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Pippa Schneider

GRÜNE 27.01.2026 5:32 min Tagungsabschnitte 19/31

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Nach Zahlen des Bundesverbands RIAS hat es 2024 dreimal so viele antisemitische Vorfälle an Hochschulen gegeben wie noch im Vorjahr. Jüdische Studierende berichten uns immer wieder, dass sie bestimmte Univeranstaltungen meiden, weil sie dort antisemitisch bedroht werden, dass sie generell versuchen, den Campus zu meiden, weil nicht mal mehr die Toiletten ein Safe Space sind, weil auch dort antisemitische Schmierereien stehen, und im schlimmsten Fall dass sie sogar ihr Studium abbrechen, weil die Belastungen durch antisemitische Sprüche, durch Drohungen und Beleidigungen einfach zu hoch sind. Wir haben heute in einer sehr eindringlichen Rede von Herrn Professor Friedman eine Mahnung an unsere Verantwortung gehört: Das kann so nicht weitergehen. Hier müssen wir als demokratische Kräfte zusammenstehen und gemeinsam gegen jeden Antisemitismus stehen. Vor anderthalb Jahren haben wir bereits einen Antrag im Plenum gestellt, in dem wir die politische Bildung und Antisemitismusprävention an den Hochschulen gestärkt haben. Wir haben auch die Wichtigkeit von Anlaufstellen für Betroffene betont. Zusammen mit meinem Kollegen Herrn Prange durfte ich die Beratungsstelle für Betroffene von Antisemitismus an Hochschulen in NRW besuchen. Im Haushalt konnten wir 200 000 Euro für eine solche Stelle zur Verfügung stellen und sogar verstetigen. Das alles sind wichtige Schritte, die wir gegangen sind. Aber manchmal reicht Prävention nicht aus. Wenn etwas passiert, brauchen unsere Hochschulen Handlungsmöglichkeiten. Deswegen gehen wir mit diesem Entwurf das Ordnungsrecht an. Wir führen für die Hochschulleitung die Möglichkeit ein, Sanktionen auszusprechen - von Rügen über den Ausschluss von Lehrveranstaltungen bis hin zur Exmatrikulation, wenn es zu gewaltvollen Übergriffen oder Bedrohungen aufgrund von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit kommt. Das Recht auf freie Berufswahl ist aber ebenfalls ein hohes Gut. Deswegen muss immer genau abgewogen werden, welche Maßnahmen wann getroffen werden. Zum Schutz vor Willkür ist es deshalb wichtig, dass es für eine Exmatrikulation eine erhebliche Gefährdung des Studienbetriebs braucht, also einen Angriff gegen die Menschenwürde. Das Präsidium wird bei dieser Entscheidung von einer Kommission aus Studierenden und Hochschullehrenden unterstützt. Ich freue mich, dass wir als demokratische Fraktionen bei diesem wichtigen Thema an einem Strang ziehen und dass uns, auch wenn wir über die Details der Umsetzung konstruktiv streiten, doch alle dasselbe Ziel eint. Gemeinsam gestalten wir unsere Hochschulen so, dass sie für alle Studierenden und Beschäftigten, unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung, für alle ein sicherer Ort sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, drei Abwahlverfahren von UnipräsidentInnen, eine Besetzungsentscheidung vor Gericht und weitere UnipräsidentInnen, die sich gerade an anderen Hochschulen in anderen Bundesländern bewerben - das zeigt uns sehr deutlich, dass wir uns auch als Landespolitik damit beschäftigen sollten, wie wir mit Konflikten an unseren Hochschulen umgehen. Wie können diese Konflikte gut angegangen und gelöst werden, ohne dass sich dabei monatelang verschiedene Konfliktparteien in der Presse gegenseitig schlecht machen? Wie funktioniert eigentlich Governance an unseren Hochschulen? - Erst mal ist es natürlich Aufgabe der Hochschulen und der Hochschulleitungen, für gute Kommunikationsfähigkeit und für einen partizipativen Führungsstil zu sorgen. Aber wir setzen als Politik den Rahmen für diese Prozesse. Wir schlagen deswegen vor, für die Abwahl eines Hochschulpräsidenten ein einvernehmliches Verfahren zwischen Senat, Hochschulrat und Ministerium einzuführen. Ziel ist es, bei Konflikten möglichst frühzeitig in den gemeinsamen Dialog zu gehen, weil keine Seite ohne die andere kann. Und anders als mancher Pressebericht uns vielleicht glauben lassen mag, gehen wir als Fraktion diese Gesetzesänderung zusammen mit unserem Minister an und nicht gegeneinander. Wie wir vorhin in den Redebeiträgen der SPD-Kollegen schon gehört haben, ist dies nur der Anfang der Novelle des Hochschulgesetzes. Mit diesem Vorstoß schaffen wir die Grundlage dafür, dass unsere Hochschulen Orte sind, an denen miteinander gestritten werden kann, aber auch Konflikte inhaltlich und kooperativ miteinander gelöst werden, Orte, an denen wir solidarisch miteinander stehen und an denen es keinen Platz für Hass, Hetze und Menschenfeindlichkeit gibt. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat sich für die Fraktion

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