Harm Rykena
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Herr Rykena, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Not in niedersächsischen Kindertagesstätten ist riesengroß. Regelmäßig erreichen uns Hilferufe aus der Fläche. Überall fehlt Personal, nicht mal der Notbetrieb kann oftmals aufrechterhalten werden. Immer wieder kommt es dazu, dass Gruppen tageweise ganz geschlossen werden müssen. Die betroffenen Eltern sind verzweifelt und die Kita-Leitungen ratlos bis zornig angesichts dieses riesigen Personalmangels. Die Situation ist schlicht unhaltbar, und es muss schnell für Entlastung gesorgt werden. Und dabei betone ich: Das muss sehr schnell gehen. Und genau an dieser Stelle setzt der vorliegende Gesetzentwurf der CDU an. Die CDU-Fraktion belässt es nicht bei einem unverbindlichen Entschließungsantrag mit appellativem Charakter; der Gesetzentwurf macht Nägel mit Köpfen und passt an einigen wenigen Stellen das Kita-Gesetz an, was verhältnismäßig wenig Aufwand bedarf und bei gutem Willen ‑ und das wäre jetzt das Wichtige ‑ tatsächlich sehr schnell umzusetzen wäre. Es geht in dem Entwurf in erster Linie um die Ausweitung der Möglichkeit des Einsatzes von pädagogischen Assistenzkräften, einerseits in Ausnahmesituationen, die von drei auf zehn Arbeitstage im Monat erweitert werden sollen, und andererseits um Randzeiten. Der Ausnahmeparagraf § 11 Abs. 7 NKiTaG würde hiermit quasi zum Regelparagrafen verändert. Aber in Anbetracht der Dramatik und des Umstandes, dass dies nur Ausnahmefälle und Randzeiten betrifft, halten wir das für vertretbar. Sollte sich in einigen Jahren die Situation wieder entspannen, kann man über eine Rückabwicklung nachdenken. Derzeit wäre dies aber endlich mal ein gutes Beispiel für wenigstens ein kleines bisschen Bürokratieabbau; denn immerhin könnte man so für einen Verzicht auf den Antrag bei und die Bearbeitung durch das Landesjugendamt sorgen. Des Weiteren soll der § 30 des NKiTaG angepasst werden. Und damit könnte tatsächlich der Personenkreis derjenigen, die während der Aus- und Weiterbildung zum Erzieher oder zur pädagogischen Fachkraft mit einigen Stunden bereits in der Kita tätig sind, deutlich vergrößert werden. Das würde sich durch die erweiterten praktischen Erfahrungen zusätzlich sogar noch positiv auf die Qualität der Ausbildung, die Sie ja immer wieder anmahnen, auswirken. Mehr Praxis heißt nicht weniger Qualität - im Gegenteil: Das bedeutet mehr Qualität. Zudem könnte die Attraktivität einer ausbildungsbegleitenden Tätigkeit an der Kita erhöht werden. Inwiefern die im Entwurf dargestellten Änderungen tatsächlich für spürbare Entlastungen sorgen können, das sollen uns dann Praktiker im Ausschuss darstellen. Ich meine aber: Einen Versuch wäre das immerhin wert. Wir werden den Gesetzentwurf unterstützen. Vielen Dank.
