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Harm Rykena

AfD 27.02.2025 4:10 min Tagungsabschnitte 19/23

Bildungsgerechtigkeit stärken: Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie ausbauen und weiterentwickeln

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag klingt auf den ersten Blick nach einem lobenswerten Ziel: Bildungsgerechtigkeit stärken. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, er überspannt den Bogen und gefährdet genau das, was er vorgibt, zu schützen, nämlich die Bildungsgerechtigkeit. Was wir nämlich brauchen, ist eine faire und doch leistungsorientierte Schule. Zunächst einmal vorweg: Niemand bestreitet, dass Legasthenie und Dyskalkulie Herausforderungen für die betreffenden Kinder darstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 klargestellt, dass Legasthenie eine Behinderung sein kann, und auch, wie wir eben gehört haben, die ICD-10 führt diese Störungen auf. Doch der Antrag ignoriert, dass Niedersachsen bereits jetzt wirksame Maßnahmen hat, um damit umzugehen. Seit Jahren gibt es bereits Nachteilsausgleiche wie Zeitverlängerung oder technische Hilfsmittel, und zwar individuell geregelt durch die Schulen und die Lehrer. Einen pauschalen Notenschutz bis zur Sekundarstufe II einzuführen, wie hier gefordert, würde jedoch die Balance zwischen Förderung und dem Leistungsprinzip kippen. Warum? Weil Noten eben keine Strafe sind, sondern ein Spiegel dessen, was Schüler können - auch unter Berücksichtigung ihrer besonderen Umstände. Wenn man es einfach nur verschweigt, ist es trotzdem noch notwendig, diese Rückmeldung zu geben, was Schüler können. Der Antrag will den Erlass von 2012 aktualisieren und mit neuen Vorgaben füllen. Das wird zu weiterer Verwirrung führen und neue Bürokratie schaffen. Das Thema hatten wir gestern schon, und ich weiß, die Grünen lieben Bürokratie. Doch damit überfordert man viele Schulen. Dabei gibt es viel bessere Ansätze. Die Lehrkräfte entscheiden situativ, die Fachverbände werden befragt, Fortbildungen werden angeboten. Dagegen binden mehr Regularien, wie hier vorgeschlagen, Ressourcen, die wir besser in echte Förderung stecken könnten, etwa durch Sprachtherapie oder Lernbegleitung statt in zusätzliche Verwaltung. Ein weiterer Punkt. Notenschutz bis zur Oberstufe und für die Berufsschulen birgt Risiken. Eigentlich sollten wir nämlich junge Menschen auf die Realität vorbereiten, auf Berufe oder auf ein Studium. Wenn wir die Leistungsbewertung dabei zu sehr verwässern, nehmen wir ihnen die Chance, sich mit ihren Stärken und Schwächen auseinanderzusetzen. Inklusion heißt eben nicht, Anforderungen abzuschaffen, sondern die Unterstützung zu bieten, damit alle sie meistern können. Dieser Antrag schafft dagegen eine Zweiklassengesellschaft, die einen mit Noten und die anderen ohne. - Ja, ich habe gerade über Inklusion gesprochen. Schließlich die Kosten. Neue Regelungen, flächendeckende Fortbildung, Beratungsstellen. Das klingt nach weiteren Millionen, die im Haushalt bisher noch nicht eingeplant sind. Entschuldigen Sie, Herr Kollege Rykena! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Mennen zu? Nein, das möchte ich nicht. Alles klar. Und gerade jetzt, wo wir jede Lehrkraft und jeden Euro für den Unterricht brauchen, wollen Sie weitere teure Parallelstrukturen aufbauen. Mein Vorschlag: Statt dieses Antrags setzen wir auf Bewährtes. Individuelle Förderung statt pauschaler Vorgaben, Praxis statt Bürokratie, Realismus statt Symbolpolitik. Bildungsgerechtigkeit erreichen wir nicht durch Notenschutz, sondern durch gezielte Hilfe, die Kinder stark macht und nicht abhängig. Das ist Ihr Ziel. Schauen wir mal, was die Beratung im Ausschuss bringt. Von der Fraktion der SPD hat nun das Wort: die Kollegin Lange. Bitte sehr!

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