Rüdiger Kauroff
19. Eingabenübersicht
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Buschmann, ich bin ja noch nicht seit Ewigkeiten im Landtag. Ich kann mich aber an eine Abstimmung erinnern, die in meiner Zeit als Abgeordneter hier stattgefunden hat, bei der es um das Krankenhaus in Aurich ging. Und da hat auch die CDU zugestimmt, dass das Klinikum in letzter Konsequenz geschlossen werden sollte oder musste. - Nur, weil Sie es eben gerade so dargestellt haben, dass Sie die Verfechter sind, wollte ich einfach nur noch einmal daran erinnern. So lange ist das ja noch nicht her. In der vorliegenden Petition wird angegeben, dass in dem Krankenhaus und deswegen sei es unbedingt erforderlich 12 000 Patientinnen und Patienten im Jahr ambulant behandelt würden. Ein Krankenhaus ist aus meiner Sicht und das sagt auch die Stellungnahme des Ministeriums aus in erster Linie dafür da, dass Patienten aufgenommen und stationär behandelt werden. Für die ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten sind im Wesentlichen eigentlich niedergelassene Ärzte zuständig, die in der Kommune angesiedelt sind. Wenn das nicht der Fall ist, kann es natürlich sein, dass sie alle ihre Praxen zugemacht haben, weil die 12 000 Patientinnen und Patienten lieber ins Krankenhaus gehen und sich dort ambulant behandeln lassen. Das ist aber eigentlich nicht die für das Gesundheitswesen vorgesehene Praxis. St. Raphael das ist schon richtig gesagt worden gehört zum Verbund der Niels-Stensen-Kliniken und wird vom Träger so ist es geplant zum August 2025 geschlossen werden. Allerdings hat sich dieser Träger wirklich Gedanken darüber gemacht, was dann passiert. Die beiden Abteilungen des Krankenhauses in Ostercappeln werden sozusagen auf zwei Krankenhäuser verteilt. Die Lungenmedizin, die rekonstruktive Chirurgie und die multimodale Schmerztherapie werden in das Franziskus-Hospital in Harderberg verlagert. Die Allgemeinchirurgie inklusive des Adipositas- und des Hernienzentrums, die innere Medizin sowie die Palliativmedizin werden in das Christliche Klinikum Melle verlagert. Der Träger hat sich auch schlau gemacht, ob dann die Notfallversorgung, über die wir ja eingangs auch gesprochen haben, noch gewährleistet ist. Auch das ist nach der Recherche des Ministeriums der Fall. Die Rettungsfahrzeuge darüber müssen wir wohl nicht sprechen sind heute in der Lage, sogar einen Menschen, der in akuter Lebensgefahr ist, zu transportieren, weil die Geräte, die gebraucht werden, um ihn zu versorgen, im Fahrzeug vorhanden sind. Insofern muss man auch bedenken, dass derjenige, der das Krankenhaus betreibt, also der Träger, bestimmt, was mit diesem Krankenhaus passiert, wenn es unwirtschaftlich wird. Und das ist es in diesem Fall geworden. Es steht der Gemeinde Ostercappeln natürlich frei wenn sie das Krankenhaus unbedingt behalten will selber in die Trägerschaft einzusteigen und das Krankenhaus selbst zu erhalten. Das geht natürlich. Aber das ist eben nicht das, was der Landkreis Osnabrück gerne möchte. Deshalb komme ich mit Blick auf die Stellungnahme des Ministeriums zu dem Votum „Sach- und Rechtslage". Der Petent oder die Petentin wird die vorgetragenen Argumente schriftlich mitgeteilt bekommen. Aber wir werden, wie gesagt, bei „Sach- und Rechtslage" bleiben. Danke schön.
