landtag-niedersachsen.de ↗

Peer Lilienthal

AfD 25.09.2024 2:44 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Herr Lilienthal, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, zum Verfahren ist jetzt schon viel gesagt worden. Solche Fehler lassen so ein Ministerium sehr menschlich wirken. Ich selbst habe in meiner Schulzeit manchmal auch hinten in der letzten Reihe im Bus Hausaufgaben gemacht. Insofern kann ich es ein ganz kleines bisschen nachvollziehen, wie es zu solchen Konstellationen kommt. Eigentlich hätten die Verfahren getrennt werden müssen - nämlich mit der Abtrennung der Übernahme des Tarifergebnisses, die, glaube ich, hier im Haus völlig unstrittig akzeptiert wird. Was auch sonst? Das klingt zwar auf den ersten Blick nach ziemlich viel, ist aber, wenn man auf die Inflation schaut, im Prinzip völlig klar und unstrittig. Wir haben ein paar andere Probleme mit dem Gesetz. Sie wissen vielleicht, dass zwischen dem Staat und dem Beamten eine Treuepflicht besteht. Er ist ja kein Arbeitnehmer; das ergibt sich aus Artikel 33 des Grundgesetzes. Demnach verschreibt sich der Beamte sozusagen dem Staat, aber umgekehrt eben auch der Staat dem Beamten, indem er sich um ihn kümmert: Das ist das Alimentationsprinzip. Das hat verschiedene Facetten. Eine ist gerade schon ausführlich angesprochen worden. Der Beamte soll also auch in niedrigster Besoldungsstufe mehr verdienen, als das Grundsicherungsniveau beträgt. Das ist auch schon einmal ausgeurteilt worden und liegt eigentlich auf der Hand. Wer sich für den Staat engagiert, soll also unter sonst gleichen Bedingungen nicht weniger verdienen, als jemand bekommt, der zum Beispiel im Bürgergeld ist. Völlig klar, völlig richtig. Das ist allerdings in diesem Entwurf nur unter Zuhilfenahme des sogenannten Familienergänzungszuschlags erreicht worden. Diesen Abstand von 15 % hat man also nur gewahrt, indem man im Prinzip einen Kunstgriff wählt und sagt: Na ja, es gibt noch einen Familienergänzungszuschlag zum normalen Familienzuschlag, der auf die unteren Gehaltsgruppen so wirkt, dass dieser Abstand gewahrt ist. Er schafft aber ein anderes Problem, und das ist für mich eigentlich der Kern dessen, weshalb wir die Regelung insgesamt ablehnen müssen. Er schafft nämlich das Problem das hat der GBD relativ ausführlich dargestellt, dass zwei Beamte unter gleichen Lebensbedingungen trotz unterschiedlicher Besoldungsstufen im Ergebnis auf den Euro gleich bezahlt werden. Das muss man sich einmal vorstellen! Stellen Sie sich einmal vor Sie haben ja Beamte in allen Fraktionen, glaube ich: Es gibt einen Beamten, der ist nach A 7 besoldet und hat zwei Kinder. Ferner gibt es einen Beamten, der ist nach A 9 besoldet, hat zwei Kinder. Und beide verdienen dasselbe. Da sollte sich eigentlich bei jedem von uns sofort ein Störgefühl einstellen, vor allem mit Blick auf die Aufsteiger. Sie wissen vielleicht, dass es möglich ist, die Laufbahngruppe zu wechseln. Jetzt versetzen Sie sich mal in die Lage eines A‑8-Beamten früher war das der mittlere Dienst, jetzt heißt es anders, der einen Aufstiegslehrgang machen will, sehr aufwendig, zum Beispiel in der Finanzverwaltung. Was genau soll ihn jetzt noch reizen, danach in A 9 zu sein? - Das Geld nämlich nicht. Und das halten wir für ein Riesenproblem. Deshalb lehnen wir das insgesamt ab. Vielen Dank. Danke schön, Herr Lilienthal. - Die nächste Wortmeldung kommt von

Alle Reden von Peer Lilienthal Rede ansehen ↗