfs an den Ausschuss zugestimmt. Dann passiert etwa ein ganzes Jahr lang gar nichts. Am 4. September dieses Jahres, also vor wenigen Tagen, werden dann endlich die Verfahrensfragen zum Gesetzentwurf der AfD im Ausschuss behandelt, nachdem wir ihn auf die Tagesordnung gebracht haben. Glauben Sie mir, ich habe mich schon sehr gewundert, als der Gesetzentwurf Ihrer Fraktion am 18. September als unkorrigierter Vorababdruck versendet wurde. Meine Damen und Herren von SPD und den Grünen, es war uns als AfD eine ganz große Freude, Sie auch beim Thema Opferschutz wachgerüttelt zu haben. Wir sind es, die die Themen hier setzen. Aber zurück zu Ihrem Gesetzentwurf. Die Regelung zur Dauer der Amtszeit des Opferschutzbeauftragten werden wir mit eigenen Vorschlägen im Ausschuss begleiten. Die Amtszeit sollte besser unabhängig von der Wahlperiode des Parlaments festgelegt werden. Zu oft haben wir erlebt, dass durch politische Einflussnahme beim Amtswechsel die Kontinuität und somit auch die Effektivität verloren geht. Es ist mehr als nur vernünftig, dass wir endlich eine stabile und kontinuierliche Arbeit sicherstellen, die unabhängig von politischen Wahlperioden ist. Wichtig ist mir an dieser Stelle auch, auf den Text in Ihrer Begründung einzugehen. Frau Klages, lassen Sie eine Zwischenfrage vom Frau Camuz zu? Ich hatte Sie gerade gefragt. Ich hatte gesagt: Nein, im Moment nicht. Das habe ich nicht verstanden. Entschuldigung. Nein, im Moment nicht. Es geht um Ihre Begründung, in der Sie feststellen, dass die Handlungsmöglichkeiten des Opferschutzbeauftragten eingeschränkt sind, womit Sie inhaltlich unserem Gesetzentwurf zustimmen. Es ist wirklich eine Schande, dass Sie so lange untätig geblieben sind. Das Gesetz hätte schon längst geändert sein können, wenn Sie unseren Gesetzentwurf nicht durch die ideologische Brille betrachtet hätten. Was ich aber auch erwähnenswert finde, ist die Tatsache, dass Sie in Ihrer Begründung auf den Terroranschlag am Breitscheidplatz eingehen. Zur Erinnerung: Am 19. Dezember 2016 tötet ein islamistischer Attentäter zwölf Menschen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Der Attentäter war als Flüchtling 2011 über Lampedusa nach Italien gekommen. Der Attentäter war den deutschen Behörden bekannt. Er war als Gefährder eingestuft. Er wurde monatelang von den deutschen Sicherheitsbehörden überwacht und sollte abgeschoben werden. Unser dringlicher Appell an Sie als regierungstragende Fraktionen ist: Verhindern Sie in Zukunft, dass es weitere Opfer gibt, indem Sie Abschiebungen nicht mehr unterlassen! Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Auf Ihre Rede, Frau Klages,

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