Pippa Schneider
Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts für Fachhochschulen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsens Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaft leisten einen wichtigen Beitrag zum Wissenschaftsstandort Niedersachsen. Zentrale Aufgabe sind die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften und auch die anwendungsbezogene Forschung. Mit der Einführung eines Promotionsrechts für ebendiese Hochschulen geben wir ihnen den Rückenwind, den sie brauchen. So können sie weiter als Motor in der anwendungsbezogenen Forschung agieren und damit die Wissenschaftslandschaft Niedersachsens weiter voranbringen. Gerade durch ihr Themenprofil stellen Fachhochschulen und HAW eine wichtige Ergänzung zu den Universitäten dar. Eine Universität, um beispielsweise Schifffahrt zu studieren, können wir wahrscheinlich sehr lange suchen. Auch im Bereich Pflege und Gesundheitsfachberufe sind die Hochschulen nicht mehr wegzudenken. Über die Bedeutung der Pflege und deren Weiterentwicklung haben wir erst gestern hier im Plenum debattiert. Wir alle sind uns bestimmt einig, wie wichtig es ist, die Pflege mit guter wissenschaftlicher Arbeit zu unterstützen und dafür auch Fachkräfte auszubilden. Doch gerade dieses Themenprofil stellt unsere Hochschulen vor eine besondere Herausforderung, nämlich die der Nachwuchsgewinnung. Dazu geben wir ihnen nun ein weiteres Mittel an die Hand. Mit dem eigenständigen Promotionsrecht stärken wir gerade auch diese besonderen Bereiche. Niedersachsen begibt sich mit dem eigenständigen Promotionsrecht in gute Gesellschaft. Viele andere Bundesländer haben dies schon umgesetzt oder sind auf dem Weg dahin. Die Hälfte der Bundesländer verfügt aktuell über Gesetzesregelungen, die ein Promotionsrecht für HAW ermöglichen. Auch ein eigenständiges selektives Promotionsrecht gibt es mittlerweile in einigen Bundesländern. Wir haben vorhin schon gehört: Allen voran geht Hessen, das als erstes Bundesland das eigenständige Promotionsrecht bereits 2016 eingeführt hat und bei dem dies auch schon positiv evaluiert wurde. Der Hochschullehrerbund, die GEW auf Bundesebene und viele weitere Gruppierungen begrüßen das eigenständige Promotionsrecht. Es wird also jetzt höchste Zeit, dass wir in Niedersachsen diesen Empfehlungen folgen und uns endlich auf den Weg machen. Bisher ist es möglich, kooperative Promotionen mit und an Universitäten durchzuführen. In der Vergangenheit wurden diese Kooperationen mit verschiedenen Maßnahmen gestärkt. Sie stoßen in der Praxis allerdings allzu oft auf organisatorische Schwierigkeiten. Um hier Abhilfe zu schaffen, gibt es eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten: von bisherigen Kooperationsmodellen über gemeinsame Promotionskollegs bis hin zu einem eigenständigen Promotionsrecht, und das in besonders forschungsstarken Bereichen. Damit schaffen wir einen breiten Instrumentenkasten, um den Bedarf an qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs zu decken und die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer niedersächsischen Hochschulen weiter auszubauen. Vielen Dank.
