Jan-Philipp Beck
Warum schafft die Landesregierung keinen Rechtsrahmen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?
Beck zu Wort gemeldet. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine intakte Infrastruktur ist wichtig für unsere Kommunen. Sie ist ein ganz wesentlicher Maßstab dafür, wie Wohnqualität in einer Gemeinde wahrgenommen wird. Dies gilt mit Sicherheit insbesondere auch für die Anwohnerstraßen. Daher ist es völlig unstrittig, dass Kommunen in der Lage sein müssen, ihre Infrastruktur in einem guten Zustand zu halten. Uns als SPD-Landtagsfraktion ist sehr bewusst, dass über die Finanzierung von Sanierungen gerade von kommunalen Straßen in den letzten Jahren viel diskutiert und auch vor Ort gestritten worden ist die Vorredner haben darauf hingewiesen , und das zum Teil auch sehr emotional. Unsere Innenministerin Daniela Behrens hat aber in der Beantwortung der Anfrage, wie ich finde, völlig zutreffend dargestellt, dass Landesregierung und Landesparlament in der vergangenen Wahlperiode zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, die es den Kommunen vor Ort ermöglichen, die Finanzierungsart selbst zu wählen. Es gibt die Möglichkeit, Straßenausbaubeiträge zu erheben, wie es die AfD-Fraktion heute thematisiert. Es gibt aber auch die Möglichkeit, wiederkehrende Beiträge in einem Wohnquartier zu erheben oder die Finanzierung über allgemeine Finanzmittel, z. B. über die Grundsteuer, sicherzustellen und damit auf eine Straßenausbaubeitragssatzung zu verzichten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch möglich, eine vorhandene Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen. Seit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und des Abgabengesetzes in der letzten Wahlperiode dürfen Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung heranziehen. Es gab gerade auch viele Bürgerinitiativen und bewegungen vor Ort, die sich diese Möglichkeit gewünscht haben, wegfallende Straßenausbaubeiträge so zu kompensieren. Kommunen haben also, Stand heute, schon sehr viele Möglichkeiten, einen sehr breiten Instrumentenkasten an der Hand, um wichtige Aufgaben auch die Aufgabe des Straßennachausbaus zu finanzieren. Es ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort, in einer verantwortungsvollen Auseinandersetzung zu entscheiden, welche Finanzierungsart gewählt werden soll. Es besteht so auch die Möglichkeit, individuelle Situationen zu berücksichtigen, um auf soziale Unwuchten einzugehen und diese zu vermeiden. Zusammengefasst, meine sehr verehrten Damen und Herren wie auch schon in den Beiträgen der Vorrednerinnen und Vorredner deutlich geworden ist : Es gibt in Niedersachsen sehr vielfältige Modelle zur Finanzierung des Straßennachausbaus. Eine einheitliche Regelung aus dem Landtag heraus vorzugeben, erscheint uns nicht als sinnvoll. Es ist ein Aspekt der kommunalen Selbstverwaltung, die Finanzierungsfrage vor Ort zu klären. Dies muss vor Ort auch auf Akzeptanz stoßen. Von daher ist uns auch der Aspekt wichtig, welche Finanzierungsart vor Ort als passend angesehen wird. Die SPD-Landtagsfraktion steht auf jeden Fall für einen Kurs, der den Kommunen Handlungsspielräume lässt und bei dem vor Ort entschieden werden kann. Zahlreiche Möglichkeiten zur Finanzierung sind auf jeden Fall da. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
