Detlev Schulz-Hendel
Die deutsche Einheit endlich auch in Niedersachsen vollenden! Räumliche Trennung von Darchau und Neu-Darchau durch einen Brückenbau überwinden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis eben habe ich eigentlich noch gedacht, das hier ist ein Parlament und kein Tollhaus. Es geht Ihnen, Herr Bothe, doch gar nicht darum, Brücken zu bauen, sondern darum, Gräben zu vertiefen und zu spalten - wie bei vielen anderen Ihrer Anträge auch. Wir als rot-grüne Koalition werden an unseren Plänen festhalten, ein zukunftsfähiges Fährkonzept aufzustellen statt eines Brückenbaus. Gerne unterstützen wir die Region bei der Konzeptentwicklung und im Folgenden bei der Umsetzung. Denn ein gut abgestimmtes Fährkonzept in Bleckede, aber auch in Neu Darchau erzeugt den größten und den schnellsten Mehrwert für die Region, insbesondere für die Mobilität der Menschen im Amt Neuhaus. Leider hat das unbeirrte Festhalten des Landkreises Lüneburg an den Brückenplanungen verhindert, dass wir mit dem Fährkonzept so weit sind, wie wir eigentlich sein wollten. Dass der Landkreis an diesen Planungen festhält, ist unverständlich. Denn alle Fakten und Eckdaten ‑ wir hätten ja auch inhaltlich dazu sprechen können ‑ sprechen eine klare Sprache: Diese Brücke ist nicht zu realisieren. Da sind zunächst die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Landschaftsbild. Der vom Landkreis Lüneburg ‑ Herr Bothe, Sie sitzen ja im Kreistag ‑ bestellte Gutachter macht in seinem Bericht klar: 240 ha sind betroffen, davon 200 ha von besonderer Bedeutung. Es handelt sich also um einen erheblichen Eingriff mit negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Projekte wie dieses ‑ das hat der vom Landkreis bestellte Gutachter ganz klar gesagt ‑ sind zunächst auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebietes zu prüfen. Weil das so ist ‑ Herr Bothe, so stellt der vom Landkreis beauftragte Gutachter fest ‑, wäre ein Brückenbau nur mit einer EU-Sondergenehmigung möglich. Die gibt es, Stand heute, nicht und ist auch nicht in Aussicht gestellt. Die Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms ist richtig und konsequent, denn diese regionale Brücke ‑ Sie können so laut schreien, wie Sie wollen ‑ wird nach heutigen Schätzungen mindestens rund 100 Millionen Euro kosten. Dazu kommen die Verkehrszahlen. Von 2 000 Fahrzeugen pro Tag geht man aus. Ich muss hier niemandem erklären, dass ein Bau dieser Brücke meilenweit von einem positiven Kosten-Nutzen-Wert entfernt ist und ein Brückenbau in keinster Weise zu rechtfertigen ist. Zu Ihrem Forderungspunkt 2 bleibt festzuhalten, dass Sie sich offenbar in keiner Weise mit Zuständigkeiten auskennen. Der Landtag beschließt im Rahmen der niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierung lediglich über deren Gesamthöhe, die, Stand heute, 150 Millionen Euro beträgt. Sie beantragen hier eine Bezuschussung. Über die zu bezuschussenden Vorhaben, zu denen auch Brücken gehören, wird aber im Ministerium entschieden, sofern Zuschussanträge vorliegen. Selbst eine Aufnahme in ein Mehrjahresprogramm ist nicht mit einer verbindlichen Zusage von Mitteln gleichzusetzen. Und gleichwohl, es stimmt: eine grundsätzliche Förderfähigkeit liegt vor, aber im Falle eines konkreten Vorhabens und bei Einhaltung der entsprechenden Maßstäbe. Nicht umsonst hat übrigens Bernd Althusmann in seiner damaligen Funktion als Verkehrsminister dem Landkreis nahegelegt, ein Wirtschaftsgutachten erstellen zu lassen. Passiert ist das nicht. Aus Landessicht alles gute Gründe, ein innovatives Fährkonzept gegenüber dem Brückenbau zu bevorzugen! Herr Bothe, noch einmal: Dies ist ein Parlament, kein Tollhaus und keine Spielweise. Wenn Sie einen Antrag nicht einbringen wollen ‑ aus welchen Gründen auch immer; ich habe dazu eine Phantasie, die ich hier aber nicht äußern werde ‑, dann lassen Sie es doch gleich und halten uns hier nicht mit solch einem Antrag auf! Danke.
