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Dr. h. c. Björn Thümler

CDU 12.12.2023 13:03 min Tagungsabschnitte 19/12

Berichterstattung zum - Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2024 - Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2024

Ausschussvorsitzende hat das Wort. Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Möglichkeit, den Bericht vorzutragen. - Sie brauchen jetzt mehr als zehn Minuten starke Nerven, weil ich sehr ausführlich vortrage, damit die Zuschauenden auch mitbekommen, was wir hier gleich veranstalten werden. Meine Damen und Herren, in der Drucksache 19/3000 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2024 mit Änderungen und mit der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Maßgabe zu § 1 des Gesetzes anzunehmen. Die Empfehlung, den Entwurf des Gesetzestextes des Haushaltsgesetzes 2024 mit Änderungen anzunehmen, kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD zustande. Zu den Einzelplänen liegen Ihnen jeweils gesonderte Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 3001 bis 3018 vor. Zu den Einzelplänen 12 ‑ Staatsgerichtshof ‑ und 14 ‑ Landesrechnungshof ‑ empfiehlt Ihnen der Ausschuss jeweils einstimmig keine Änderungen. Zum Einzelplan 01 ‑ Landtag ‑ haben für die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf einem Änderungsvorschlag der die Regierung tragenden Fraktionen beruht, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestimmt, die Fraktion der CDU hat dagegen gestimmt, und die Fraktion der AfD hat sich der Stimme enthalten. Zum Einzelplan 17 ‑ Landesbeauftragter für den Datenschutz ‑ haben der Beschlussempfehlung des Ausschusses, die ebenfalls Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf vorsieht, alle Fraktionen mit Ausnahme der CDU-Fraktion gestimmt; diese hat gegen die Beschlussempfehlung votiert. Die weiteren Beschlussempfehlungen zu den übrigen Einzelplänen kamen jeweils mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande. Zu den Einzelplänen 05 ‑ Sozialministerium ‑, 07 ‑ Kultusministerium ‑ und 11 ‑ Justizministerium ‑ liegt ihnen in der Drucksache 3018 außerdem eine gemeinsame Beschlussempfehlung der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vor, die Maßnahmen gegen Antisemitismus und die christlich-jüdische Zusammenarbeit betrifft. Diese Beschlussempfehlung kam mit den Stimmen der drei genannten Fraktionen bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zustande. Die in die Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes im Ausschuss für Haushalt und Finanzen einbezogenen drei Eingaben sollen nach der insoweit jeweils einstimmigen Empfehlung des Ausschusses mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2024 für erledigt erklärt werden. Diese Beschlussempfehlung finden Sie gesondert in der Drucksache 3019. Darüber hinaus empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 3020, den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2024 mit umfangreicheren Änderungen anzunehmen. Diese Änderungen sind aus der Anlage zu der genannten Drucksache ersichtlich. Auch diese Empfehlung kam mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande. Wie in jedem Haushaltsgesetzgebungsverfahren haben die Beratungen des Haushaltsausschusses damit begonnen, dass der Finanzminister den Entwurf des Haushaltsgesetzes und die die Regierung tragenden Fraktionen den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes dort vorgestellt haben. Der Ausschuss hat dann die Stellungnahme des Landesrechnungshofs entgegengenommen und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände angehört. Der Landesrechnungshof hat die Beratungen des Ausschusses danach fortlaufend begleitet. Wie üblich waren alle Fachausschüsse an der Beratung des Haushaltsgesetzentwurfs beteiligt und haben zu den jeweiligen Einzelplänen ihre Mitberatung durchgeführt. Grundlage der abschließenden Beratung des Haushaltsgesetzes im Haushaltsausschuss waren außerdem die von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum letzten Beratungsdurchgang vorgelegten Änderungsvorschläge. Diese bestanden wie üblich aus einer politischen Liste und einer technischen Liste. Zum Haushaltsbegleitgesetz haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls einen umfangreichen Änderungsvorschlag vorgelegt. Diese Änderungsvorschläge der die Regierung tragenden Fraktionen sind im Wesentlichen unverändert in die Beschlussempfehlung des Ausschusses eingeflossen. Dabei betrafen zwei Punkte kommunale Belange. