Sebastian Zinke
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Bitte sehr! Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Dieser inhaltsschweren Debatte kann man ja kaum noch einen sinnvollen Beitrag hinzufügen. Das, was wir machen, worauf wir uns verständigt haben, ist quasi Teil 3 der Verfassungsschutzthemen, die wir in diesem Plenarabschnitt beraten. Wir haben das Verfassungsschutzgesetz in dem Rahmen, in dem wir zuständig sind, geändert. Wir haben die parlamentarische Kontrolle neu geregelt. Und jetzt bringen wir das Thema der fdGO dorthin, wo es hingehört, nämlich auf die Bundesebene, und wir streichen das haben wir ja am Montag gemacht die eigene Definition aus unserem Gesetz. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass wir den Bund bitten, die Definition an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Das ist nichts Besonderes und auch nichts Schwerwiegendes. Das ist schon alles, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dass es auch danach beim Verfassungsschutz darum geht, unsere Verfassung, die Art, wie wir zusammenleben, und alle Regeln, die in unserer Verfassung geschrieben stehen darin steht übrigens auch, wie auf staatlichen Ebenen die Macht verteilt ist, vor Gefahr und zwar vor jeglicher Gefahr zu schützen, ist selbstverständlich. Der Verfassungsschutz wird auch zukünftig unsere Verfassung schützen und uns vor Menschen, die sie von links, von rechts, aus ideologischen oder anderen Gründen angreifen, vor Desinformation oder Spionage warnen. Das wird der Verfassungsschutz auch zukünftig tun, daran ändert der heutige Antrag gar nichts. In der Anhörung, die wir zum Verfassungsschutzgesetz durchgeführt haben, meine Damen und Herren, wurde diese Frage auch diskutiert. Und es gab Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten auch die des Bundes, die gesagt haben: Ja, an das Thema müssen wir ran. - Und mit diesem Antrag geben wir dieser Diskussion in der Bundeshauptstadt quasi noch einen kleinen Schubs, indem wir dazu auffordern, die Definition anzupassen. Angekündigt ist, dass das Verfassungsschutzgesetz auch auf Bundesebene novelliert wird, und dann soll diese Frage gleich mit besprochen werden. Noch einen kurzen Satz zu Herrn Wichmann: Ich finde es ja schön, dass Sie meine Sätze inzwischen als „berühmte" Sätze bezeichnen - so viel Ehre habe ich gar nicht verdient. Herr Wichmann, ich habe eine ganze Zeit lang gedacht, Sie machen das alles aus politischem Kalkül - also Sie tun so; eigentlich wissen Sie es bei vielen Themen besser. Aber inzwischen weiß ich gar nicht mehr, ob es wirklich so ist, dass Sie uns bewusst falsch verstehen wollen und unsere Aussagen verdrehen, damit Sie das für Ihre eigenen Zwecke nutzen können, oder ob Sie es tatsächlich nicht verstehen. Ich habe Ihnen bisher immer unterstellt, dass Sie sehr genau wissen, was in unserer Verfassung steht, und dass, wenn man sagt, dass natürlich in der Verfassung geregelt ist, wie die Macht in Deutschland verteilt ist, damit nicht gemeint ist - Ich habe gesagt: Der Verfassungsschutz schützt ein besonderes Gesetz, und das ist unsere Verfassung, und in dieser Verfassung steht, wie die Macht in Deutschland verteilt ist. Was natürlich nicht drinsteht, Herr Wichmann, ist, dass die SPD oder die CDU oder sonst irgendwer immer die Regierung anzuführen hat - und das wissen Sie ganz genau. Was allerdings in der Verfassung steht weshalb der Verfassungsschutz auch ein wichtiges Instrument ist, ist, dass es nie wieder vorkommen darf, dass eine rechtsextreme Partei dieses Land führen darf. Das steht da quasi drin, und dafür ist der Verfassungsschutz da. Deshalb arbeiten wir alle miteinander daran, dass es nie wieder so kommen wird. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Dann kommen wir jetzt zur Ausschussüberweisung.
