landtag-niedersachsen.de ↗

Jan Schröder

SPD 22.06.2023 4:06 min Tagungsabschnitte 19/8

Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten leisten herausragende Arbeit. Sie sind eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats. Rund um die Uhr sorgen sie für den reibungslosen Ablauf im Justizvollzug. Sie schützen die Bevölkerung und tragen Sorge für die Resozialisierung inhaftierter Personen. Diese Arbeit leisten sie in einem durchaus schwierigen Umfeld; denn sie ist nicht nur anspruchsvoll, sondern oft auch gefährlich. Justizvollzugsbeamte setzen sich täglich Risiken aus, sei es durch Konfrontationen mit gewalttätigen Straftätern, durch Übergriffe oder auch durch psychische Belastungen. Meine Damen und Herren, die Koalition weiß um die Bedeutung dieser Arbeit. Nicht ohne Grund haben wir unlängst einen Entschließungsantrag mit der Zielsetzung eingebracht, die Personalbemessung im niedersächsischen Justizvollzug zu evaluieren. Auch haben wir im zweiten Nachtragshaushalt mit der Erhöhung der Zulage für Bedienstete im Justizvollzug dafür gesorgt, dass die geleistete Arbeit ein Mehr an Wertschätzung erfährt. Meine Damen und Herren, wir wissen aber natürlich auch um die Verantwortung, die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug so auszustatten, dass der Arbeitsschutz auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes eingehalten wird. Das gilt sowohl für die Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst als auch für die Bediensteten, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind. Für uns gilt: Der Schutz der Landesbediensteten ‑ nicht nur, aber auch im Justizvollzug ‑ hat für uns oberste Priorität. Es ist eine kontinuierliche Aufgabe, die Arbeitsplätze der Landesbediensteten mit Blick auf den Arbeitsschutz zu überprüfen. Die im Antrag geforderte Erfassung der Arbeitsplätze im Justizvollzug sowie die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung werden jedoch bereits heute umgesetzt. Somit greift der Antrag der AfD ins Leere. Meine Damen und Herren, die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes umfasst die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit im Rahmen der Arbeitstätigkeit festzulegen. Im niedersächsischen Justizvollzug werden Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch Prüfung von Sicherheitsingenieurinnen und ‑ingenieuren sowie durch den Einsatz von Betriebsärztinnen und ‑ärzten fortlaufend sichergestellt. So sind im niedersächsischen Justizvollzug beispielsweise neun Sicherheitsingenieurinnen und ‑ingenieure beschäftigt. Diese prüfen im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit weisungsfrei und sind ausschließlich verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Im Rahmen von regelmäßigen Begehungen überprüfen sie die Einhaltung des Arbeitsschutzes in der Praxis und beraten die Behördenleitungen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Darüber hinaus dienen quartalsweise tagende Arbeitsschutzausschüsse in den Justizvollzugseinrichtungen der fortlaufenden Überprüfung der Einhaltung des festgestellten Handlungsbedarfs und der Beratung der Behördenleitungen zur Unfallverhütung. Wie Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die gute Nachricht ist, dass die Mechanismen zur kontinuierlichen Überprüfung von Arbeitsschutzmaßnahmen bereits vorhanden sind, funktionieren und nachweislich positive Ergebnisse erzielen. Lassen Sie mich daher zum Schluss zusammenfassen: Der dringende Handlungsbedarf, der im vorliegenden Antrag der AfD suggeriert wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als nichtig. Im Einzelfall kann es natürlich durchaus Ausnahmen geben, aber es besteht in Niedersachsen kein strukturelles arbeitsschutzrechtliches Problem in den Justizvollzugsanstalten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Alle Reden von Jan Schröder Rede ansehen ↗