Christian Frölich
18. Eingabenübersicht
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der geschädigte Petent erbittet die Zahlung von Hochwasserhilfen durch die NBank. Als Folge des Hochwasserereignisses im Dezember 2023 stieg der Grundwasserspiegel so weit an, dass das Grundwasser in den Keller des Petenten eindrang. Trotz Elementarschadenversicherung besteht eine Kostenübernahme durch seine Versicherung bei Schäden durch aufsteigendes Grundwasser eben nicht. Mit dem Förderprogramm der NBank „Hochwasserhilfe 2023 - Privathaushalte" bietet Niedersachsen den Betroffenen dieses Weihnachtshochwassers finanzielle Unterstützung an. Doch einen Anspruch auf diese Hilfe erhalten die betroffenen Privathaushalte nur, wenn zum Zeitpunkt des Schadens kein Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bestand. Aber gleichzeitig werden Schäden durch hochdrückendes Grundwasser, wie erwähnt, nicht in allen Elementarschadenversicherungen abgedeckt. Die Folge ist nun, dass Betroffene des Hochwassers mit einer Elementarschadenversicherung weder vom Land Niedersachsen noch von ihrer Versicherung Schadenersatz erhalten. Erkennen Sie den Fehler im System? Erkennen Sie, warum das Förderprogramm vor allen Dingen auch so wenig genutzt wurde? Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz argumentiert zusätzlich in seiner Stellungnahme, dass der Ersatz von Schäden nicht gleich eine Notlage bedeute. Das kann nur jemand schreiben, der noch nie einen Hochwasserschaden hatte. Doch ich sage: Für all diejenigen, die ihr Eigentum als Altersvorsorge nutzen und nun vor enormen Schäden stehen und über keine Rücklagen verfügen, ist das sehr wohl eine existenzielle Notlage. Meine Damen und Herren, als CDU-Landtagsfraktion fordern wir die Landesregierung daher auf, die Förderbedingungen so anzupassen, dass diese Inkonsistenz in der Richtlinie behoben wird. Daher wollen wir die Eingabe an die Landesregierung mit dem Votum „Material" überweisen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Frölich. -