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich dazu ergänzend schriftlich geäußert. Daneben hatte auch die Fraktion der CDU zur Schlussberatung des Haushaltsausschusses Änderungsvorschläge sowohl zum Haushaltsgesetz als auch zum Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt. Diese fanden allerdings beide keine Mehrheit im Ausschuss. Hinsichtlich des Beratungsverfahrens im Haushaltsausschuss spielte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes eine tragende Rolle. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat das Finanzministerium den Ausschuss über die möglichen Auswirkungen des Urteils auf den Landeshaushalt umfassend und fortlaufend unterrichtet. Das Ministerium trug dabei vor, dass aus seiner Sicht unmittelbare rechtliche Auswirkungen auf Niedersachsen allenfalls in geringem Ausmaß zu erwarten seien. Gleichwohl sei es möglich, dass Bundesmittel, die im Landeshaushalt eingeplant seien, nicht mehr an das Land ausgezahlt würden. Es sei jedoch gegenwärtig vollkommen unklar, in welchen Bereichen und in welcher Höhe dies der Fall sein könnte. Etwaige daraus resultierende Veränderungen von Einnahmen oder Ausgaben im Haushaltsplanentwurf seien daher nicht veranschlagungsreif und könnten nicht beplant werden. Vor diesem Hintergrund beantragte die Fraktion der CDU, die abschließende Beschlussfassung über den Haushalt des Landes für das Jahr 2024 im Ausschuss für Haushalt und Finanzen noch zu verschieben. Diesen Antrag lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen ab. Lassen Sie mich Ihnen nun noch einen kurzen groben Überblick über die vom Ausschuss zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan sowie zum Haushaltsbegleitgesetz empfohlenen Änderungen geben: Nach den von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen Änderungsvorschlägen, die der Ausschuss mehrheitlich aufgegriffen hat, sollen bis zu 120 Millionen Euro in die weitere Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus fließen. Außerdem sieht die politische Liste der die Regierung tragenden Fraktionen weitere Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 56 Millionen Euro vor. Diese verteilen sich nach Erklärung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen insbesondere auf die von ihnen so bezeichneten Bereiche: „Zukunftsfeste Regionen gestalten“ ‑ ca. 12,4 Millionen Euro ‑, „Demokratie, Vielfalt und Teilhabe leben“ ‑ ebenfalls ca. 12,4 Millionen Euro ‑, „Umwelt und Klima schützen“ ‑ ca. 12 Millionen Euro ‑, „Unser Zusammenleben sichern“ ‑ ca. 7,6 Millionen Euro ‑ sowie „Nachhaltig lernen, arbeiten und wirtschaften“ ‑ ca. 11,4 Millionen Euro. Zum Haushaltsgesetz selbst: Die vom Ausschuss zum Gesetzestext selbst empfohlenen Änderungen sind überwiegend redaktioneller und rechtsförmlicher Natur oder Präzisierungen. Neu ist im Wesentlichen, dass in der Anlage 1 ‑ dem Gesamtplan ‑ eine Darstellung der Berechnung der verfassungsrechtlich zulässigen Nettokreditaufnahme aufgenommen wird. Die dazugehörige Änderung der Landeshaushaltsordnung finden Sie in Artikel 5 des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag der die Regierung tragenden Fraktionen, die Finanzhilfe für die Verbraucherschutzzentrale von 500 000 Euro auf 2,6 Millionen Euro zu erhöhen und eine Finanzhilfe an den Landessportbund in Höhe von 1,7 Millionen Euro zur Förderung von Schwimmkursen und der Qualifikation von Übungsleiterinnen und Übungsleitern im Bereich Schwimmen zu regeln. Zum Haushaltsbegleitgesetz: Über den Gesetzentwurf hinaus sollen auf Vorschlag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehrere zusätzliche Artikel aufgenommen werden. Diese betreffen Änderungen erstens des Niedersächsischen Beamtengesetzes, zweitens des Gesetzes über das „Sondervermögen Wohnungsbau, Wirtschaft und Agrar“, drittens des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, viertens von vier Verordnungen über Stiftungshochschulen sowie fünftens des Niedersächsischen Jagdgesetzes. Außerdem soll die in Artikel 3 des Gesetzentwurfs vorgesehene Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes noch ergänzt werden. Breiteren Raum in den Ausschussberatungen nahm das Thema „Sondervermögen“ ein. Zwar waren sich das Finanzministerium und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darin einig, dass das bereits genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 keine neuen Erkenntnisse