Dr.in Tanja Meyer
Selbstbestimmte Schwangerschaft - Beratungs- und Versorgungsstrukturen in Niedersachsen weiter verbessern
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Behrendt, wissen Sie, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, das über den Körper des Mannes so bestimmt wie der § 218 über den Körper der Frau? Und haben Sie überhaupt den Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin gelesen? Denn darin haben sich WissenschaftlerInnen verschiedenster auch ethischer Fachrichtungen sehr intensiv gerade auch mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch auseinandergesetzt. Und sie kommen zu dem einstimmigen Ergebnis, dass dieser aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen ist.
