Cindy Lutz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn mit den Worten des Ministers aus seinem Statement vom vergangenen Freitag starten: Ich begrüße den vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für diese wichtige Initiative. Die Auskopplung dieser Regelung aus der großen NHG-Novelle ist ein abgestimmter und gemeinsamer Schritt. Meine Damen und Herren, wenn man das liest, könnte man denken: Alles läuft nach Plan, das alles ist Ergebnis einer klugen hochschulpolitischen Gesamtstrategie. - Nur, die Realität ist eine andere. Noch im Dezember kündigte Minister Mohrs hier im Plenum etwas ganz anderes an. Ich zitiere ihn wörtlich: Es ist „einfach notwendig, auch hier eine sehr breite, sehr umfangreiche NHG-Novelle vorzulegen. Ich kann Ihnen sagen, dass diese vom Ministerium abschließend formuliert ist, dass wir jetzt in der Ressortabstimmung dazu sind und Ihnen dann auf dieser Grundlage dieses wirklich sehr umfangreiche Reformwerk vorgelegt werden wird ... Das ist mein Anspruch, das ist unser Anspruch." Das war Ihr Anspruch, Herr Mohrs. Und was liegt heute vor? Kein umfangreicher Regierungsentwurf, keine großen Reformen, nicht mal ein mittelgroßer Wurf, sondern ein Fraktionsentwurf von SPD und Grünen, beschränkt auf ganze drei Paragrafen, ausgelagert aus einer angeblichen großen Novelle, die bis heute niemand kennt! Meine Damen und Herren, Herr Mohrs hat die Latte im Dezember sehr hoch gelegt. Er ist nicht an der Höhe gescheitert, sondern bereits im Anlauf. Dann tun Sie, Herr Mohrs, in Ihrem Statement vom Freitag auch noch so, als wenn Sie beim Schutz der jüdischen Studierenden zügig unterwegs seien. Um es klar zu sagen: Das ist weder glaubwürdig noch angemessen. Sie stehen seit fast zwei Jahren bei unseren jüdischen Studierenden im Wort, Herr Minister. Wir als CDU haben bereits im März 2024 einen Gesetzentwurf zum hochschuleigenen Ordnungsrecht zum Schutz vor Antisemitismus vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf wurde im November von Rot-Grün abgelehnt - mit dem Hinweis des Ministers, die große NHG-Novelle sei in der Ressortabstimmung und werde danach seitens der Landesregierung alles regeln. Und jetzt? Jetzt kommt ein Fraktionsentwurf mit genau drei Paragrafen. Meine Damen und Herren, das hätte man nicht nur deutlich schneller haben können, sondern müssen. Offenbar hat die Fragestunde im Dezember-Plenum gesessen, und offenbar hat auch die Haushaltsdebatte gesessen, in der Herr Minister Mohrs nicht beantworten konnte, was eigentlich sein hochschulpolitisches Gesellenstück ist. Und offenbar haben auch die Regierungsfraktionen inzwischen erkannt: Der Minister kann es nicht. Genau deshalb haben sie ihm das jetzt aus der Hand genommen. Denn wenn nach über drei Jahren im Amt nicht einmal mehr der eigene Minister mit dem groß angekündigten Regierungsentwurf auftritt, sondern die Fraktionen nun selbst einspringen müssen, dann ist das kein normaler Vorgang mehr, sondern ein politisches Misstrauensvotum in Zeitlupe. Der SPD-Fraktionsvorsitzende hat das am Donnerstag auch bestätigt, als er erklärte, man schließe nicht aus, dass der Minister noch weitere Wünsche in seine weitere Novelle packen könne. Meine Damen und Herren, das klingt nicht nach Vertrauen. Das klingt allenfalls nach: Wir lassen ihn machen, aber nur noch unter Aufsicht. Zur Sache selbst: Ja, es ist richtig, dass Hochschulen bei Gewalt, Antisemitismus und extremistischen Vorfällen handlungsfähig sein müssen, und es ist auch richtig, dass Exmatrikulationsmöglichkeiten klarer geregelt werden müssen. Das haben wir Ihnen bereits im März 2024 vorgeschlagen. Selbstverständlich werden wir Ihren Regelungsvorschlag im Ausschuss sorgfältig prüfen. Gleiches gilt für die Abwahl von Hochschulleitungen. Auch hier werden wir sehr genau hinschauen, ob Ihre Konstruktion am Ende wirklich der Hochschulautonomie dient oder ob sie vor allem dazu dient, die Macht des Ministeriums auszubauen. Vorhin haben Sie in der Debatte noch groß von der wichtigen Hochschulautonomie gesprochen. Wir werden also hier genau schauen müssen, wie Sie das Ganze regeln wollen. Es drängt sich jedenfalls der Eindruck auf, dass hier ein zusätzlicher Schutzmechanismus geschaffen wird, nicht zuletzt für einen Minister, dem auffallend viele Hochschulleitungen in der Vergangenheit entglitten sind. Meine Damen und Herren von Rot-Grün, man muss den Blick dann auch weiten. Wir haben Ihnen nicht nur ein umfassendes Ordnungsrecht vorgeschlagen. Wir haben auch die Abschaffung der Zivilklausel und die Öffnung der Forschung für die Bundeswehr gesetzlich adressiert, gerade in diesen sicherheitspolitisch hoch angespannten Zeiten. Das wurde von Ihnen heute abgelehnt. Wir haben ein eigenes Ausgründungsgesetz mit Beteiligungsmodellen, Fonds und Gründungsfreisemestern eingebracht. All diese Zukunftsthemen fehlen in Ihrem Gesetzentwurf komplett: Kein Wort zu Innovationen, kein Wort zur Digitalisierung, kein Wort zu KI und zum Technologietransfer. Drei Paragrafen, Herr Minister - das ist keine Hochschulpolitik für die Zukunft. Das ist Schadensbegrenzung für die Gegenwart. Am Ende bleibt ein Widerspruch, den Sie nicht auflösen können, zwischen Ihrer vollmundigen Ankündigung im Dezember, Ihrem beschwichtigenden Statement vom Freitag und der offenkundigen Ungeduld Ihrer eigenen Fraktionen. Deshalb sage ich zum Schluss, an die Regierungsfraktionen gerichtet: Wenn Sie selbst erkannt haben, dass der Minister es anscheinend nicht kann, dann nehmen Sie ihm doch jetzt nicht nur diese kleine Korrektur ab, sondern vielleicht auch die gesamte NHG-Novelle! Vielen Dank, Frau Kollegin Lutz. - Auf Ihren Redebeitrag gibt es eine Kurzintervention des
