Christian Frölich
Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen - Veranstaltungen auf dem Land wieder unkompliziert und sicher ermöglichen!
(Rednerwechsel) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Henning, das ist schon ein Ding, dass Sie den Bauminister in Herrn Althusmann gesehen haben. Bauminister war zu der Zeit Olaf Lies. Der war dafür verantwortlich, den § 47 abzuschaffen. So verklärt sich das dann. Und dann brüsten Sie sich hier, dass Sie die Fristen verändert haben. Sie haben als Regierungskoalition dieses Gesetz eingebacht. Da stand die zeitliche Befristung auf drei Tage pro Jahr drin. Jetzt stellen Sie sich hier hin und sagen, Sie hätten es geschafft, denn jetzt könnten diese Veranstaltungen dreimal im Jahr an vier Tagen durchgeführt werden, und hängen sich diesen Erfolg an Ihr Revers. - Das ist schon ein dickes Ding! Aber kommen wir zu den eigentlichen Inhalten! Um den Wohnungsbaumarkt im Neubau sowie im Bestand zu fördern, benötigen wir eine Landesbauordnung ‑ aus meiner Sicht übrigens nach Möglichkeit in allen Bundesländern die gleiche ‑, die das Antragsverfahren nicht verkompliziert, sondern vereinfacht, die die Energiewende im Gebäudebereich konfliktarm ermöglicht und die gerade im Bestand Schnittstellen zu Gebäudeteilen, die nicht betroffen sind, sauber und ohne zusätzlichen Vorlagenaufwand löst. Wenn es um die Vereinfachung von Antragsverfahren geht, dann sollte, wie in unserem Entschließungsantrag dargelegt, nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden, sondern, wie beispielsweise für die Scheunenfeste, das Ganze sehr viel unbürokratischer verlaufen. Bei dem von Rot-Grün eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der NBauO ging es, wenn auch nur in sehr geringem Umfang, um genau die von mir soeben beschriebenen Punkte. Als gelernter Maurer, Diplom-Ingenieur sowie bei der Ingenieurkammer eingetragener Entwurfsverfasser musste ich bei den durchaus konstruktiven Beratungen im Fachausschuss feststellen, dass zu viele Hinweise aus der Praxis den einen oder die andere dann doch etwas überfordert haben und daher die Beratungsphase aus meiner Sicht zu kurz war. Dies bestätigen auch eindeutig die Ausführungen von Herrn Dr. Oppenborn-Reccius vom GBD, der sich über die Kürze des Verfahrens im Ausschuss deutlich beschwert und während der Beratungen seine Zweifel an der einen oder anderen Formulierung, gerade zur Frage der Vereinfachung der Genehmigung von Scheunenfesten, geäußert hat. Im Schriftlichen Bericht ist hierzu von „Rechtsunsicherheit“ und „zweifelhafter Rechtsauffassung“ des Fachministeriums zu lesen. Bei einer solchen Gesetzesänderung muss es doch auf jeden Fall um rechtssichere Formulierungen gehen statt um Tempo. Die von Rot-Grün an den Tag gelegte Eile war daher für uns nicht nachvollziehbar. Erlauben Sie mir, einige Details des Gesetzentwurfes etwas genauer zu betrachten. Durch unseren Hinweis und durch unsere Hinweise aus der Praxis wurde die Grenzbebauung mit der Verdampfereinheit einer Wärmepumpe so weit konkretisiert, dass ein Großteil der zu erwartenden Konflikte damit vermieden werden sollte. Dem guten, von uns unterstützten Vorschlag, der in der Anhörung der Klimaschutz- und Energieagentur vorgetragenen Anordnung von PV-Modulen auf Grenzgaragen und ‑gebäuden ohne Aufenthaltsräume, wurde trotz einer deutlich besseren Ausnutzung und des im Ausschuss vom Kollegen Sachtleben ausgerufenen Paradigmenwechsels von Rot-Grün nicht gefolgt, weil wahrscheinlich die Zeit gefehlt hat, den Vorschlag vollständig zu durchdringen - eine aus unserer Sicht vertane, wenn auch kleine Chance im Hinblick auf die erforderliche Energiewende. Bevor ich zur Scheunenfetenproblematik komme, sei mir noch der Hinweis erlaubt, dass der Wegfall von § 85 Abs. 3 der NBauO ein wirklich guter erster Schritt zur Vereinfachung und deutlichen Kostenreduzierung des Bauens im Bestand ist. Zukünftig dürfen damit Bauaufsichtsbehörden bei Baumaßnahmen nicht mehr verlangen, dass von der Maßnahme nicht betroffene Gebäudeteile ebenfalls angefasst