Michael Lühmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Es gibt Gesetzesnovellen, die sollen unmittelbare Wirkung entfalten - und tun das auch -, wie das Klimagesetz, das Windbeteiligungsgesetz und die Novelle der Bauordnung. Und dann gibt es Gesetzesnovellen, die sollen eher präventiv wirken und möglichst nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen. Es solche Novelle haben wir hier vorliegen, und wir haben es uns aus dem Wissen um die Sensibilität des Gesetzes eben gerade nicht einfach gemacht. Verfassungsfeinde so schnell wie rechtssicher möglich aus dem Dienst zu entfernen, bleibt das Ziel, und es gilt wie so oft das Struck'sche Gesetz, wonach kein Gesetzentwurf so beschlossen wird, wie er eingebracht wurde. Mein Dank für die intensiven Beratungen und die vorgenommenen zielführenden Klarstellungen. Der heute vorliegende Entwurf bleibt im Kern bei der richtigen Entscheidung, die Disziplinarklage, wie im Bund auch, durch eine behördliche Disziplinarverfügung zu ersetzen, die einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung ja vollumfänglich zugänglich bleibt. Auch bleiben wir bei der Regelung zur Möglichkeit der amtsärztlichen Inaugenscheinnahme. Gerade hier haben wir noch einmal Planken und Rahmen für diese Möglichkeit gestärkt, überdies auf Verfassungsfeindschaft fokussiert, den Rechtsschutz und die Rolle der Personalvertretung gestärkt und nicht zuletzt den Austausch mit dem Verfassungsschutz klar geregelt. Vor diesem Hintergrund bin ich ernsthaft irritiert, wie leicht es sich beispielsweise die CDU gemacht hat und welche Geschütze hier aufgefahren wurden: Von einem Misstrauensvotum war die Rede, von Fleischbeschau. Der Kollege Bock fühlte sich und ich finde das ungehörig! „an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte" erinnert das durften Sie hier im Plenum nicht wiederholen! und verstieg sich zu der Aussage: „Wer in diesem Lande nicht linientreu ist ob das nun ganz rechts oder ganz links sein mag, muss befürchten, dass er sozusagen unter eine Fleischbeschau fällt." Herr Kollege, es tut mir leid: Das ist argumentativ so weit unterhalb der Nulllinie, da fällt mir wenig zu ein. Immer nur „Skandal!" brüllen und eskalieren, aber keine eigenen Antworten auf bundesweit steigende Zahlen liefern - ganz ernsthaft: Wer so plump in Debatten geht, der will keine Debatte, dem geht es nur um billigen Applaus, dem geht es niemals um den richtigen Weg. Gleiches gilt für den ewigen Misstrauensvorwurf. Absurd - von einer Partei, die im Bund den Verfassungsschutz auf Buchläden losjagt, die im Land selbst Sportvereine regelhaft auf Verfassungstreue prüfen will. Und diese Partei warnt vor Misstrauen und erzählt auf der gleichen Ebene, das Behörden das ja missbrauchen könnten! Entweder wir vertrauen jetzt den Beamtinnen und Beamten, dann dürfen wir das prüfen. Dann vertrauen wir aber auch bitte den Behörden, die diese Prüfung anstrengen! So rum geht es. Sie müssen das mal zu Ende denken! Um es kurz zu machen: Natürlich vertrauen wir unseren BeamtInnen und Angestellten, natürlich haben wir eine besondere Fürsorgepflicht, natürlich ist das Disziplinarrecht ein scharfes Schwert, das nicht leichtfertig gezogen werden darf. Am Ende gilt aber das, was das Bundeskriminalamt nicht wir Grünen, sondern das Bundeskriminalamt in der Anhörung vorgebracht hat: Das Handeln nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und die Integrität der Bediensteten ist von großer Bedeutung für die Autorität und die Akzeptanz in der Bevölkerung. Bereits Einzelfälle extremistischen Verhaltens können das Vertrauen nachhaltig erschüttern. Dies gilt umso mehr, wenn das dann noch jahrelang währende Disziplinarklageverfahren nach sich zieht. - Das sagt das BKA, das sagen nicht wir! Und das gilt dann eben auch für das Tragen verfassungsfeindlicher Tattoos. Nicht erst seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ja klargestellt, dass das, insbesondere in rechtsextremen Kreisen existierende, Bekenntnis per verfassungsfeindlicher Tätowierung erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue begründet. So wenig wir hinter die Stirn der Menschen gucken wollen, so klar muss doch sein, dass beim Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte der Dienstherrin zugestanden werden muss, diesen Umstand nach richterlicher Zustimmung beweissicher zu erheben und einer Disziplinarverfügung beizulegen. Wo ist denn da eigentlich Ihr Vorschlag? Die Regel ist doch eigentlich ganz einfach: Wer Beamtin oder Beamter im niedersächsischen Landesdienst sein möchte, trägt einfach keine NS-Symbolik oder andere verfassungsfeindliche Symbole auf dem Körper. Das ist doch nicht so kompliziert. Und tut sie oder er es doch, dann muss das in klar beschriebene disziplinarrechtliche Konsequenzen münden können. Und wer im Dienst für dieses Land dessen demokratische Grundfesten angreift, der muss mit harten Konsequenzen rechnen - zügig, verhältnismäßig und rechtssicher. Das haben auch alle BeamtInnen und Angestellten dieses Landes verdient, die nicht Verfassungsfeinde sind. Auf die wird das dann nämlich sonst projiziert. Nicht mehr und nicht weniger regeln wir heute als Gesetzgeber, und das ist in aller ernsthaften Abwägung gut so und nichts für politischen Klamauk, nichts für Vergleiche mit dem NS-Staat und nichts für den Griff in die dunkelsten Mottenkisten politischer Debatte. Das war ungehörig, Herr Bock, und eigentlich sollten Sie sich dazu hier noch erklären. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Kollege Lühmann. Kollegin Lutz, ich meine gehört zu haben,
