Michael Lühmann
Behördlichen Rechtsschutz für Polizeibeamte verbessern - die Betreuungslücke in der staatlichen Fürsorgepflicht für Beamte schließen!
Vielen Dank. - Ich möchte mich als Allererstes bei der niedersächsischen Polizei bedanken, und zwar nicht nur für ihren Dienst, den sie täglich für diese Gesellschaft leistet, indem sie für unsere Sicherheit sorgt, sondern auch dafür, dass die niedersächsische Polizei, wie man solchen Anträgen anmerkt, definitiv nicht mit der AfD spricht. Die Ahnungslosigkeit, die bei diesem Sachvortrag hier gerade deutlich wurde, zeigt uns auch: Ihr Kontakt in die niedersächsische Polizei ist schlecht - und das ist auch gut so. Man merkt das auch daran der Kollege Saade hat es gerade schon vorgetragen, was Sie hier alles an seltsamen Dingen anführen. Und da da müssen wir uns ehrlich machen sind Sie erst am Anfang Ihrer Reise. Gucken wir doch mal, wie das weitergeht. Gucken wir doch mal nach Sachsen-Anhalt, wie es dort weitergeht! Sie schreiben ja ständig voneinander ab; entweder kriegen Sie das Zeug aus Russland, oder Sie schreiben voneinander ab. Hier schreiben Sie ja in der Regel voneinander ab. In Sachsen-Anhalt sehen wir: Bei Schutzwaffeneinsatz wird die Disziplinarermittlung, die interne Ermittlung, gleich direkt gestrichen. Das ist ja der nächste Schritt, den Sie tun. Sie wollen überhaupt keine Kontrolle mehr. Dabei ist die Rechtsbindung öffentlicher Gewalt ein Kern unseres Verfassungsstaates. Es ist auch für den Schutz der PolizistInnen wichtig, damit niemand sie unberechtigt beschuldigen kann, dass man solche Ermittlungen führt. Das wollen Sie abschaffen. Das lässt sehr tief blicken. Ansonsten warten wir mit Blick auf Sachsen-Anhalt ja noch darauf, wann von Ihnen hier Anträge zu Bürgerwehren kommen, die dann wie Übungsleiter mit Pauschalen bezahlt werden. Spannendes Projekt! Außerdem wollen Sie den Verfassungsschutz kontrollieren, also das tun, was Sie uns hier in Niedersachsen immer vorwerfen, dass wir das tun wollten. Neulich in der Pressekonferenz sind Sie da sehr deutlich geworden und haben gesagt, dass man ja Angst vor Ihnen hat, weil Sie dann die Kontrolle über den Verfassungsschutz ausüben und ihn steuern werden. Das ist auch sehr spannend. Ich würde Ihnen ansonsten raten aber eigentlich rate ich Ihnen das nicht, weil ich es der Polizei gerne ersparen möchte, dass Sie sich näher damit auseinandersetzen. Ich war neulich vier Stunden bei Einsatztrainerinnen und Einsatztrainern. Das ist eine herausfordernde Geschichte. Es ist doch gar keine Frage, dass es hier eine hohe Belastung gibt. Die hohe Belastung beginnt doch nicht erst, wenn der Schuss abgegeben ist. Die hohe Belastung im Kopf einer Polizistin oder eines Polizisten fängt in dem Moment an, in dem man nur überlegt, die Waffe zu ziehen, in dem man überlegt, ob man schießen müsste, in dem man sich fragt: Wie viel Sicherheitsabstand zwischen mir und dem Angreifer kann ich zulassen? Hat der Menschen ein Messer oder nur ein Handy in der Hand? Glitzert das da oder nicht? Das sind schwierige Prozesse. Da müssen PolizistInnen in Bruchteilen von Sekunden entscheiden. Das ist schwer. Wir müssen danach auch gucken, ob das korrekt war oder nicht. Das gehört nun einmal zur Rechtsbindung öffentlicher Gewalt dazu. Das ist sehr anspruchsvoll und herausfordernd. Da sollten wir nicht rangehen. Was Sie vorhin sagten und hier tun, bedeutet ja am Ende, dass Sie in den Polizeidirektionen noch mehr Stäbe schaffen wollen. Ich glaube, das ist gerade nicht die Botschaft, die Polizei hören will: Wir brauchen noch mehr Stäbe. - Auch da merkt man, dass Sie keine Ahnung haben. Und ansonsten muss man ehrlicherweise sagen: Wenn Sie hier behaupten, das könnte alles Niedersachsen schon längst so sein, dann hätten Sie das in Ihren Haushaltsansatz schreiben müssen. Weder die JuristInnen stehen darin, noch steht die Rechtsberatung darin. Nichts davon steht in Ihrem letzten Haushaltsansatz. Beim nächsten Mal kann es ja besser klappen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei. Wir werden es trotzdem ablehnen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Lühmann. -
