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Thomas Uhlen

CDU 27.05.2026 3:38 min Tagungsabschnitte 19/34

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da haben Sie uns aber einen sehr widersprüchlichen Gesetzentwurf zur Beratung im Ausschuss vorgelegt. Wir haben gerade in der Beratung schon festgestellt, dass wir in den mit den Nrn. 4 und 5 bezeichneten Punkten des Gesetzentwurfs, in denen es um die Schließzeiten für Tageseinrichtungen für Kinder geht, keinen großen Dissens haben. Das ist eine praktikable Lösung. Die Flexibilität dort gerade auch den Kommunen entgegenzubringen, ist genau der richtige Weg, den wir unterstützen. Deshalb haben wir im Ausschuss den Nrn. 4 und 5 zugestimmt. Ich möchte an dieser Stelle bereits Einzelabstimmung beantragen, Herr Präsident: zum einen über die Nrn. 4 und 5 und dann geschlossen über die Nrn. 1 bis 3. Denn die Nrn. 1 bis 3 sind die Punkte, bei denen der Hund im Detail steckt. Dort haben Sie gerade nicht das getan, was Sie, Herr Gäde und Frau Schendel, versucht haben, in Ihren Reden deutlich zu machen. Wir müssen nämlich zur Beteiligungsstruktur Folgendes feststellen: Herr Gäde hat eben gesagt, es kommt darauf an, wer beteiligt wird. Frau Schendel hat gesagt, es kommt nicht auf weniger, sondern auf die richtigen an, die zu beteiligen sind. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, wollten in dem Gesetzentwurf zunächst drei Organisationen hinzufügen, ruderten aber nach dem berechtigten Aufschrei der kommunalen Familie zurück, die gesagt hat, dass man es doch nicht verantworten kann, dass es zukünftig in Jugendhilfeausschüssen mehr beratende Mitglieder gibt als die Mitglieder, die in Kommunalwahlen dazu bestimmt worden sind, in diesen Ausschüssen mitzuwirken. Das Ministerium schlug dann in einer neuen Änderung vor, anstelle der drei neuen, die hinzugefügt worden sind, doch besser drei andere Organisationen aus den Jugendhilfeausschüssen zu verbannen, also ihre institutionelle Beteiligung nicht mehr vorzusehen, nämlich die Kirchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kirchen werden in dem Gesetzentwurf nicht mehr berücksichtigt. Der Satz 3 ist in Ihrem Gesetzentwurf gestrichen worden. Das führt dazu, dass eine institutionelle Beteiligung bzw. Mitarbeit der Organisationen, die bei uns im Land Niedersachsen in der Kinder- und Jugendarbeit die tragende Säule sind, im Kinder- und Jugendhilfeausschuss ausgeschlossen wird. Die Kirchen werden nur noch als selbstorganisierte Zusammenschlüsse gewertet. Frau Schendel sucht gerade danach: „Satz 3 wird gestrichen." Genau so steht es darin. In der Gesetzesbegründung steht sinngemäß: Nach den Anmerkungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich die Landesregierung entschlossen, die Zahl dadurch zu reduzieren, dass der Satz 3 gestrichen wird. Der Satz 3 betrifft die Vertreter der Kirchen und der jüdischen Gemeinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ganz wichtig, dass wir gemeinsam feststellen, dass es wesentlich ist, in unseren Kinder- und Jugendhilfeausschüssen die Menschen zu beteiligen, die in der Praxis vor Ort sind. Es ist ganz wesentlich und auch wichtig, dass wir gemeinsam feststellen, dass gerade die Kinder- und Jugendhilfearbeit davon lebt, dass es von Kindesbeinen an Partizipation gibt. Das wird in den Kindertageseinrichtungen auch gelehrt. Es ist auch ganz wesentlich, dass wir die Akteure wertschätzen und auch weiterhin sehen und benennen, die in der Lage sind, unsere Arbeit hier wesentlich voranzutreiben, und die die Basis für unsere Kinder- und Jugendarbeit vor Ort bilden. Das sind die Kirchen, das sind viele weitere Organisationen darüber hinaus, das sind viele ehrenamtliche Strukturen, die wir stärken und unterstützen müssen. Es ist auch ganz wesentlich, dass wir festhalten, dass es hier keiner weiteren Ausdehnung bedarf. Es ist wichtig, gemeinsam darauf zu achten, dass es Menschen aus Organisationen sind, die Kinder und die Jugend repräsentieren. Das ist in dem Entwurf leider nicht gewährleistet. Deshalb lehnen wir die Nrn. 1 bis 3 ab. Den Nrn. 4 und 5 werden wir aber, wie angekündigt, zustimmen. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Kollege Uhlen. - Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention:

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