Harm Rykena
Den Bund nicht aus der Verantwortung entlassen: Digitalpakt 2 jetzt auf den Weg bringen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Digitalpakt geht es um einen Milliardensegen, den der Bund über die Länder ausschütten soll oder will - offiziell, um diesen bei der Digitalisierung der Schulen zu helfen. Die Länder können den immensen Finanzbedarf, den die Digitalisierung bedeutet, nicht selber stemmen. Die bislang zur Verfügung stehenden Mittel reichen hinten und vorne nicht aus. Daher wurde der Digitalpakt 2 schon auf den Weg gebracht, bevor auch nur alle Mittel aus dem Digitalpakt 1 verteilt waren. Hier jedoch hakt es. Bund und Länder können sich nicht einigen. Seit vielen, vielen Monaten schon geht es überhaupt nicht mehr voran. Spannend ist nun, dass ausgerechnet die Grünen das Thema hier auf die Agenda setzen. „Den Bund nicht aus der Verantwortung entlassen“ - richtig! Die Frage ist nur: Warum diskutieren wir das hier im Landtag und sprechen das nicht lieber im Bund ab, liebe Grüne? Da sitzen Sie mit auf der Regierungsbank. Sorgen Sie dafür, dass dort die Blockade ‑ um eine solche handelt es sich nämlich ‑ endlich abgestellt wird! Doch stellen wir uns einmal vor, die Gelder würden jetzt wirklich fließen. Ein Grundproblem bliebe dann auch bei der zweiten Auflage des Digitalpaktes bestehen. Der Bund bezahlt die Erstanschaffung zahlreicher Geräte und unterstützt auch beim Personal für die Einführung. Doch was kommt danach? In der Wirtschaft wird die komplette IT alle drei Jahre ausgetauscht. Wer wird das bezahlen? Die neuen Geräte müssen administriert und gewartet werden. Dazu braucht man langfristig gutes Fachpersonal. Wer wird das bezahlen? Kurz: Auch der Digitalpakt 2 wird nichts weiter werden als lediglich eine Anschubfinanzierung, ein Anfixen sozusagen. Danach ist das Land und sind die Kommunen gefragt. Deren Kassen jedoch sind leer. Und da stellt sich die Frage: Was soll denn dann das Ganze? Eine dauerhafte Umsetzung der Digitalisierung an Schulen ist so überhaupt nicht zu machen. Oder geht es vielleicht auch gar nicht darum? Ist das Thema vielleicht nur ein Vorwand für etwas ganz anderes? Schauen wir mal genauer nach, wo es denn bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hakt! Nach wie vor gibt es das sogenannte Kooperationsverbot, welches die grundgesetzliche Regelung beschreibt, wonach der Bund keinen Einfluss auf die Schulpolitik der Länder ausüben darf, insbesondere nicht durch Finanzierung von Bildungsmaßnahmen. Daher besteht nun das Problem, eine Rechtsgrundlage für den Digitalpakt 2 zu finden. Der klassische Digitalpakt lief über den Artikel 104c GG. Der ist aber für den Digitalpakt 2 ungeeignet; denn in 104c geht es nur um Investitionshilfen. Der Bund will nun den Artikel 91c Grundgesetz heranziehen. Die Länder wollen lieber Artikel 106 Grundgesetz nehmen. Artikel 91c würde ausschließlich Gemeinschaftsaufgaben in informationstechnischer Hinsicht zwischen Bund und Ländern regeln ‑ Gemeinschaftsaufgaben! ‑ und außerdem die Mittelvergabe dadurch stark einschränken. Der Bedarf der Schulträger, der Kommunen, ist jedoch ein ganz anderer, und da sind wir uns hier auch einig. Die möchten nämlich aus den Mitteln neben der Neu- auch die Ersatzbeschaffung von Hardware bestreiten sowie Endgeräte für Schüler und Lehrer anschaffen. Zudem sollen digitale Bildungsinhalte daraus bezahlt werden. Und das alles lässt sich mit dem vom Bund favorisierten Artikel 91c nicht abbilden. Im Zweifel wäre dazu eine Grundgesetzänderung vonnöten. Ginge es nun um die Interessen der Schulen, der Schüler und der Kommunen, so ist ganz klar der von den Ländern favorisierte Artikel 106c zu wählen, der die Verteilung nach Umsatzsteuerpunkten regelt. Die Gelder könnten unkomplizierter abgerufen werden, das Einsatzfeld ist breiter, und man müsste nicht mal das Grundgesetz anpassen. - Ähm, ist das vielleicht des Pudels Kern? Es geht hier vielleicht gar nicht um die Förderung der Digitalisierung. Das ist nur das Trojanische Pferd. Es geht nur um eine weitere Anpassung des Grundgesetzes, und zwar in Richtung eines weiteren Scheibchens zur Aushöhlung der Kultushoheit der Länder. Bildung soll diesen entrissen werden, Bildung soll Bundessache werden. Darauf deutet vieles hin. Für die AfD kann ich nur sagen: Wir werden dabei nicht mitmachen. Und zumindest dafür, das einmal vortragen zu können, hat sich diese Aktuelle Stunde gelohnt. Ansonsten kann ich nur den Grünen ins Buch schreiben: Machen Sie Druck auf Ihre Kollegen in der Bundesregierung! Dann wird das vielleicht was mit dem Digitalpakt. Vielen Dank.
