Brian Baatzsch
29. Eingabenübersicht
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den ersten beiden Reden zugehört habe, habe ich ein bisschen das Gefühl bekommen, als ob die Hälfte der Kitas in Niedersachsen bereits heute nicht mehr richtig arbeiten könnte oder geschlossen werden müsste. Dieses Gefühl haben Sie in Teilen Ihrer Reden vermittelt. Ich möchte einmal deutlich machen: Unsere Erzieherinnen und Erzieher in Niedersachsen leisten eine großartige Arbeit. ‑ Ich verstehe, dass Sie das aufregt. Oppositionsarbeit stellt sich manchmal in Teilen auch populistisch dar. Ich finde das sehr schade. Das ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, mit dem wir uns konkret auseinandersetzen müssen, und das tut die Landesregierung auch regelmäßig. Die Petition, mit der wir uns heute beschäftigen, enthält eine Reihe von Forderungen, die auf den ersten Blick durchaus sinnvoll und unterstützenswert erscheinen. Als Kommunalpolitiker, der die Situation in unseren Kindertagesstätten kennt, kann ich das grundsätzliche Anliegen sehr gut nachvollziehen. Gute Arbeitsbedingungen in Kitas und eine verlässliche Finanzierung sind wichtige Ziele, die wir alle teilen, denke ich. Schaut man sich jedoch die einzelnen Forderungen ganz konkret an, wird deutlich, dass ihre Umsetzung in der vorgeschlagenen Form gar nicht so einfach möglich ist. Ich möchte beispielhaft auf drei konkrete Forderungen eingehen, die in der Petition aufgelistet sind. Zunächst fordert der Petent, dass alle angehenden Erzieherinnen und Erzieher sowie pädagogischen Fach- und Assistenzkräfte Ausbildungsverträge nach dem TVöD erhalten sollen. Diese Forderung steht jedoch im Widerspruch zum Grundsatz der Tarifautonomie, wie wir im Ausschuss bereits ausgeführt haben. Die Aushandlung von Tarifverträgen ist Sache der Tarifparteien. Das ist ein hohes Gut, das wir hier haben. Dass die AfD das nicht nachvollziehen kann, war mir recht klar. Darüber hinaus werden eine Verringerung der Gruppengrößen sowie die dauerhafte Anwesenheit einer dritten Fachkraft in den Gruppen gefordert. Die Gruppengröße liegt nach § 2 NKiTaG im Ermessen der jeweiligen Kindertagesstätte. Hinsichtlich der dritten Kraft bestehen bereits weitgehende Regelungen, die hier auch getroffen wurden. Letztlich fordert der Petent, dass in der Personalkostenberechnung zusätzlich 30 % Vertretungsstunden einbezogen werden. Mit dieser Frage hat sich auch schon ein Gericht auseinandergesetzt, und zwar das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Es hat dazu eine Entscheidung getroffen, nämlich dass diese Vertretungsstunden nicht in die Personalkostenberechnung einzubeziehen sind. Was ich damit sagen will: Das Ganze ist nachvollziehbar, und ich verstehe die Punkte auch. Es ist aber letztendlich so, dass weite Teile der Argumente direkt entkräftet werden können. Das ist auch schon diskutiert worden. Zusammenfassend lässt sich daher festhalten: So nachvollziehbar das Anliegen der Petition auch ist, stehen die konkreten Forderungen in wesentlichen Punkten im Widerspruch zu geltenden Vorgaben oder dem Rechtsverständnis, welches wir haben. Daher bleiben wir bei dem Votum „Sach- und Rechtslage", das hier aus unserer Sicht die einzig folgerichtige Entscheidung ist. Den Petentinnen und Petenten gilt trotzdem unsere Wertschätzung. Dieses Thema ist uns wichtig, und wir haben das im Blick. Das NKiTaG wurde ja auch mehrfach überarbeitet. Das, was die AfD hier suggerieren wollte, nämlich dass das Gesetz seit 1991 nicht mehr angefasst worden sei, entspricht nicht den Tatsachen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
