Dennis Jahn
Sanierungszwang durch EPBD in Verbindung mit dem Fit-for-55-Paket?
Dennis Jahn (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Sanierungszwang durch EPBD in Verbindung mit dem ‚Fit for 55‘-Paket?“ Mit dem „Fit for 55“-Paket sollen die Emissionen europaweit auf 55 % der Werte von 1990 reduziert werden. Die neuen EU-Richtlinien bezüglich der Gesamtenergieeffizienz für Wohn und Nichtwohngebäude (EPBD), die laut Verursacherprinzip für 40 % der Emissionen zuständig sind, sollen die Dekarbonisierung bis 2050 in Europa durchsetzen. In den 40 % sind auch die Herstellung der Materialien und der Bau selbst mit einbezogen. Ohne diese wären es 16 %. Diese betreffen den größten Teil des niedersächsischen Gebäudebestands, der aus den neuen Schwellenwerten herausfallen wird und somit sanierungsbedürftig ist. Es soll nach dem aktuellen Text ein Energieeffizienzausweis eingeführt werden, der alle zehn Jahre erneuert werden muss. Die Mitgliedstaaten sollen auf nationaler Ebene Gebäuderenovierungspläne entwickeln und der Kommission vorlegen, die diese wiederum genehmigen muss. Das vorgegebene Ziel ist, den Gebäudebestand bis 2050 in Nullemissionsgebäude umzuwandeln, in Funktion des New Green Deals, der von der Kommission Ende 2019 proklamiert wurde. Hinzu kommt die Einführung eines Renovierungspasses. Alle Neubauten sollen bis 2030 emissionsfrei sein, und die Bauten mit den schlechtesten Energieeffizienzklassen sollen nach und nach abgeschafft werden. Die nächste Etappe dieser Richtlinien wird die Verhandlung zwischen EU-Rat und -Parlament sein. Um diese Vorschriften dann auch einzuhalten, bedarf es einer angemessenen Vorbereitungszeit. Die genaue Umsetzung ist aber noch nicht klar, da verschiedene Kriterien noch nicht definiert sind. Die Zeitspanne zu ihrer Realisierung wurde mit Zielvorgaben für 2030 und 2050 aber schon festgelegt. Das bringt die Bürgerschaft unter Zeitdruck, wobei Unsicherheit über eventuelle Sanktionen besteht, da ein Sanktionspaket noch nicht beschlossen wurde und rein theoretisch alle Sanktionen noch möglich sind. Selbst eine Entziehung des Nutzungsrechts der fraglichen Gebäude wird noch in Erwägung gezogen. In der Initiative wird ausgeführt, dass die Sanktionen die Verhältnismäßigkeit wahren sollen, aber auch abschrecken sollen. Für den betroffenen Bürger sind diese Folgen derzeit nicht absehbar. Die Umsetzung in Deutschland ist ohne neu zu schaffende Bürokratie nicht zu leisten. Dies wird eine umfangreiche Aufgabe für den Staat und also auch für das Land Niedersachsen. Die Landesregierung hat noch keine festen Zahlen zu den betreffenden Gebäuden, die eine schlechtere Energieeffizienzklasse als E haben. Dennoch unterstreicht die Landesregierung ihre Zustimmung zu diesem Paket mit der Begründung, dass dies der richtige, zukunftsorientierte Ansatz in Fragen von Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit sei. Das Gebäudeenergiegesetz muss laut Landesregierung den neuen Regelungen angepasst werden. Sie hat allerdings in ihrer Antwort keine eigenen Beiträge erläutert und bisher ausschließlich darauf hingewiesen, dass ein GEG-Gesetzentwurf auf dem Weg sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wird die Landesregierung vor der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfs eine Inventur der Bestandsgebäude in Auftrag geben in Hinsicht auf ihre Energieeffizienz? 2. Wann wird die Landesregierung die Bürger Niedersachsens über notwendige Sanierungsmaßnahmen aufgrund des EPBD durch die Verschärfung des „Fit for 55“-Pakets umfangreich aufklären? 3. Was versteht die Landesregierung als wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktion bei Nichteinhaltung der Vorgaben? Danke. (Beifall bei der AfD) Präsidentin Hanna Naber: Für die Landesregierung erhält das Wort der Minister Olaf Lies.