zu den allgemeinen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Errichtung und Nutzung von Sondervermögen mit sich bringt. Der GBD hat aber den Umstand, dass der Gesetzentwurf in den Artikeln 4, 8 und 11 vorsieht, den jeweiligen Sondervermögen über einen Zeitraum von weiteren 24 Jahren Haushaltsmittel in insgesamt nicht unerheblicher Milliardenhöhe zuzuführen, zum Anlass genommen, sich mit der Verfassungsgemäßheit der betroffenen Sondervermögen und der vorgesehenen Zuführungen zu befassen. Das Ergebnis dieser Prüfung war, dass der GBD hinsichtlich der in den Artikeln 4 und 8 des Gesetzentwurfs adressierten Sondervermögen letztendlich keinen Änderungsbedarf im Hinblick auf die genannten Zuführungen sieht. Hinsichtlich des Wirtschaftsförderfonds, der von Artikel 11 des Gesetzentwurfs betroffen ist, hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dagegen ein gewisses verfassungsrechtliches Problem bzw. Risiko gesehen und mehrere Maßnahmen angeregt, um dieses zu vermindern. Diesen Anregungen ist der Ausschuss mit seinen Empfehlungen teilweise gefolgt. Die weitere Anregung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, in § 2 des Gesetzes über den Wirtschaftsförderfonds das Wort „insbesondere“ zu streichen, um die Zweckbindung der Mittel strenger zu fassen, und einen neuen § 6 in das Gesetz einzufügen, um den Wirtschaftsförderfonds rechtlich verbindlich an das jährliche Haushaltsgesetz zu binden, wurde zwar vom Landesrechnungshof und der CDU-Fraktion unterstützt. Die Landesregierung hat erklärt, diese Anregungen seien durchaus erwägenswert, sollten aber zunächst weiter abgewogen und geprüft und einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben. Der Ausschuss hat sich dieser Sichtweise mehrheitlich angeschlossen. Zur Erläuterung der weiteren Einzelheiten zu den Empfehlungen des Ausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz verweise ich auf den schriftlichen Bericht hierzu, der Ihnen in der Drucksache 19/3064 vorliegt. An dieser Stelle möchte ich dem Finanzministerium herzlich danken, das den Ausschuss für Haushalt und Finanzen stets sehr umfangreich begleitet hat. Ich darf sagen, dass uns namentlich insbesondere Frau Wethkamp und ihr Team sehr hilfreich zur Seite gestanden haben. Liebe Frau Wethamp, dafür Ihnen und Ihrem Team herzlichen Dank. Das Gleiche, meine Damen und Herren, gilt für den Landesrechnungshof und auch für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, die in unzähligen Sitzungen immer wieder darauf hingewiesen haben, wo man noch einmal etwas anders sehen oder wie man verfahren könnte. Auch das, denke ich, verdient unseren Applaus, weil es uns hilft, einen Gesetzentwurf zu verabschieden, der verfassungskonform ist. Auch dafür herzlichen Dank. Und, meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich mich persönlich, aber ich hoffe, auch in Ihrer aller Namen, ganz herzlich bei Frau Keuneke bedanken, die, wenn ich das richtig sehe, das letzte Mal den kompletten Durchgang eines Haushaltsgesetzgebungsverfahrens mit uns gemeinsam durchgezogen hat. Ich kann sagen: Frau Keuneke ist eine verlässliche Bank. Frau Keuneke sorgt dafür, dass alles reibungslos, geräuschlos, vernünftig funktioniert. Und dafür von mir persönlich, aber auch in unser aller Namen, einen herzlichen Dank an Sie, liebe Frau Keuneke. Damit die Kontinuität beibehalten wird, haben wir Frau Armbrecht an die Seite gestellt bekommen, die von Frau Keuneke sozusagen angelernt wird. Wenn ich das so sagen darf, Frau Armbrecht ‑ ich kann Sie gerade nicht sehen ‑, Auch Sie machen das ganz hervorragend, auch sehr geräuschlos, und vor allen Dingen im Sinne des Ausschusses genau richtig. Also auch dafür herzlichen Dank. Ganz zum Schluss möchte ich auch denjenigen danken, die all das, was wir ständig sagen oder vielleicht auch nur hauchen, nämlich den Stenografen. Denn sie müssen ‑ und beim Haushaltsausschuss gehen wir auf die 41. Sitzung zu ‑ alles das aufschreiben. Also herzlichen Dank auch an den Stenografischen Dienst für seine Dienste. Meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Berichterstattung bitte ich Sie namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen, zu den Einzelplänen und zu den in die Beratungen einbezogenen Eingaben Ihre Zustimmung zu erteilen. Wenn Sie jetzt noch Lust haben, zu diskutieren, tun Sie das. Ansonsten können Sie auch sofort abstimmen. Vielen Dank.

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