werden müssen. Gerne würden wir genau solche Punkte bei der angekündigten Umbauordnung endlich im Ausschuss diskutieren, aber bislang haben wir, wie eben auch geschehen, von der Landesregierung auch zu diesem Punkt leider nur Ankündigungen gehört. Meine Damen und Herren, ich wurde bei der Einbringung des Gesetzentwurfs den Eindruck nicht los, dass unser Antrag „Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen …“ letztlich dazu geführt hat, dass die Scheunenfeten mit heißer Nadel mal eben noch in den Entwurf aufgenommen worden sind. Wie anders erklärt sich ansonsten, dass der GBD eine solche umfängliche und kritische Stellungnahme zum ursprünglichen Entwurf abgegeben hat? Das war handwerklich einfach schlecht gemacht. Hätten wir als CDU-Landtagsfraktion die Landjugend für die Anhörung nicht als Experten benannt, dann wäre vermutlich das nun vorliegende Ergebnis noch deutlich schlechter ausgefallen. Erst durch den engagierten Vortrag der jungen Expertenrunde wurde nach meinem Empfinden den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen deutlich, um welche Form von Feten es sich handelt und ‑ vor allen Dingen ‑ welchen irrsinnigen Genehmigungsaufwand die jungen Leute für die Durchführung dieser für den ländlichen Raum so wichtigen Veranstaltungen mittlerweile haben. Nur durch unseren Antrag im Ausschuss wurde letztlich die zeitliche Begrenzung, bis zu der ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ausreicht, von ursprünglich im Entwurf vorgesehen drei Tagen im Jahr auf nunmehr drei gesonderte Veranstaltungen pro Jahr mit einer Dauer von jeweils nicht mehr als vier Tagen in Folge erweitert. Das waren dann aber auch die guten Nachrichten zu diesem Thema. Unstrittig ist, dass eine Wiedereinführung des § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung zu keiner signifikanten Verbesserung für die Betroffenen führen würde, da die Genehmigungsbehörden aufgrund der geführten öffentlichen Diskussion jetzt auch verpflichtet wären, den Paragrafen richtig anzuwenden und hierfür ebenfalls ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen und entsprechende Unterlagen anzufordern. Wir sind der Meinung, dass die in den §§ 53 und 63 nun neu formulierten Klarstellungen zum Entwurfsverfasser und die Abstellung auf die objektiven Schwierigkeiten des zu beurteilenden Sachverhalts sowie Anforderungen zu den einzureichenden Unterlagen im Hinblick auf den Brandschutz sicherlich eine Verbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf bzw. der derzeitigen Erlasslage darstellen, wobei die Regelungen aus unserer Sicht aber nach wie vor streitträchtig sind und die Gefahr bergen, von den Baugenehmigungsbehörden uneinheitlich angewandt zu werden. Pragmatische und einfache Lösungen sind nicht gerade eine Spezialität niedersächsischer Baugenehmigungsbehörden, weil die Verfahren immer komplizierter und die Anforderungen immer umfänglicher werden. Dass dies vom Fachministerium ähnlich gesehen wird, verdeutlicht die Zusage auf unsere Forderung hin, dass zu dieser Regelung zeitnah ein Leitfaden formuliert werden soll oder aber auch die Herausgabe von Erlassen auf eine einheitliche Praxis hinwirken soll. Meine Damen und Herren, das heißt doch nichts anderes, als dass wir hiermit ein Gesetz auf den Weg bringen werden, das schon direkt einer Erklärung bedarf, wie es gemeint ist und wie es genau angewandt werden soll. Auch das ist ein klares Indiz für eine Lösung, die mit heißer Nadel gestrickt wurde. Dies ist nicht der Anspruch der CDU-Landtagsfraktion an eine gute gesetzgeberische Arbeit. (Rednerwechsel) Herr Kollege Frölich, kommen Sie bitte zum Schluss! (Rednerwechsel) Letzter Satz: Wir empfehlen auf jeden Fall schon jetzt der Landjugend, auf die jeweiligen lokalen Genehmigungsbehörden zuzugehen, um eine abgestimmte Vorgehensweise für die Genehmigung von Scheunenfeten festzulegen, damit auch zukünftig diese so wichtigen gemeinschaftsbildenden Feste und Veranstaltungen im ländlichen Raum mit einem überschaubaren Aufwand durchgeführt werden können. Vielen Dank.
