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Corinna Lange

SPD 27.02.2025 5:35 min Tagungsabschnitte 19/23

Bildungsgerechtigkeit stärken: Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie ausbauen und weiterentwickeln

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zur Stärkung von Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie ist nicht nur ein bildungspolitisches Anliegen. Er ist ein klares Bekenntnis zu Chancengleichheit, Inklusion und einer Schule, die niemanden zurücklässt. Mit ihm gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Niedersachsen. Legasthenie und Dyskalkulie sind keine seltenen Phänomene. Zwischen 3 und 8 % der Bevölkerung sind betroffen. Das sind in Niedersachsen Tausende Schülerinnen und Schüler, die täglich mit massiven Herausforderungen konfrontiert sind. Sie stoßen in unserem Schulsystem oft auf Hindernisse und auf fehlende Unterstützungsstrukturen. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, dass diese Kinder und Jugendlichen durch unser Bildungssystem benachteiligt werden. Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder Dyskalkulie stehen unter enormem psychischen Druck, und das, obwohl sie ihre Schwierigkeiten weder durch mangelnden Fleiß noch durch fehlendes Interesse verursacht haben. Schon in der Grundschule und später in höheren Jahrgangsstufen erleben sie die Schule oft als einen Ort des Versagens, des Unverständnisses und der Ausgrenzung. Aus einer Teilleistungsschwäche wird häufig ein komplexes Schulversagen abgeleitet und in nicht wenigen Fällen ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet. Für viele von ihnen führt diese belastende Situation zu ernsthaften psychischen Problemen von Schulangst und psychosomatischen Beschwerden bis hin zu schweren Depressionen oder Suizidgedanken. Herr Rykena, wenn Sie jetzt mit dem Leistungsgedanken kommen und das völlig ausblenden, dann müsste man eigentlich allen Schülerinnen und Schülern, die das betrifft, Ihre Rede von gerade zeigen. Eltern und Lehrkräfte fühlen sich hilflos, da es oft an ausreichenden Ressourcen und klaren Strukturen fehlt. Zudem sind Lehrkräfte meist nicht darauf vorbereitet, den betroffenen Schülerinnen und Schülern die gezielte Unterstützung zu bieten, die sie dringend benötigen. Genau darum ist unser Antrag so wichtig. Erstens. Wir sorgen für klare Regeln und rechtliche Sicherheit. Der letzte Erlass zu Nachteilsausgleichen ist 2012 ausgelaufen. Seitdem fehlt es an einheitlichen und verbindlichen Regelungen, die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern verlässlich unterstützen. Das führt zu Unsicherheiten in der Praxis und zu einer uneinheitlichen Anwendung. Das ist schlicht nicht hinnehmbar. Unser Antrag fordert daher eine erneute und aktualisierte Regelung, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und klare Vorgaben für Schulen schafft. Zweitens. Wir setzen auf individuelle Förderung statt Benachteiligung. Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder Dyskalkulie sind nicht weniger intelligent als andere. Sie lernen nur anders. Doch ihr schulischer Erfolg hängt derzeit zu oft vom Zufall ab. Manche Schulen gewähren großzügige Nachteilsausgleiche, andere nicht. Besonders dramatisch wird es in der gymnasialen Oberstufe. Hier gibt es keinen verbindlichen Notenschutz für betroffene Jugendliche. Das bedeutet, dass viele von ihnen trotz harter Arbeit schlechtere Noten erhalten und im schlimmsten Fall ihr Abitur gefährdet ist. Das wollen wir ändern. Drittens. Bildungsgerechtigkeit. Sie endet nicht mit dem Schulabschluss der allgemeinbildenden Schule. Auch an den Berufsschulen muss der Nachteilsausgleich gelten, wenn Schülerinnen und Schüler bereits in der Vergangenheit eine Diagnose erhalten haben. Wer bis zum Schulabschluss Unterstützung bekommen hat, darf nicht plötzlich leer ausgehen. Viertens. Wir binden Fachverbände mit ein. Uns ist bewusst, dass ein wirksamer Nachteilsausgleich nur mit Expertise aus Wissenschaft und Praxis funktionieren kann. Deshalb fordern wir die frühzeitige Einbindung von Fachverbänden, um eine passgenaue Umsetzung sicherzustellen. Fünftens. Wir setzen auf gezielte Fortbildung und Beratung. Viele Lehrkräfte fühlen sich unsicher im Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie. Fehlende Informationen führen dazu, dass diese Maßnahmen nicht richtig umgesetzt oder gar nicht erst genutzt werden. Unser Antrag sieht daher eine umfassende Informations-, Beratungs- und Fortbildungsstrategie für Lehrkräfte, aber auch für Eltern und betroffene Schülerinnen und Schüler vor; denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, all diese Maßnahmen dienen nicht dazu, Nachteile auszugleichen und Chancengleichheit zu schaffen, sondern sollen es den betroffenen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstbewusst, kreativ, wirksam und unabhängig von einer medizinisch indizierten Teilleistungsstörung im Unterricht zu entfalten und die angemessene Wertschätzung und Anerkennung zu erfahren. Vielen Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie gelingt es erst nach der Schule und oft nach einer intensiven und oft schmerzlichen Aufarbeitung ihrer Erfahrungen von Ausgrenzung und Stigmatisierung, ihr Leistungspotenzial voll zu entfalten und erfolgreich am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben. Diese Möglichkeiten wollen wir uneingeschränkt und selbstverständlich bereits in der Schule eröffnen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen ein Bildungssystem, das sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert - und nicht umgekehrt. Niemand sollte wegen einer diagnostizierten Teilleistungsschwäche oder Lernschwäche schlechtere Chancen haben. Bildungsgerechtigkeit darf keine Frage des Glücks oder der Kulanz einzelner Lehrkräfte sein; sie muss strukturell verankert und gesichert sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als regierungstragende Fraktionen setzen mit diesem Antrag gemeinsam ein starkes Signal für Inklusion, Chancengleichheit und eine moderne Bildungspolitik. Ich freue mich ganz besonders darüber, dass die CDU ihre Bereitschaft erklärt, bei diesem wichtigen Thema mit uns zusammenzuarbeiten. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Lange.

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