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Frank Henning

SPD 27.03.2025 3:47 min Tagungsabschnitte 19/24

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Lieber Kollege Frölich, erlauben Sie mir den Hinweis, dass ich doch mit einem gewissen Lächeln im Gesicht die Überschrift des CDU-Antrags gelesen habe: „Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden"; Lächeln insofern, als die CDU unser Regierungsprogramm offensichtlich so sehr verinnerlicht hat, dass sie das gesamte Kapitel „Einfacher machen, schneller machen", was wir in unserem rot-grünen Koalitionsvertrag festgelegt haben, jetzt schon als CDU-Programmatik übernommen haben. Ich finde das aber ausdrücklich gut. Es entspricht ja auch dem Entbürokratisierungsprogramm des Ministerpräsidenten, der immer wieder gesagt hat: Beim Bauen muss die Bürokratie weniger werden; wir müssen schneller, einfacher und günstiger werden. - Wenn Sie das alles übernehmen, dann haben wir schon mal eine breite Mehrheit. Ich habe übrigens auch verstanden, dass Sie uns die Hand reichen wollen. Ich finde das ausdrücklich gut. Wir hatten ja erst gestern einen Fraktionsgesetzentwurf von SPD und Grünen eingebracht, wir hatten dazu einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, und jetzt haben wir heute Ihren Entschließungsantrag. Alle drei haben den gleichen Tenor, nämlich, dass wir Bauen schneller, einfacher und günstiger machen wollen. Mein Vorschlag ist, dass wir alles also unseren Fraktionsgesetzentwurf, unseren Entschließungsantrag und Ihren Entschließungsantrag im Ausschuss gemeinsam unter einem Tagesordnungspunkt beraten, dass wir eine ordentliche Anhörung durchführen und dass wir die Vorschläge von allen Fraktionen und alles, was vorgetragen wird, sammeln, um dann zu schauen, inwieweit man diese Vorschläge in der anstehenden Novellierung der NBauO tatsächlich übernehmen kann. Ich finde auch, dass Ihr Antrag in einigen Teilen durchaus überlegenswert ist. Ich will auf zwei oder drei Punkte eingehen, die ich weniger schön finde - auch das gehört ja dazu. Aber wir werden das alles sicherlich im Ausschuss noch intensiv beraten. Ich habe mich gewundert, dass Sie unter Nr. 3 fordern, den § 32 a NBauO bis zum 31. Dezember 2028 auszusetzen. Das wundert mich insofern, als diese Regelung der PV-Anlagenpflicht bei Neubauten und bei Dachsanierungen ja gerade erst 2022 von der damaligen von CDU und SPD geführten Landesregierung eingeführt worden ist. Sie wollen also hinter das zurück, was unsere damalige Große Koalition hier in Niedersachsen selbst eingeführt hat. Und noch interessanter finde ich, dass die PV-Anlagenpflicht auf Parkplätzen ein Vorschlag Ihres damaligen baupolitischen Sprechers Martin Bäumer war. Sie fallen jetzt also hinter Ihre eigenen Vorschläge zurück. Das kam von Ihnen, dass PV-Anlagen auf Parkplätzen gebaut werden müssen; das war ein CDU-Vorschlag. Insofern wollen Sie jetzt dahinter zurückfallen. Das finde ich zumindest bemerkens- und erwähnenswert. Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie die PV-Anlagen so grundsätzlich infrage stellen; denn sie sind wirtschaftlich. Für den Fall, dass sie nicht wirtschaftlich vertretbar sind das wissen Sie auch, steht im Gesetz ausdrücklich, dass von einem Bau einer PV-Anlage abgesehen werden kann. Das muss dann bürokratiefrei dargelegt werden; das kann man ganz einfach machen. Wenn es nicht wirtschaftlich vertretbar ist, dann baut man die Dinger nicht! Aber gehen Sie mal davon aus, dass in der heutigen Zeit PV-Anlagen selbstverständlich wirtschaftlich sind und sich rechnen, abgesehen vom Klimaschutz und Auftragsboom das sollten Sie als CDU vielleicht noch mal berücksichtigen für die örtliche Handwerkerschaft. Jede PV-Anlage bedeutet einen Auftrag für die örtliche Handwerkerschaft: Bau der PV-Anlage, Sanierung, Unterhaltung. Das sind also wichtige Punkte. - Herr Frölich, ich würde Sie jetzt bitten ich habe Ihnen ja auch die Hand gereicht; wir prüfen Ihre Punkte, hören Sie mir einfach mal zu. Bei Punkt 4, wo es um die Rettungswege geht, wundert es mich auch, dass Sie die Begrenzung der Personenzahl, die wir auf 30 heraufgesetzt haben, streichen wollen. Das haben wir doch gerade erst gemeinsam auch mit Ihrer Stimme am 1. Juli 2024 eingeführt. Herr Henning! Von daher: Warten wir doch erst mal ab, wie sich diese Regelungen zu den Rettungswegen auswirken. Würden Sie die Zwischenfrage von Frau Kämmerling zulassen? Ja. Osnabrückerinnen dürfen immer fragen! Bitte, Frau Kämmerling!

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